testrrr

Erneuter Wirbelschleppenschaden am Massener Kirchweg – nur mit Glück ohne Verletzte

Ende März mussten Anwohner im Massener Kirchweg erneut Schäden am Dach ihres Hauses
feststellen. Auslöser waren rotierende Luftwalzen eines Flugzeuges im Landeanflug, welches
etliche Dachziegel vom Dach des betroffenen Gebäudes abdeckte, die dann mit großer Wucht auf
den Gehweg knallten. Dass es hier nicht zu Personenschäden gekommen ist, war nur einem
glücklichen Zufall zu verdanken.
Diese immer wiederkehrenden Wirbelschleppenschäden machen deutlich, dass die jetzt
zugelassenen Überflughöhen viel zu gering sind und das damalige Gutachten zur Sicherung von
Dachflächen die Gefahren von Wirbelschleppen erheblich unterschätzt hatte.
Wir fordern die Luftaufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Münster, auf umgehend die bisherigen
Vorfälle aufzubereiten und im Interesse der Anwohner endlich die notwendigen Konsequenzen, sei
es durch eine Anhebung der Überflughöhen oder durch eine Sicherung sämtlicher Dächer in der
Einflugschneise, zu ziehen.
Es kann nicht sein, dass diese Gefahrenrisiken erst dann beseitigt werden, wenn eingetretene
Personenschäden dies erfordern.

Verlegung der östlichen Landebahnschwelle – Flughafen offenbar nicht mehr interessiert

 

Am 27. Mai 2020 hat der Flughafen Dortmund einen Antrag zur Verlagerung der östlichen
Landebahnschwelle um 300 m bei der Luftaufsichtsbehörde, hier die Bezirksregierung Münster,
gestellt.
Begründet wurde dieser Antrag zur Verlängerung der Landebahn von 1.700 auf 2.000 m mit dem
Einsatz von Flugzeugen der Airbus-Baureihe A 321 Neo durch den Hauptmatador am Dortmunder
Flughafen, die Billigfluggesellschaft WizzAir.
Für die Unna-Massener Anwohner hätte dies massiv negative Folgen: In Abhängigkeit zur
Topografie wird der Unnaner Ortsteil Massen derzeit in einer Höhe von 120 m überflogen. Wird die
Landebahnschwelle um 300 m verlagert, dann reduziert sich die Überflughöhe um weitere 15 bis
16 m mit der Konsequenz einer Zunahme des Fluglärms.
Dabei werden die neuen Flugzeuge der A321 Neo- Baureihe seit Jahren planmäßig am
Dortmunder Flughafen auf der jetzigen Landebahn eingesetzt. Warum also die Forderung auf
Verlängerung, wenn es heute doch schon ohne geht.

Der Aufforderung der Bezirksregierung Münster zum Nachweis erforderlicher Ausgleichsflächen für
die Eingriffe in Natur und Landschutz mit Verlagerung der entsprechenden Landeeinrichtungen ist
der Flughafen Dortmund bisher nicht nachgekommen. Ebenso wurden sämtliche notwendigen
Investitionsmitteln zur Verlagerung der östlichen Landebahnschwelle in der 5- jährigen
Finanzplanung vom Flughafen gestrichen. Darüber hinaus ist uns bekannt, dass die Lufthansa
durch ein Software-Update eine Landebahnverlängerung auf 2.000 m für die A321 Neo-Baureihe
nicht mehr erforderlich hält.
Wir haben daher mit beiliegendem Schreiben am 10. April 2025 die Bezirksregierung Münster über
unseren Rechtsanwalt aufgefordert, den vorliegenden Antrag des Flughafens zur Verlagerung der
östlichen Landebahnschwelle negativ zu bescheiden.

