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Fluglärm, wie er gemessen und wie er von den Genehmigungsbehörden gewichtet wird
Alle Flughäfen sind gemäß § 19a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verpflichtet Messstellen zur Erfassung des auftretenden Fluglärms zu betreiben. Die jeweiligen Standorte werden in Abstimmung mit der zuständigen Luftaufsichtsbehörde, für den Dortmunder Flughafen ist dies die Bezirksregierung Münster, und der örtlichen Fluglärmkommission festgelegt.
Der Dortmunder Flughafen betreibt insgesamt drei stationäre Fluglärmmessanlagen. Diese befinden sich in Unna-Massen, Siegfriedstraße 28a und Dortmund-Aplerbeck, Schleefstraße 12, jeweils unterhalb der Anfluggrundlinie, sowie seitlich des Flughafens in Dortmund-Wickede, Langschedestraße 41.

Quelle: Flughafen Dortmund
In monatlichen Abständen werden die Messewerte der vom Flughafen betriebenen Messstationen veröffentlicht. Siehe hierzu den Link:
Aber Vorsicht: In der Regel ist man/frau nach Durchsicht dieser Tabellen mehr verwirrt als informiert.
Die Schutzgemeinschaft betreibt demgegenüber 5 Lärm-Messstationen und zwar an den Standorten:
– Glatbekenweg in Dortmund
– Auf der Horte in Dortmund
– Meinbergstraße in Dortmund
– Birkenweg in Unna
– Karlstraße in Unna
Weitere SGF-Messstationen werden demnächst in Hörde, Berghofen und Brackel errichtet. Weitere Stationen insbesondere im Unnaer Raum können folgen, sobald sich Interessenten melden.
Startende und landende Flugzeuge erzeugen im Gegensatz zum Straßenverkehr einzelne sehr laute Lärm-Ereignisse. Beispielsweise wurde am 16.05.2024 durch die von der SGF betriebene Messstation an der Sonnen-Grundschule, Unna-Massen Überfluggeräusche von bis zu 85 dB(A) ermittelt. Ein geordneter Schulbetrieb ist damit bei geöffneten Fenstern eigentlich nicht mehr möglich gewesen.

Messwerte vom 16.05.2024
Quelle: Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna e.V.
Demgegenüber wird durch den Autoverkehr ein geringeres, aber aufgrund der Vielzahl der Fahrzeugbewegungen ein andauerndes Geräusch erzeugt. Als Vergleich sei der Abstand zwischen der Sonnen-Grundschule und der Bundesstraße B1 mit ca. 800 m genannt. Demgegenüber beträgt der Abstand zwischen der Schule und dem Aufsetzpunkt der landenden Flugzeuge am Dortmunder Flughafen rund 1,8 km. Die Sonnen-Grundschule wird allerdings in einer Höhe von 300 m regelmäßig überflogen. Dieser Fluglärm breitet sich ungestört in allen Richtungen aus, während der Lärm des nahe liegende B1- Autoverkehrs durch den Gebäudebestand abgeschirmt wird. Daher auch die größere Sensibilität von Flughafenanwohner gegenüber anderen Lärmquellen.
Das deutsche Regelwerk zur Beurteilung von Lärm wird diesem Aspekt nur unzureichend gerecht. Gegenübergestellt werden in der Regel gemittelte Dauerschallpegel, man spricht vom sogenannten äquivalenter Dauerschallpegel (LAeq). Als Beispiel wird auf das nachfolgende Bild verwiesen, welches aus der Website „Das Fluglärm Portal“, herausgegeben vom Lobbyverein „Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V.“, entnommen worden ist.

Gleich hohe Dauerschallpegel trotz unterschiedlicher Verläufe möglich
Quelle: Flughafen München
Die Botschaft soll lauten: Fluglärm ist im Durchschnitt nicht lauter als der Autoverkehr ist. Und der wird ja von uns allen verursacht wird.
Das aber bereits zwei bis drei Überflüge völlig ausreichen, um die Anwohnerschaft aus ihren gewohnten Schlafrhythmen zu reißen, wird dabei geflissentlich übersehen.
Aus den Daten des Flughafens lässt sich nicht entnehmen, welches Flugzeug konkret für eine Störung der Nachtruhe verantwortlich war.
Daher auch die damalige Entscheidung des früheren SGF-Vorstandes in eigener Regie Messstationen zu betreiben. Mit Unterstützung unserer Partnerorganisation „Deutscher Fluglärmdienst e.V.“ erfassen wir von über die Transpondersignale der einzelnen Maschinen folgende Daten :
– Typ der Maschine und Fluggesellschaft
– Start- und Ziel-Flughafen
– Flughöhe und -geschwindigkeit
– Flugroute mit Datum und Uhrzeit
– Überfluggeräusche an den einzelnen Messstationen
Damit haben wir die Möglichkeit selbst im Nachgang auf Grundlage eigener Messwerte sämtliche Vorfälle rund um den Flughafen zu recherchieren. Seien es Wirbelschleppenvorfälle, verspätete Starts oder Landungen, abgebrochene Landungen, Abweichungen von der eigentlich Flugrouten, die häufig vergessenen Hubschrauberflüge, Trainingsflüge von Fluggesellschaften und vieles mehr…
SGF Fluglärm-Messgeräte komplett erneuert
Aufgrund des hohen Stromverbrauches aber auch wegen der vermehrt auftretenden, altersbedingten Ausfälle wurden alle Messwert-Rechner ausgetauscht. Die vorhandenen Mikrofone wurden beibehalten.
Weitere Messstationen werden demnächst in Hörde, Berghofen und Brackel errichtet. Damit haben wir bereits jetzt schon eine umfangreiches Netz von Messstationen, was mit geringen Aufwand jederzeit erweitert werden kann.

Foto: Sascha Elsner
Für Technik-Freaks:
Eingesetzt wurden preisgünstige Raspis, die Fernwartung erfolgt über die Ionos VPS durch Meshcentral. Die Serversoftware von RustDesk und MeshCentral wurde vorher jeweils als Docker-Container auf einem schmalen Mietserver mit einem virtualisierten CPU-Kern und 2 GByte RAM installiert und getestet. Beide Serveranwendungen haben sich in unseren Tests als ressourcensparsam erwiesen, sodass sie mit der kleinsten Serverkonfiguration auskommen.
Realisiert wurde das Ganze von unseren IT-Experten Sascha Elsner und Ulrich Begemann. An dieser Stelle unseren herzlichen Dank!
