Flugsicherungsgebühren sollen vom Bund subventioniert werden. Was ist daraus geworden?

Eine Antwort auf diese Frage gibt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordnete Daniela Wagner von den GRÜNEN. Die beabsichtigte Subventionierung der deutschen Regionalflughäfen durch Übernahme der Flugsicherungsgebühren ist mit dem Beihilferecht der EU nicht vereinbar, so die Antwort

Zum Hintergrund:

Noch im 13. März 2020 verkündete der ehemalige Geschäftsführer des Dortmunder Flughafens Udo Mager, dass mit der vorgesehenen Entlastung von den Flugsicherungskosten durch die Bundesregierung 1,6 Millionen Euro eingespart und damit ein ausgeglichenes Betriebsergebnis für 2020 erreicht werden kann.

Zur Erinnerung:

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte im November 2019 mit Stimmen von CDU/CSU und SPD  beschlossen  20 Millionen Euro  für die Übernahme von An- und Abflugkontrollen an regionalen Flughäfen der Deutschen Flugsicherung (DFS) im Jahr 2020 bereitzustellen.  Ab 2021 sollten jährlich bis zu 50 Millionen Euro zusätzlich vom Bund fließen.

Die DFS überwacht den deutschen Luftraum. Die Gebühren werden an den deutschen internationalen Flughäfen (NRW: Düsseldorf, Köln/Bonn und Münster/Osnabrück) direkt von den Fluggesellschaften erhoben. Nicht so bei den Regionalflughäfen. Hier stellt die DFS den Flughäfen ihre Aufwendungen in Rechnung. So auch in Dortmund. Der Dortmunder Flughafen müsste eigentlich den Aufwand in seinen Start- und Landegebühren einkalkulieren. Das wird aber nicht gemacht, weil sonst die Billig-Airlines abwandern könnten. Schließlich ist das Geschäftsprinzip von WizzAir und Co.  gerade darauf angelegt, so wenig wie möglich Flughafengebühren zu zahlen, um auf diese Weise Tickets für z.B. 19,99 Euro offerieren zu können.

Das wollte die große Koalition „heilen“.  Durch die Bereitstellung von 20 Millionen Euro Steuermittel in 2020 und weiteren 50 Millionen Euro jeweils  in den Folgenjahren. Jetzt soll  ein eigenes Konzept für die Schaffung einer eigenen Flugsicherungsgebühr für die Regionalflughäfen entwickeln werden.

Das wird nicht einfach werden. Die Lufthansa war bereits gegen einheitliche Flugsicherungsgebühren für internationale Airports und Regionalflughafen gerichtlich ins Feld gezogen. Wenn jetzt über die Gebühren am Düsseldorfer  der Dortmunder Flughafen zum Beispiel subventioniert werden soll,  dann ist eine erfolgreiche Lufthansa-Klage wahrscheinlich.

Unsere Empfehlung an Udo Mager: Man sollte das Fell des Bären nicht verteilen, bevor man ihn erlegt hat……  

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