 

Wortlaut des Schreibens:

Bezirksregierung Münster
Luftverkehrsbehörde
Herrn Frank Nießen
48128 Münster
Per Mail: dez26@brms.nrw.de

 

Flughafen Dortmund

Verlegung der Landeschwelle 24 am Flughafen Dortmund um 300 m nach Osten
Unser Zeichen: KS25-013 Schutzgem. (Bitte immer angeben)

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Nießen,

hiermit zeige ich an, dass ich in o.g. Angelegenheit die Schutzgemeinschaft Fluglärm Dort-
mund-Kreis Unna e. V. (SGF), vertreten durch ihren Vorsitzenden, Herrn Mario Krüger,
Seydlitzstraße 35, 44263 Dortmund, anwaltlich vertrete. Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Namens und im Auftrag meiner Mandantin beantrage ich,
den Plangenehmigungsantrag der Flughafen Dortmund GmbH vom 29.05.2020 „Ver-
kehrsflughafen Dortmund – Verlegung der Landeschwelle 24“ zeitnah abzuweisen.

Begründung:
Die Flughafen Dortmund GmbH hat mit Antragsschreiben vom 29.05.2020 beantragt, den Plan
„Verlegung der Schwelle 24 um 300 m in Richtung Osten“ zu genehmigen.

Unmittelbar nach Antragstellung haben Sie die UVP-Vorprüfung durchgeführt. Ihre Feststel-
lung, es sei keine UVP erforderlich, haben Sie bereits am 31.07.2020 im Amtsblatt der Bezirks-
regierung Münster bekannt gemacht.

Das Verfahren wird von der Antragstellerin offenkundig seit einiger Zeit nicht betrieben. Auf
die Aufforderung, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen nachzuweisen, hat der Dortmun-
der Flughafen dem Vernehmen nach nicht reagiert.
Der Antrag ist bescheidungsreif und abzulehnen. Den fluglärmbetroffenen Menschen im Um-
feld des Flughafens ist die durch die Antragstellung und das jahrelange Nichtbetreiben des Ver-
fahrens entstehende Planungsunsicherheit nicht länger zuzumuten.

Der Antrag ist abzulehnen. Dem Antragsteller fehlt bereits das Bescheidungsinteresse, jeden-
falls sind die für das Vorhaben angeführten Gründe entfallen. Nach hiesiger Kenntnis wurde
im Sommer 2023 die Software des Airbus A 321 Neo so überarbeitet, dass für den A 321 Neo
keine Einschränkungen für Landungen auf 1.700 m langen Landebahn des Dortmunder Flug-
hafens bestehen und damit alle relevanten Flugzeuge ohne wesentliche Einschränkungen am
Flughafen verkehren können. Da bereits in der mittelfristigen Finanzplanung sämtliche Inves-
titionsmittel zur Verlagerung der östlichen Landebahnschwelle und die damit einhergehenden
Maßnahmen gestrichen wurden, ist das Vorhaben auch nicht mehr realisierbar und damit ein
typischer Fall fehlenden Bescheidungsinteresses.

Da der Antragsteller seinen Antrag bis heute nicht zurückgenommen hat, die Bescheidungsreife
aufgrund der angeführten Tatsachen aber auf der Hand liegt, ist der Antrag abzulehnen.
Um zeitnahe Entscheidung über diesen Antrag wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Karsten Sommer
Rechtsanwalt

 

 

 