Protokoll der Mitgliederversammlung vom 20. Mai 2022
Ort: Gemeindehaus der Evangelischen Kirchengemeinde , Kleisstraße 8 in 59427 Unna-Massen
Teilnehmer: siehe Teilnehmer-Liste
Tagesordnung:
01. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Der Vorsitzende der SGF und Versammlungsleiter, Mario Krüger, eröffnet die Versammlung und begrüßt alle Anwesenden. Er verweist darauf, dass zwei Anträge zum Thema Satzungsänderung vorliegen. Die Tagesordnung wird wie mit der Einladung verschickt angenommen. (Siehe Anlage)
02. Geschäftsberichte
a) des Vorstandes
– OVG-Urteil zu den Betriebszeiten:
Die Urteilsbegründung wird erwartet. Evt. schon beim nächsten SGF-Stammtisch am 15.6.2022 wird diese diskutiert und überlegt werden können, wie weiter zu verfahren ist.
– Thema Landebahnschwellen:
Am 12.2.2022 traf sich der Vorstand zu einer ganztägigen Klausur in Unna. Thematisiert wurden dabei die Schwerpunktsetzungen der zukünftigen Vorstandsarbeit, die wirtschaftlichen Situation des Flughafens und die Arbeitsverteilung innerhalb des Vorstands. Zudem erhielten die Vorstandsmitglieder eine Fortbildung zum Programm Word-Press, mit dem Artikel auf der neu gestalteten Homepage eingestellt werden können.
– Mitgliederentwicklung:
Die Mitgliederentwicklung ist aufgrund von Fortzügen und Todesfällen bzw. aufgrund finanzieller Problem (Altersarmut) rückläufig.
– Finanzen:
Aufwendungen im Zusammenhang laufender Rechtsverfahren werden aufgrund des Erfolgs der Klage (OVG-Urteil) komplett rückerstattet werden.
– SGF-Treffs:
Es sollen regelmäßige Stammtische im Wechsel in Aplerbeck und Unna stattfinden. Einladungen hierzu werden aus finanziellen Gründen über den Mailverteiler geschickt. Rund 75 % unserer Mitglieder erreichen wir allerdings nicht über das Internet. Alle sind angehalten, uns ihre E-Mail-Adresse zukommen zu lassen bzw. andere Mitglieder darum zu bitten.
– SGF-Website:
Die neue Homepage, die so gut wie fertig ist, wird vorgestellt.
– Neubau SEK-Stützpunkt am Dortmunder Flughafen:
Rolf Reinbacher verweist auf das Bauprojekt der Polizei am Flughafen (Sondereinsatzkommando) und meint, dass die Entwicklung beobachtet werden muss. Das rund 70 Mio. Euro teure Bauvorhaben wird komplett über den Flughafen abgewickelt und nach Realisierung an das Land langjährig vermietet, ist aus Presseberichten zu entnehmen. Es sei nachzufragen, ob die Bauleitplanung überhaupt ein solches Projekt an dieser Stelle zulasse.
– Mitgliederwerbung:
Remo Licandro informiert über den Flyer der SGF, der in Planung ist und der der Mitgliederwerbung dienen soll.
– Feinstäube durch Flugverkehr:
Zur Feinstaubmessung hat die SGF ein Messgerät einer Bürgerinitiative in Mainz für ein paar Monate ausgeliehen. Die Messungen haben begonnen. Wenn es aussagekräftige Ergebnisse gibt, werden wir sie veröffentlichen.
– Lärmmessgeräte:
Unsere Lärmmessgeräte sind relativ alt und fallen auch schon mal aus. Bereits im letzten Jahr hatten wir uns bemüht über den Trägerverein „Deutscher Fluglärmdienst e.V.“ einen Ersatz der Geräte vorzunehmen. Leider ohne Erfolg.
– Veranstaltung mit Vertreter der GRÜNEN Landtagsfraktion:
Aus der Versammlung heraus wird angeregt, nach den Landtagswahlen Kontakt mit der Grünen Fraktion aufzunehmen und evt. auch eine Veranstaltung zu planen.
b) Kassenbericht
Erich Schröder trägt den Kassenbericht 2021 vor.
03. Bericht der Kassenprüfer
Renate Gellert trägt den Bericht der Kassenprüfer vor. Es gibt keine Beanstandung. Die Kassenprüfer empfehlen die Entlastung des Vorstands für 2021.
04. Aussprache und Diskussion zu TOP 02 und TOP 03
Eine Aussprache wird von den Anwesenden nicht gewünscht.
05. Entlastung des Vorstandes
Der Vorstand wird einstimmig für das Jahr 2021 entlastet.
06. Wahlen
a) Nachwahl von bis zu 2 Beisitzer/innen
Sascha Elsner aus Unna/Massen möchte als Beisitzer im Vorstand kandidieren und stellt sich vor. Sascha Elsner wird einstimmig gewählt.
07. Anträge
a) zur Änderung der Satzung
1. Vorschlag zur Satzungsänderung (§3 Gemeinnützigkeit) zum Thema Kostenerstattung
Auf Empfehlung des Vorstandes soll § 3 Gemeinnützigkeit der SGF-Satzung in Sachen Kostenerstattung um folgenden Wortlaut ergänzt werden: “Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist eine vorherige Zustimmung des Vorstandes zur Übernahme entsprechender Vereinstätigkeiten sowie der somit entstehenden Reisekosten.” Die Mitglieder nehmen den Vorschlag zur Satzungsänderung mit 17:1 Stimmen an. Das gemäß Satzung vorgesehene 2/3-Quorum für Satzungsänderungen erforderliche Quorum von 2/3 der anwesenden Mitgliedern wird damit erreicht.
2. Vorschlag zur Satzungsänderung (§3 Gemeinnützigkeit) zur Aufnahme des Begriffs „Klimaschutz“:
Mario Krüger begründet für den Vorstand den Vorschlag mit der Absicht, zukünftig einen Antrag auf Anerkennung als Umweltverband zu stellen, um das Verbandsklagerecht nutzen zu können. Hiernach soll § 2 “Vereinszweck” um folgende Textbaustein (siehe Fettdruck) ergänzt werden: “Zweck der SGF ist die Förderung des Umweltschutzes, des Klimaschutzes sowie des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm und sonstiger nachteiliger Auswirkungen des Luftverkehrs im Zusammenhang mit dem Flughafen Dortmund”. Er betont ausdrücklich, dass dieser Antrag nicht bedeutet, dass das Thema Fluglärm zukünftig von der SGF vernachlässigt werden soll.
Rolf Reinbacher begründet seinen Antrag. Hiernach soll § 2 “Vereinszweck” um folgende Textbaustein (siehe Fettdruck) ergänzt werden: “Zweck der SGF ist die Förderung des Umweltschutzes, des Klimaschutzes durch den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und sonstiger nachteiliger Auswirkungen des Luftverkehrs im Zusammenhang mit dem Flughafen Dortmund”. Das Thema Klimaschutz werde auch von anderen Vereinen vertreten. Unser Alleinstellungsmerkmal sei das Bemühen um den Lärmschutz. Lärmschutz beinhalte auch immer Klimaschutz.
Remo Licandro plädiert dafür das Wort Klimaschutz (innerhalb welcher Formulierung auch immer) in die Satzung aufzunehmen, um sich die Möglichkeiten des Verbandsklagerechts offenzuhalten und auch die jüngere Generation, die das Thema Klimaschutz besonders bewegt, anzusprechen.
Rolf Reinbacher verweist auf die Geschichte des Schutzgemeinschaft, die eng mit dem Thema Lärmschutz verbunden ist. Mittlerweile seien sicherlich auch weitere Aspekte (z.B Feinstaub) hinzugekommen.
Es wird ein neuer Vorschlag formuliert (Kompromissvorschlag), woraufhin Rolf Reinbacher seinen Änderungsantrag zurückzieht. Gegenstand des Kompromissvorschlags ist folgende Formulierung (Änderung siehe Fettdruck): “Zweck der SGF ist der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und sonstiger nachteiliger Auswirkungen des Luftverkehrs im Zusammenhang mit dem Flughafen Dortmund und – damit einhergehend – die Förderung des Umweltschutzes und des Klimaschutzes.”
Es wird zunächst über den Vorschlag von Jürgen Gansohr, der nicht anwesend ist, abgestimmt. Jürgen Gansohr empfiehlt folgende Fassung (siehe Fettdruck): “Zweck der SGF ist die Förderung des Umweltschutzes, durch den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und sonstiger nachteiliger Auswirkungen des Luftverkehrs nur im Zusammenhang mit dem Flughafen Dortmund”. Der Vorschlag wird einstimmig abgelehnt.
Der neue Kompromissvorschlag wird bei 1 Neinstimme angenommen (Zweidrittelmehrheit ist somit gegeben)
b) sonstige Anträge
keine
08. Aktuelle Informationen des Vorstandes
siehe oben
0.9 Verschiedenes
Rolf Reinbacher empfiehlt, zukünftig Gutachten des Gerichts mit eigenen Gutachten zu begegnen, so z.B. beim Thema Schwellenverlegung.
Erich Schröder fragt, wie man sich als Mitglied auf der Homepage im Mitgliederbereich anmeldet. Mario Krüger erklärt, dass die Mailadressen der Mitglieder hinterlegt sind. Wenn man sich einwähle, bekomme man ein Kennwort zugewiesen, das man sogleich ändern solle. Das Verfahren werde nochmal mit dem Ersteller der Homepage geprüft. Das genaue Vorgehen werde mit einer Rundmail den Mitgliedern erklärt werden.
Der Versammlungsleiter beendete die Versammlung um 20:30 Uhr.
Dortmund, den 20. Mai 2022
……………………………………
Mario Krüger, Vorsitzender
………………………………………
Remo Licandro, Protokollführer
Ilse Apker ist verstorben
Unser langjähriges Mitglied Ilse Apker ist im Alter von 96 Jahren verstorben. Frau Apker hat zeitlebens engmaschig die Schutzgemeinschaft begleitet und tatkräftig unterstützt. Selbstredend hat Sie ihre die gesamte Familie motiviert Mitglied der SGF zu werden. Dafür danken wir Ihr.
Nach einem ereignisreichem und langen Leben kehrt Ilse Apker wieder im Schoß des ewigen Kreislaufs zurück. Wir hoffen, dass Ilse Apker sagen konnte: Es reicht. Das Leben war schön….
Anträge zur Mitgliederversammlung am 20. Mai 2022
Für Diskussionen sorgt der Vorschlag des SGF-Vorstandes zur Aufnahme des Klimaschutzes als Vereinszweck in die Satzung der Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund / Kreis Unna e,V. (SGF). In Teilen der Mitgliedschaft wird befürchtet, dass das Thema “Fluglärm” mit der geplanten Satzungsänderung nur noch nachrangig behandelt werden soll.
Rolf Reinbacher und Jürgen Gansohr haben deshalb zwei Alternativanträge eingebracht, die ebenfalls zur Diskussion und Abstimmung in der Mitgliederversammlung aufgerufen werden.
Zum Inhalt der unterschiedlichen Anträge wird auf die nachfolgende Synopse verwiesen:
| Satzung alt | Vorschlag Vorstand | Vorschlag Reinbacher | Vorschlag Gansohr |
| Zweck der SGF ist die Förderung des Umweltschutzes durch den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und sonstiger nachteiliger Auswirkungen des Luftverkehrs im Zusammenhang mit dem Flughafen Dortmund. | Zweck der SGF ist die Förderung des Umweltschutzes, des Klimaschutzes sowie des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm und sonstiger nachteiliger Auswirkungen des Luftverkehrs im Zusammenhang mit dem Flughafen Dortmund. | Zweck der SGF ist die Förderung des Umweltschutzes, des Klimaschutzes durch den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und sonstiger nachteiliger Auswirkungen des Luftverkehrs im Zusammenhang mit dem Flughafen Dortmund. | Zweck der SGF ist die Förderung des Umweltschutzes, durch den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und sonstiger nachteiliger Auswirkungen des Luftverkehrs nur in Zusammenhang mit dem Flughafen Dortmund. |
Den genauen Wortlaut der Alternativanträge finden Sie als pdf. Datei unter folgenden Links:
SGF Satzungsänderung JHV 20.05.2022 Vorschlag Rolf Reinbacher
SGF Satzungsänderung JHV 20.05.2022 Vorschlag J. Gansohr
Geplante Tagesordnung der Mitgliederversammlung am 20. Mai 2022
01. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
02. Geschäftsberichte
a) des Vorstandes
b) Kassenbericht
03. Bericht der Kassenprüfer
04. Aussprache und Diskussion zu TOP 02 und TOP 03
05. Entlastung des Vorstandes
06. Wahlen
a) Nachwahl von bis zu 2 Beisitzer/innen
07. Anträge
a) zur Änderung der Satzung
b) sonstige Anträge
08. Aktuelle Informationen des Vorstandes
09. Verschiedenes
Folgende Anträge werden zur Änderung der Satzung gestellt. Hinweis: Die Änderungen sind kursiv und im Fettdruck dargestellt:
Satzung alt
§ 2 Zweck
Die SGF verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der SGF ist die Förderung des Umweltschutzes durch den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und sonstiger nachteiliger Auswirkungen des Luftverkehrs im Zusammenhang mit dem Flughafen Dortmund. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Information der Bevölkerung, Verhandlungen mit Behörden und Politikern. Dazu zählt auch die Unterstützung von Mitgliedern bei Prozessführungen gegen die zuständige Genehmigungsbehörde. Für die Finanzierung dieses Zweckes kann die SGF Rücklagen bilden. Die SGF ist unabhängig und nicht parteipolitisch, weltanschaulich oder konfessionell gebunden. Eine finanzielle und materielle Unterstützung von Parteien und Organisationen durch die SGF sowie Werbung für Parteien in Dokumenten der SGF erfolgt nicht. Eine Information aus Vereinssicht über Aktivitäten von Mandatsträgern politischer Parteien bezüglich der Zielstellung der SGF verletzt nicht die Neutralität der SGF. Die SGF kann ihre Handlungen und Vorhaben mit anderen Vereinen und Bürgerbewegungen koordinieren.