Internationaler Tag des Lärms am 30. April

Der internationale „Tag gegen den Lärm“, dieses Jahr am 30. April, ist eine globale Initiative, die
Teil der Lärmbekämpfung ist und auf die gesundheitlichen, sozialen und ökologischen Folgen von
Lärm aufmerksam machen soll.
Nach dem Straßenverkehr ist laut Lärmaktionsplan der Stadt Dortmund eindeutig der Fluglärm die
zweite maßgebliche Lärmquelle. Besonders betroffen sind die Dortmunder Stadtteile Aplerbeck,
Brackel, Hörde und Hombruch mit rund 225.000 Einwohnerinnen sowie Unna und insbesondere
Unna-Massen mit rund 13.000 Einwohnerinnen.
Das geltende Fluglärmschutzgesetz aus 2007 schützt leider nur die Luftverkehrswirtschaft und
nicht die Menschen. Es muss dringend grundlegend überarbeitet werden und dem aktuellen Stand
der Lärmwirkungsforschung angepasst werden. Die gesundheitlichen Risiken durch Fluglärm sind
längst erwiesen, aber die bisherigen Bundesregierungen sind untätig geblieben.
Untermauert wird die Forderungen nach schärferen Grenzwerten und einem besseren baulichen
Schutz gegen Fluglärm von der Wissenschaft: In Schulen, die durch Fluglärm belastet werden, ist
zum Beispiel der Unterricht oft so stark gestört, dass die Lernleistung der Schülerinnen und
Schüler nachweislich leidet. Vor allem das Lesenlernen von Grundschulkindern wird durch Lärm
beeinträchtigt. „Jede Steigerung des Lärms um 10 Dezibel verzögert die Entwicklung der
Lesefähigkeit dieser Kinder um einen Monat. Die Kinder in den am stärksten belasteten Schulen
lagen also in der Leseentwicklung im Durchschnitt zwei Monate hinter denen aus den am
wenigsten belasteten Schulen.“, betont die Entwicklungspsychologin Maria Klatte von der
Technischen Universität Kaiserslautern-Landau aus Anlass des Internationalen Tags gegen Lärm
am 30. April 2025.
Nachtflüge über Wohngebiete konsequent unterbinden, das fordert der Kardiologe Thomas
Münzel. Das gesundheitliche Risiko für Anwohnerinnen und Anwohner sei während der Schlafzeit
am höchsten, erklärt der Seniorprofessor am Klinikum der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz.
Fluglärm beeinträchtige tagsüber die Konzentration, störe aber vor allem den Nachtschlaf – mit
gravierenden Folgen für das menschliche Herz-Kreislauf-System. „Schon Dauerbelastungen von
50 bis 60 Dezibel, die üblicherweise in der Umgebung von Flughäfen gemessen werden und der
Lautstärke eines Gesprächs entsprechen, können tagsüber die Konzentration und nachts den
Schlaf stören,“ betont Thomas Münzel. „Es ist wissenschaftlich erwiesen: Fluglärm macht krank –
und hier insbesondere der Nachtfluglärm!“
Daher fordern wir von den politischen Akteuren im Dortmunder Stadtrat durch entsprechende
Vorgaben sicherzustellen, dass die geltenden Betriebszeiten nicht über 22:00 Uhr ausgeschöpft
bzw. keine weiteren Nachtflüge am Dortmunder Flughafen mehr abgewickelt werden.

 

Reduzierter Flugbetrieb am Dortmunder Flughafen

Leider werden in der örtlichen Presse Pressemitteilungen des Dortmunder Flughafens und der Airlines sehr unkrititsch wiedergegeben.

Wir möchten daher einige Hintergrundinformationen liefern, die oft ein ganz anderes Licht auf die Vorgänge werfen. Diese und andere Informationen konnten interessierte Mitglieder bei unserem Treffen der Schutzgemeinschaft am 11.2. 2025 in Massen bereits erhalten.

Ryanair-Flugzeug beim Ausladen © Foto: Oliver Schaper
Ryanair-Flugzeug beim Ausladen
© Foto: Oliver Schaper

Ryanair

Die Fluggesellschaft will dern Dortmunder Flughafen wegen der angeblich zu hohen Gebühren verlassen haben. Diese Gesellschaft ist bekannt für ihren knauserigen Service gegenüber Passagieren und ihre zahlreichen scheinselbständigen Mitarbeiter, darunter auch Piloten.