Satzung neu
§ 2 Zweck
Die SGF verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der SGF ist die Förderung des Umweltschutzes, des Klimaschutzes sowie des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm und sonstiger nachteiliger Auswirkungen des Luftverkehrs im Zusammenhang mit dem Flughafen Dortmund. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Information der Bevölkerung, Verhandlungen mit Behörden und Politikern. Dazu zählt auch die Unterstützung von Mitgliedern bei Prozessführungen gegen die zuständige Genehmigungsbehörde. Für die Finanzierung dieses Zweckes kann die SGF Rücklagen bilden. Die SGF ist unabhängig und nicht parteipolitisch, weltanschaulich oder konfessionell gebunden. Eine finanzielle und materielle Unterstützung von Parteien und Organisationen durch die SGF sowie Werbung für Parteien in Dokumenten der SGF erfolgt nicht. Eine Information aus Vereinssicht über Aktivitäten von Mandatsträgern politischer Parteien bezüglich der Zielstellung der SGF verletzt nicht die Neutralität der SGF. Die SGF kann ihre Handlungen und Vorhaben mit anderen Vereinen und Bürgerbewegungen koordinieren.
Begründung
.
Der Luftverkehr schädigt nicht nur die Menschen durch Fluglärm, sondern schädigt auch dem Klima. Zu nennen sind die direkten CO2-Emissionen sowie andere Faktoren wie zum Beispiel die negative Wirkung von Stickoxiden und Wasserdampf in hohen Luftschichten. Nach Berechnungen des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft wurden allein in 2019 durch die vom Dortmunder Flughafen geschaffene und durch kommunale Subventionen finanzierte Nachfrage nach Billigflügen rund 725.000 t CO2-Äquivalente freigesetzt. Diese Auswirkungen sollten angesichts der aktuellen Diskussionen neben der Lärmproblematik auch in der SGF-Satzung ihren Niederschlag finden.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Die SGF ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel der SGF dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der SGF. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der SGF fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Mitglieder und Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen der SGF haben einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für die SGF entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon usw.
Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a ESTG ausgeübt werden.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Die SGF ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel der SGF dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der SGF. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der SGF fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Mitglieder und Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen der SGF haben einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für die SGF entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon usw.
Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist eine vorherige Zustimmung des Vorstandes zur Übernahme entsprechender Vereinstätigkeiten sowie der somit entstehenden Reisekosten.
Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a ESTG ausgeübt werden.
Begründung
Nach der jetzigen Regelung können Vereinsmitglieder auch ohne vorherige Beteiligung des Vorstandes Aufwendungen geltend machen, sofern eine inhaltliche Zuschreibung im Sinne der SGF möglich ist. Damit der Vorstand seiner Verantwortung zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Vereinsgelder gerecht werden kann, soll künftig Erstattungen nur dann noch geleistet werden, wenn vorher eine Zustimmung des Vorstandes eingeholt worden ist.
Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 09.11.2021, 19:00 – 21:05 Uhr
Ort:
Gemeindesaal der Georgs-Kirchengemeinde, Ruinenstr. 37 in Dortmund-Aplerbeck
Teilnehmer:
Wilhelm Auffahrt, Claus P. Bank, Beate Bartel, Michael Bartel, Thiemo Bauch, Ulrich Begemann, Jürgen Born, Jürgen Duisburg, Patrick Fuchs, Hans-Werner Gellert, Renate Gellert, Matthias Immick, Ilse Kahrmann, Burkhardt Kahrmann, Roland Kleine-Wiskott, Johannes Kleinschnittger, Heide Kröger-Brenner, Mario Krüger, Remo Licandro, Derick Messling, Otto Mondabon, Ulrich Neumann, Renate Nick, Ulrich Nielinger, Rolf Reinbacher, Günter Riedel, Karl Sabner, Ursula Sabner, Erich Schröder, Heide Schröder, Rita-Maria Schwalgin, Hans-Georg Schwinn, Meinhard Sommer, Ulrike Wilking, Almuth Wnendt
Vor Beginn der Jahreshauptversammlung wurde von allen Teilnehmern der Corona-Status entsprechend den Vorgaben des Landes NRW geprüft. Alle anwesenden Personen waren vollständig geimpft, bzw. genesen.
Tagesordnung:
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Die Versammlungsleitung wurde vom Vorsitzenden Mario Krüger übernommen. Nach der Begrüßung wurde durch die Versammlungsleitung festgestellt, dass die Einladung zur Jahreshauptversammlung allen SGF-Mitgliedern am 20. und 21. Oktober 2021 zugestellt worden ist. Gemäß SGF-Satzung gilt als ordnungsgemäß eingeladen, sofern die Einladung mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung schriftlich erfolgt ist. Dies ist erfolgt. Dem wurde nicht widersprochen. Die Beschlussfähigkeit wurde damit festgestellt. Ergänzungen zur Tagesordnung wurden von den Anwesenden nicht vorgetragen. Die vorgeschlagene Tagesordnung wurde einstimmig genehmigt.
2. Geschäftsberichte
2a) des Vorstandes
Der Vorsitzende Mario Krüger verlas nachfolgenden Bericht:
„Bericht des Vorstandes: Im Folgenden sollen die wesentlichen Aktivitäten des Vorstandes seit der letzten Mitgliederversammlung bzw. aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 dargestellt werden.
Vorbemerkung: Die Pandemie-Situation
Seit dem Frühjahr 2020 wurden alle unsere Aktivitäten durch die Pandemie-Situation überschattet, vielfach erschwert und teils unmöglich gemacht. Das galt und gilt bis heute für Veranstaltungen aller Art, von Vorstands- bis hin zu Aktiven-Treffs und der Mitgliederversammlung.
Wir haben uns daher mit Mailings, Facebook- und Website-Informationen bemüht die Kommunikation zwischen Vorstand und Mitgliedschaft aufrecht zu erhalten. Der Einsatz von Rundbriefen oder Newsletter erfolgte mit Blick auf die finanziellen Aufwendungen für Druck, Etikettierung und Verschickung zurückhaltend.
Soweit möglich wurden die Vorstandssitzungen als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Zum Teil ließ dies die Pandemie-Lage nicht zu, stattdessen wurden dann virtuelle Treffen („Zoom-Konferenzen“) durchgeführt. An dieser Stelle unser herzlicher Dank an die Kreisgruppe Dortmund des „Bund für Umweltschutz und Naturschutz Deutschland“ (BUND) zur Nutzung der entsprechenden Lizenz.
Eine gesundheitlich sichere und unter der Voraussetzung der Beteiligung aller Mitglieder durchführbare Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung war in 2020 nicht möglich. Auf eine stattdessen mögliche virtuelle Veranstaltung wurde mit Blick auf die mangelhafte Internetpräsenz unserer Mitgliedschaft verzichtet.
Ebenso schwierig war die Ansetzung der heutigen Mitgliederversammlung. Die ursprünglich für Ende Mai / Anfang Juni geplante Mitgliederversammlung hätte aufgrund der Corona-Auflagen in der Stadthalle Unna durchgeführt werden müssen. Angesichts der Kosten für Anmietung, Reinigung und Desinfektion für die Stadthalle von mehr als 2.000 € hat sich der Vorstand dagegen ausgesprochen.
Nicht anders erging es uns mit der für Anfang September angesetzten Mitgliederversammlung. Erst am 19. August 2021 wurde von der NRW-Landesregierung ein Erlass veröffentlicht, der es uns ermöglicht hätte, in den Räumen der Aplerbecker Kirchengemeinde unsere Veranstaltung stattfinden zu lassen. Zu spät für Druck und fristgemäße Versendung der Einladungsunterlagen.
Erschwerend kam die personelle Situation des Vorstandes hinzu. Carola Kirchberger, Elke Kurpaß und Werner Wirtz hatten sich aus der Vorstandsarbeit vorzeitig zurückgezogen. Eine Nachfolgeregelung für Erich Schröder als Kassierer war zum damaligen Zeitpunkt nicht gegeben. Insofern freue ich mich, dass wir mit Stefanie Lischka, Patrick Fuchs und Remo Licandro drei neue SGF-Mitglieder gefunden haben, die sich aktiv in die Vorstandsarbeit einbringen wollen.
Flughafenbetrieb unter Pandemie-Bedingungen:
Der Luftverkehr in Deutschland brach aufgrund der Corona-Pandemie mit Fluggastzahlen von ca. – 75 % gegenüber dem Jahr 2019 massiv ein. So auch beim Flughafen Dortmund. In 2020 wurde lediglich ein Passagieraufkommen von 1,22 Mio. Fluggästen erzielt; ein Rückgang von rund 55 % gegenüber 2019.
Mitgliederentwicklung:
Unsere Mitglieder sind mit der SGF gemeinsam alt geworden. Das durchschnittliche Alter unserer Mitgliedschaft bewegt sich bei ca. 70 Jahren. Neben der üblichen Fluktuation eines Vereins, haben wir in den letzten Jahren insbesondere Mitglieder durch Tod, Umzug zu den Kindern oder in ein Altenheim und durch vorzunehmende finanzielle Abstriche bei Eintritt in das Rentnerleben verloren. Derzeit haben wir 1.240 Mitglieder; zum 01.01.2022 werden wir weitere 20 bis 25 Personen aus zuvor genannten Gründen aus unserer Mitgliedsdatei streichen müssen.
Mitgliederkommunikation:
Aufgrund der Altersstruktur unserer Mitgliedschaft ist die Internetnutzung nicht sonderlich ausgeprägt. Wir erreichen unsere Mitglieder nur postalisch über Rundbriefe oder aber die örtlichen Tageszeitungen. Das allerdings ist aufwendig. Für die Erstellung der Druckdaten, Papierbestellung, Druck, Kuvertierung, Etikettierung und Versand benötige wir 14 bis 17 Tagen. Und darüber hinaus ist das teuer. Allein für die heutige Mitgliederversammlung hat der Versand der Einladung Aufwendungen von rund 1.500 € ausgelöst. Und selbst über diesen Weg erreichen wir nicht alle Mitglieder. Der Rücklauf mit dem Vermerk „Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“ nimmt stetig zu. Momentan erreichen wir einen Anteil von rund 50 Mitgliedern aufgrund fehlerhafter Adressen nicht mehr.
Um kurzfristig unsere Mitgliedschaft über aktuelle Entwicklungen zu informieren, setzen wir daher vermehrt auf das Internet. Sei es über unsere Webseite, sei es über Rundmails. Und auch dies ist nicht ganz einfach.
Hintergrund ist, dass es in der Vergangenheit keine systematische Erfassung der Mail-Adressen gegeben hat. Mir wurden rund 2.500 Mailadressen übergeben, die zum Teil nicht mehr aktuell waren, denen zum Teil keine Klar-Namen zugeordnet werden konnten, oder wo nicht zwischen SGF-Mitglieder, Sympathisanten, Meinungsträger oder nach Flughafengegner bzw.-freunden zu unterscheiden war, geschweige denn, dass eine nach Datenschutz-Verordnung notwendige Einverständnis-Erklärung zur Nutzung der Mailadressen vorlag.
Wir nutzen daher diesen Mailverteiler nicht mehr, bzw. bauen seit 2 Jahren einen neuen Mailverteiler auf. Und das ist ein mühseliger Prozess. Im ersten Schritt haben wir die Mitgliedsaufnahme-Anträge umgestellt. Jetzt wird um Nennung der Mailadresse gebeten und das Einverständnis zum Empfang von Rund-Mails abgefragt. Zum Zweiten haben wir in unseren SGF-Newsletter um die Herausgabe entsprechender E-Mail-Adressen gebeten.
Derzeit erreichen wir 21 % unserer Mitglieder per E-Mail. Das ist ausbaufähig. Und an unsere älterer Mitglieder, die weder über einen Internetanschluss verfügen noch einen Laptop bedienen wollen, möchte ich folgenden Hinweis geben: Selbstverständlich können wir Ihnen unsere Mitteilungen auch über Ihre Kinder zukommen lassen, mit denen Sie wahrscheinlich regelmäßig Kontakt haben.
Internetpräsenz:
Unser Webauftritt ist –um es einmal mit den Augen eines jüngeren Internet-User zu beschreiben- in die Jahre gekommen. Das verwendete CMS-System Joombla ist wenig bedienerfreundlich, daher wird es wenig aktualisiert. Unsere Website ist sehr textlastig, sehr reduzierter Einsatz von Fotos, die Terminleiste ist überholt, die Archivfunktion funktioniert nicht, eingestellte Artikel vor August 2020 und älter können nicht eingesehen werden, ein Newsletter kann wegen technischer Probleme nicht angeboten werden, eine Kontaktaufnahme über unsere Website ist nicht möglich.