Tatsächlich hat der Rückzug vor allem einen Grund:

Ryanair fliegt ausschließlich mit Maschinen der Firma Boing. Boing hat derzeit aber große Probleme mit der Auslieferung von neuen Maschinen., auf die die Fluggesellschaft angewiesen ist. Daher musste das Streckenangebot gestrafft werden. Die Fluggesellschaft fliegt daher weiter nicht von Dortmund, wohl wieder von Münster aus. Für den Dortmunder Flughafen bedeutet das einen Verlust von rund 450000 Passagieren.

Eurowings
Die Gesellschaft hat die Hin- und Rückflüge nach München gestrichen, weil sie sich schlicht nicht mehr rechnen. Diese Flüge waren überwiegend Geschäftsflugverbindungen. Viele Firmen haben auch nach Corona die kosten- und CO2-sparende Variante der Videokonferenzen beibehalten. Mit einem neuerlichen Aufschwung bei diesen Geschäftsflugverbindungen ist nicht zu rechnen. Der Flughafen verzeichnet dadurch ein Minus von rund 60 000 Passagieren.

Airbus A320 beim Start, © Foto: Oliver Schaper
Airbus A320 beim Start, © Foto: Oliver Schaper

 

Wizz-Air
Auch hier kommt es zu einem Rückgang des Flugbetriebes, was ebenfalls andere Ursachen als angeblich zu hohe Gebühren hat.

Die Gesellschaft fliegt Maschinen des Typs A320/A321. Beide Typen haben derzeit große Probleme mit ihren Turbinen. Der Check-up pro Maschine dauert 4-5 Monate, was eine erhebliche Reduzierung des Flugbetriebes in Dortmund zur Folge hat: rund 250000 Passagiere weniger.

Der Flughafen konnte den Verlust an Fluggästen nur zu einem sehr kleinen Teil ausgleichen durch Flugverbindungen nach Antalya – ein Plus von rund 9000 Fluggästen.

Im Jahr 2026 will der Flughafen wieder über 3 Millionen Passagiere kommen, unklar ist, wie der das schaffen will. Neuere Planungen wie beispielsweise ein weiteres Parkhaus wurden auf die lange Bank geschoben.

Zudem haben die Stadtwerke Dortmund – die bisher zuverlässige Geldquelle des Flughafens für den Ausgleich von Verlusten – selbst große finanzielle Probleme. Unter anderem wurden zu hohe Abschläge von Kunden genommen, die nun zurückerstattet werden müssen. Aufgrund eines für die Stadtwerke ungünstigen Gesellschaftervertrages bekommt der Anteilseigner RWE trotz der Verluste einen Mindestausschüttungen aus den Reserven der Stadtwerke. Angesichts eines Schadens von 80 – 90 Millionen € gibt es Ermittlungen gegen die Geschäftsführerin.

Es wird spannend sein zu beobachten, was das für die Finanzen des Flughafens heißt.

 

Podiumsdiskussion zur Bundestagswahl am 10. Februar 2025, 19:00 Uhr

Zur Bundestagswahl veranstalten wir – die Dortmunder Kreisgruppe des „Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland“ (BUND), das Dortmunder Klimabündnis und die Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna – eine Podiumsdiskussion zum Thema Klima- und Umweltpolitik.

Hierzu laden wir ein:

          Montag, 10. Februar, 19:00 Uhr, Einlass ab 18:30 Uhr
          in der Werkhalle im Union Gewerbehof, Rheinische Strasse 143, 44147 Dortmund
         Themen: Klima- und Umweltpolitik
 

Logos vom BUND, Klimabündnis Dortmund und SGF
Logos vom BUND, Klimabündnis Dortmund und SGF












Als Podiumsteilnehmer wurden jeweils die Dortmunder Direktkandidat*innen angefragt:

Sabine Poschmann (SPD) Michael Depenbrock, CDU Hannah Rosenbaum, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Klima- und Umweltschutz ist teuer und schadet dem Wirtschaftswachstum und irgendwann wird es schon neue Technologien geben, die diese Probleme lösen – so die Diskussion. Wir befürchten, dass das erforderliche Umsteuern zugunsten einer zukunftsfähigen Klima- und Umweltpolitik verdrängt, bzw. sogar vertan wird. Wir befürchten sogar, dass -unter dem Stichwort der Entbürokratisierung- mit einem massiven Abbau von Umweltrechten zu rechnen ist.