Wir haben uns daher entschieden übergangsweise einen SGF-Facebook-Account einzurichten. Rund 130 Personen haben unsere Facebook-Seite abonniert. Wir haben beispielsweise im Zeitraum vom 12. Oktober bis 08. November 2021 ca. 1.330 Personen hierüber erreicht.
Wir haben uns daher entschieden die SGF-Website komplett neu zu programmieren. Zum Einsatz kommt das CMS-System WordPress. WordPress ist das verbreitetste Content Management System auf dem Markt. Die Software ist kostenlos. Es hat eine sehr einfache Benutzeroberfläche, alle Einstellungen und Inhalte sind sehr übersichtlich angeordnet und es ist sehr benutzerfreundlich. Daher haben wir auch die Hoffnung, dass sich neben Uli Begemann weitere Personen aus den Reihen der SGF an der Pflege der neuen Website beteiligen.
Wie diese aussieht, könnt Ihr über nachfolgenden Link erfahren:
https://schutzgemeinschaft-fluglaerm.de/.
Vorstandstreffen:
Der Vorstand hat sich auch in Corona-Zeiten regelmäßig ausgetauscht. Entweder in Abhängigkeit zu den Inzidenzzahlen über Telefon- der Zoom-Konferenzen oder aber über Präsenztreffen ca. 4- bis 6- mal im Jahr. Und selbstverständlich bilateral über E-Mails, Telefonate etc. Allein Derick hat in diesem Jahr von mir 90 Mails erhalten.
Eine gute Vorstandsarbeit kann nur auf Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit funktionieren. Und selbstverständlich auch nur dann, wenn sich alle mit ihren zeitlichen Möglichkeiten hieran beteiligen. Kontra produktiv sind Prozesse, in denen die Arbeit auf ein oder zwei Personen abgeladen wird und alle anderen daneben stehen bzw. sich an die handelnden Personen abarbeiten.
Aktionen:
Wir werden die Auseinandersetzung um den Flughafen nur dann gewinnen, wenn wir die Öffentlichkeit gewinnen. Und vorwiegend mit den von den Anwohnern ins Feld geführten Fluglärmbelastungen zu argumentieren, greift da zu kurz. Wer als Aplerbecker gegenüber einen Mengeder Bürger dieses Argument anführt, wird oft beispielsweise auf die Lärmbelastungen der BAB A45 für die Menschen in Mengede verwiesen. Insofern müssen wir die ganzen Themenfelder rund um den Flughafen bespielen, also z. B. Themen wie:
– der hoch subventionierte Billig-Flugverkehr mit Preisen von 19,99 €
– die erheblichen finanziellen Belastungen für den Stadtwerkekonzern
– die Notwendigkeit durch Gebührenerhöhungen der Stadttöchter, die die Finanzierungslücken stopfen müssen
– das zwangsläufige Unterbleiben von notwendigen ÖPNV-Investitionen
– oder aber die erheblichen Belastungen des Flugverkehrs für das Klima
Und das ist durchaus gelungen:
Die Schutzgemeinschaft Fluglärm ist seit 2 Jahren Mitglied im Dortmunder Klimabündnis, ein Zusammenschluss örtlicher Umweltschutzgruppen.
Wir haben uns massiv in den Dortmunder Kommunal-Wahlkampf eingebracht. Ich will hier nur an unsere Plakatserie erinnern, an die Diskussionen, ob diese im öffentlichen Raum aufgehängt werden dürfen. Es hat hierzu eine breite Berichterstattung in den Medien gegeben. Das Thema Flughafen war das kommunalpolitische Topthema im Dortmunder Kommunalwahlkampf, so die einhellige Meinung vieler Dortmunder Akteure.
Wir haben Demonstrationen organisiert mit Teilnehmerzahlen von 500 bis 600 Personen, sei es als Protestmärsche, Protest-Fahrradrundfahrten rund um den sowie innerhalb des Flughafens.
Wir haben über zahlreiche Info-Stände die Unnaner Bürger über die Planungen zur Verlegung der östlichen Landebahnschwelle informiert und dagegen eine Unterschriftenaktionen initiiert und mehr als 2.500 Unterschriften gesammelt.
Wir haben uns über den BUND NRW in das Genehmigungsverfahren zur Verlegung der östlichen Landebahnschwelle eingebracht.
Ebenso in die BUND-Studie zu den Regionalflughäfen vom Sommer letzten Jahres.
Dies galt auch für die Stellungnahme der Bundesvereinigung gegen Fluglärm anlässlich der Anhörung auf Antrag der GRÜNEN im Düsseldorfer Landtag zum Luftverkehrskonzept NRW.
Wir wollen –sofern es Covid zulässt- zu regelmäßigen Treffs für SGF-Interessierte kommen. Erste Veranstaltungen zum zwangslosen Austausch hat es gegeben. So im September dieses Jahres in der Gastwirtschaft „Georg’s Klause“ in Aplerbeck und im Oktober dieses Jahres im AWO-Treff in Unna-Massen. Dies wollen wir verstetigen. Ziel sollte es sein, dass wir an wechselnden Orten einmal im Monat einen solchen Treff anbieten können.
Das in aller Kürze mit Blick auf die Zeit.
Und damit möchte ich zum letzten Thema kommen, ohne unserem Kassierer vorgreifen zu wollen:
Die SGF-Finanzen:
Wir haben gegenüber 2019 das Vermögen der SGF um rund 12.000 € auf nunmehr rund 51.000 € steigern können. Das war nur möglich, indem wir die früheren Anzeigenschaltungen mit Aufwendungen mit bis zu 18.000 € in 2009 bzw. 12.000 € in 2017 konsequent auf null runtergefahren haben. Damit ist die Finanzierung der anhängigen OVG-Klagen gegen die Nachtfluggenehmigung auch bei einem negativen Ausgang gesichert. Gleichzeitig verbleiben genügend Mittel um auch in 2022 mit kreativen Aktionen das Thema Flughafen in den Blickpunkt der öffentlichen Diskussionen zu bringen.
Und hieran wollen wir weiterarbeiten.“
2b) Kassenbericht
Der Kassierer Erich Schröder erläuterte die Jahresabschlüsse 2019 und 2020, informierte über die voraussichtliche Kassenlage zum 31.12.2021 und stand für Nachfragen zur Verfügung. Wichtig war ihm die Aussage, daß auch bei einem negativen Ausgang der anhängigen OVG-Klagen in Sachen Nachtflug sämtliche Aufwendungen aus dem Vereinsvermögen finanziert werden können.
Weitere Detailinformationen sind den Jahresabschlüssen zu entnehmen. Hierzu wird auf die nachfolgenden Anlagen verwiesen.
3. Bericht der Kassenprüfer
3a) Geschäftsjahr 2019
Durch die Kassenprüferin Frau Renate Gellert wurde folgender Prüfbericht verlesen:
„Die von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfer Frau Renate Gellert und Herr Walther Heuner führten am 04.09.2020 im Beisein des 1. Vorsitzenden Mario Krüger die Kassenprüfung für das Geschäftsjahr 2019 durch. Während der Kassenprüfung stand der Kassierer Herr Erich Schröder für Auskünfte zur Verfügung. Als Unterlagen für die Kassenprüfung dienten die gesammelten Buchungsbelege aus dem Jahre 2019, Kontoauszüge und Sparbuch bei der Sparkasse Unna sowie die Bilanz für das Geschäftsjahr 2019. Die Buchungen waren nachvollziehbar. Die Bilanzierung war übersichtlich. Die Finanzierung kann in der vorgelegten Form weitergeführt werden. Die Kassenprüfung ist ohne Beanstandung abgeschlossen worden. Die Kassierer empfehlen die Entlastung des Vorstandes. Die Kassenprüfer bestätigten die Durchführung der Kassenprüfung durch Unterschrift auf dem Prüfbericht.“
3b) Geschäftsjahr 2020
Durch die Kassenprüferin Frau Renate Gellert wurde folgender Prüfbericht verlesen:
„Die von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfer Frau Renate Gellert und Herr Walther Heuner führten am 18.05.2021 im Beisein des 2. Vorsitzenden Derick Messling die Kassenprüfung für das Geschäftsjahr 2020 durch. Während der Kassenprüfung stand der Kassierer Herr Erich Schröder für Auskünfte zur Verfügung. Als Unterlagen für die Kassenprüfung dienten die gesammelten Buchungsbelege aus dem Jahre 2020, Kontoauszüge und Sparbuch bei der Sparkasse Unna sowie die Bilanz für das Geschäftsjahr 2020. Die Buchungen waren nachvollziehbar. Die Bilanzierung war übersichtlich. Die Finanzierung kann in der vorgelegten Form weitergeführt werden. Die Kassenprüfung ist ohne Beanstandung abgeschlossen worden. Die Kassierer empfehlen die Entlastung des Vorstandes. Die Kassenprüfer bestätigten die Durchführung der Kassenprüfung durch Unterschrift auf dem Prüfbericht.“
4. Aussprache und Diskussion zu TOP 02 und TOP 03
Die vorgetragenen Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer wurden zur Kenntnis genommen. Herr Immick trug seine Bedenken bzgl. der Plakataktion vor, da er den direkten Parteibezug auf den Plakaten missbilligte. Eine weitere Aussprache oder Diskussion war von keinem der Anwesenden gewünscht.
5. Entlastung des Vorstandes
Die Entlastung des Vorstandes erfolgte durch die anwesenden Mitglieder per Handzeichen einstimmig, bei einer Enthaltung.
6. Wahlen
6a) Vorsitzende/r
Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt 06 a) übergab der Vorsitzende Mario Krüger die Sitzungsleitung an Frau Heide Kröger-Brenner.
Zur Wiederwahl stellt sich Mario Krüger der Mitgliedschaft. Weitere Kandidaturen wurden nicht vorgetragen. Auf Wunsch von Herrn Erich Schröder wird die Abstimmung in geheimer Wahl durchgeführt. Nach Ausgabe der Stimmzettel wird die Wahl durchgeführt. Die Auszählung der Stimmzettel brachte folgendes Ergebnis: 30 Ja-Stimmen für Mario Krüger bei 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung. Mario Krüger nimmt die Wahl an.
6b) 2 stellvertretende Vorsitzende/n
Für die beiden Positionen des/der stellvertretende Vorsitzende/n kandidieren Derick Messling und Roland Kleine-Wiskott. Der Wusch nach geheimer Wahl wird nicht vorgetragen. Insoweit kann offen gewählt werden. Per Handzeichen wurde Derick Messling einstimmig von den anwesenden Mitgliedern als stellvertretender Vorsitzender gewählt. Ebenso wurde Roland Kleine-Wiskott per Handzeichen von den Mitgliedern einstimmig gewählt. Beide nahmen die Wahl an.
6c) Kassierer/in
Die Sitzungsleitung wird wieder vom Vorsitzenden Mario Krüger übernommen. Erich Schröder hatte im Vorfeld erklärt, dass er nicht wieder als Kassierer kandidieren möchte. Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, ist er bereit die Kasse bis zum 31.1.2021 weiterzuführen und den Jahresabschluss für 2021 zu erstellen. Derick Messling dankt Erich Schröder für die mehr als 40-jährige Tätigkeit als Kassierer und überreicht im Namen des Vorstandes bzw. der Mitgliedschaft einen Restaurant-Gutschein als kleine Anerkennung.
Frau Stefanie Lischka hat schriftlich ihre Kandidatur als Kassiererin angemeldet. Aus privaten Gründen kann sie nicht an der heutigen Versammlung teilnehmen. Weitere Kandidaturen liegen nicht vor. Der Wusch nach geheimer Wahl wird nicht vorgetragen. Insoweit kann offen gewählt werden. Per Handzeichen wurde Stefanie Lischka einstimmig von den anwesenden Mitgliedern als neue Kassiererin gewählt. Im Vorfeld hatte Frau Lischka im Fall ihrer Wahl ihre Bereitschaft zur Annahme der Wahl bekundet.
6d) bis zu 5 Beisitzer/innen
Als Beisitzer kandidieren für den Vorstand die Herren Ulrich Begemann, Patrick Fuchs und Remo Licandro. Weitere Kandidaturen lagen nicht vor. Alle Kandidaten nutzten die Gelegenheit sich kurz gegenüber den Anwesenden vorzustellen. Auf eine geheime Wahl wird verzichtet. Per Handzeichen werden Ulrich Begemann, Patrick Fuchs und Remo Licandro einstimmig von den anwesenden Mitgliedern gewählt. Ulrich Begemann, Patrick Fuchs und Remo Licandro nahmen die Wahl an.
6e) 2 Kassenprüfer/innen
Als Kassenprüfer/in kandidieren erneut Frau Renate Gellert und Herr Walther Heuner. Beide werden in offener Wahl von den anwesenden Mitgliedern gewählt. Renate Gellert nahm die Wahl an. Der nicht anwesende Herr Walther Heuner hatte im Vorfeld im Fall seiner Wahl seine Bereitschaft zur Annahme der Wahl bekundet.
7. Anträge
7a) zur Änderung der Satzung
Vom Vorstand wurden mit Versendung der Einladung zur Jahreshauptversammlung drei Anträge zur Änderung der SGF-Satzung schriftlich eingebracht und zwar:
– Erweiterung des Vereinszwecks um die Belange des Umweltschutzes, insbesondere des Klimaschutzes, im Zusammenhang mit dem Flughafen Dortmund
– Durchführung von virtuellen Mitgliederversammlungen im Ausnahmefall angesichts der bestehenden Covid 19- Beeinträchtigungen
– Auflösung des Vereins und Übertragung des Vermögens an die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF), hier: Verzicht auf Nennung des Sitzes der BVF
Antrag 1: Vor Eintritt in die Diskussion erklärte der Versammlungsleiter, dass der erste Antrag zur Aufnahme des Umweltschutzes in die Vereinssatzung nur vom Vorstand eingebracht wird. Eine Beschlussfassung ist zur nächsten regulären Jahreshauptversammlung vorgesehen. Heute soll das Pro und Contra abgewogen werden. Die anschließende Diskussion wurde sehr intensiv geführt. Eine Reihe von Redner/innen sprach sich für eine entsprechende Erweiterung des Vereinszwecks aus. Andere wiederum sahen die Gefahr, dass mit einer Erweiterung des Vereinszwecks das eigentlichen Vereinsanliegen und zwar der Schutz der Flughafenanwohner gegen Fluglärm unter „die Räder kommt“. Auf eine Abstimmung des vorliegenden Antrages wurde wie vereinbart, verzichtet.
Danach wurden vom Versammlungsleiter die nachfolgenden Anträge zur Änderung der Satzung zur Diskussion und Abstimmung aufgerufen und zwar:
Antrag 2: „Durchführung von virtuellen Mitgliederversammlungen“
§ 7 „Mitgliederversammlung“ der Satzung wird wie folgt ergänzt:
„Die Mitgliederversammlung erfolgt in der Regel real als Präsenzveranstaltung. Im Ausnahmefall kann die Mitgliederversammlung auch virtuell (Onlineverfahren) in einem, nur für Mitglieder mit ihren Legitimationsdaten und einem gesonderten Zugangswort, zugänglichen Chat-Raum erfolgen. Im Onlineverfahren wird das jeweils nur für die aktuelle Versammlung gültige Zugangswort mit einer gesonderten Email unmittelbar vor der Versammlung, maximal 3 Stunden davor, bekannt gegeben.“
Begründung:
Durch die Corona-Krise wurden die SGF-Vereinsaktivitäten erheblich beeinträchtigt. Vorstandssitzungen mussten z.T. online ausgeführt, die für 2020 vorgesehene Mitgliederversammlung ist ersatzlos ausgefallen, die ursprünglich für Mai 2021 geplante Mitgliederversammlung musste mehrfach verschoben werden. Der Bundesgesetzgeber hat mit Beschluss vom März 2020 den Vereinen die Möglichkeit eingeräumt auch ohne Satzungsgrundlage virtuelle Mitgliederversammlungen durchzuführen. Auf diese, bis 31.12.2021 befristete Erleichterung, hat der SGF-Vorstand ohne vorherige Diskussion mit den Mitgliedern verzichtet. Um eine Beteiligung der Mitgliedschaft jederzeit (wie aktuell in Corona-Zeiten) sicherzustellen, sollte in der SGF-Satzung die Möglichkeit von Online-Mitgliederversammlungen geschaffen werden.
Antrag 3: „Auflösung des Vereins und Übertragung des Vermögens an die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF)“
§ 13 „Auflösung der SGF“ der Satzung wird wie folgt geändert:
„Bei Auflösung der SGF oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der SGF an die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V., die es unmittelbar und ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken zu verwenden hat.“
Begründung: Der Sitz der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF) ändert sich in Abhängigkeit zum Sitz der Geschäftsführung. Derzeit ist der BVF-Sitz in Alt-Löwenbruch 37, 14974 Ludwigsfelde bei Berlin angesiedelt. Um nicht regelmäßig die SGF-Satzung anpassen zu müssen, wird empfohlen auf die Nennung des Vereinssitzes der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF) zu verzichten.
Nach kurzer Diskussion die Anträge zur möglichen Durchführung von virtuellen Mitgliederversammlungen und dem Verzicht auf Nennung des Sitzes der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF) mit folgendem Ergebnis beschlossen:
Antrag 2: Durchführung von virtuelle Mitgliederversammlungen
30 Ja-Stimmen (d.h. 85,7 %), 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen
Antrag 3: Verzicht auf Nennung des Sitzes der BVF
Einstimmig angenommen
Gemäß SGF-Satzung bedürfen Satzungsänderungen die Ja-Stimmen von 2/3 der anwesenden Mitglieder. Diese Vorgabe wird erfüllt. Die beiden Vorschläge zur Änderung der Satzung wurden damit angenommen.
7b) sonstige Anträge
Weitere Anträge wurden nicht gestellt.
08. Aktuelle Informationen des Vorstandes
Kein Redebedarf.
09. Verschiedenes
Kein Redebedarf.
Der Versammlungsleiter beendete die Versammlung um 21:05 Uhr.
Dortmund, den 09. November 2021
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Mario Krüger, Vorsitzender Derick Messling, Protokollführer
Anlagen:
Finanzbericht 2019
Finanzbericht 2020
Einladung zur SGF-Mitgliederversammlung vom 14. Oktober 2021
Finanzberichte
Gegenüber dem Jahr 2019 wurde das Vermögen der SGF um rund 12.000 € auf nunmehr rund 52.000 € gesteigert. Zum Einen ist dies dem Sachverhalt der Corona bedingten Restriktionen geschuldet, zum Anderen war dies nur möglich, indem wir die früheren Anzeigenschaltungen mit Aufwendungen mit bis zu 18.000 € in 2009 bzw. 12.000 € in 2017 konsequent auf null runtergefahren haben. Damit ist die Finanzierung der anhängigen OVG-Klagen gegen die Nachtfluggenehmigung auch bei einem negativen Ausgang gesichert. Gleichzeitig verbleiben genügend Mittel um auch in 2022 mit kreativen Aktionen das Thema Flughafen in den Blickpunkt der öffentlichen Diskussionen zu bringen.
Einladung zur Jahreshauptversammlung am 09.11.2021
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
01. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
02. Geschäftsberichte
a) des Vorstandes
b) Kassenbericht
03. Bericht der Kassenprüfer
04. Aussprache und Diskussion zu TOP 02 und TOP 03
05. Entlastung des Vorstandes
06. Wahlen
a) Vorsitzende/n
b) 2 stellvertretende Vorsitzende/n
c) Kassierer/in
d) bis zu 5 Beisitzer/innen
e) 2 Kassenprüfer/innen
07. Anträge
a) zur Änderung der Satzung
b) sonstige Anträge
08. Aktuelle Informationen des Vorstandes
09. Verschiedenes
Die Einladung können Sie aus der folgenden pdf.-Datei entnehmen