Hintergrund: Mit Sorge sehen wir, dass die großen Fragen der Klima- und Umweltpolitik völlig überschattet werden von der zunehmend aggressiv geführten Diskussion rund um die Themen Migration und Asyl und die offensichtlich geringen Berührungsängste der CDU zur AFD. Diese einseitige Diskussion wollen wir ändern. Daher unser Angebot einer Podiumsdiskussion mit dem Fokus auf die Klima- und Umweltpolitik.

Umweltverbände fordern „Roadmap klimaneutraler Flugverkehr“ von künftiger Bundesregierung

Das vergangene Jahr war das heißeste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen, die Erderwärmung lag erstmals ganzjährig über 1,5 Grad. Der Flugverkehr trägt erheblich zu diesem Temperaturanstieg bei. Die Umweltverbände DNR und Germanwatch, der ökologische Verkehrsclub VCD sowie die Bundesvereinigung gegen Fluglärm und T&E fordern von der künftigen Bundesregierung eine „Roadmap für einen klimaneutralen Flugverkehr“ und Maßnahmen zur Reduzierung von Fluglärm und Luftverschmutzung.

Berlin, 16. Januar 2025. Fliegen ist die klimaschädlichste Form des Reisens. Global trägt der Flugverkehr mit einem Anteil von mehr als sieben Prozent zur globalen Erwärmung bei. Die Passagierzahlen haben wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht und in den kommenden Jahren wird ohne Gegenmaßnahmen ein immer weiteres starkes Wachstum der Flugemissionen erwartet. Auch die Luftfahrt muss die nationalen Klimaziele bis 2045 und das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 einhalten. Darüber hinaus beeinträchtigt der Flugverkehr durch Lärm und Luftschadstoffe auch die Gesundheit von Menschen im Umfeld von Flughäfen.

laufende Turbine eines Airbus-Jets, Fotonachweis: Bundesvereinigung gegen Fluglärn (BvF)
laufende Turbine eines Airbus-Jets, Fotonachweis: Bundesvereinigung gegen Fluglärn (BvF)

Um die negativen Folgen des Fliegens zu verringern, braucht es nicht nur die Umstellung auf klimaneutrale Flugtreibstoffe, technische Maßnahmen an Flugzeugen oder optimierte Flugrouten. Auch die Verlagerung von Kurz- und Mittelstreckenflügen auf die Bahn und eine Reduktion der Flugleistung sind notwendig – nicht aus ideologischen Gründen, sondern weil klimaneutrale Kraftstoffe begrenzt und teuer sind und technische Maßnahmen erst langfristig wirken.

Konkret fordern die Verbände von der künftigen Bundesregierung:

• Eine Roadmap klimaneutraler Luftverkehr, die die Maßnahmen skizziert, mit denen der Luftverkehr bis 2045 das Ziel der Klimaneutralität erreichen kann.
• Eine Strategie zur Reduzierung des Fluglärms mit dem Ziel, bis 2040 eine Minderung um mindestens 30 Prozent zu erreichen.
• Ein Handlungskonzept zur Verringerung der Luftverschmutzung im Umfeld von Flughäfen.

Die Politik muss den Ausbau von Kapazitäten für die Produktion strombasierter Flugtreibstoffe (E-Kerosin) vorantreiben. Dies muss auch durch entsprechende steuerliche Maßnahmen flankiert werden. Darum sind u.a. die Weiterentwicklung der nationalen Luftverkehrssteuer sowie des Europäischen Emissionshandels unverzichtbar. Dies trägt dazu bei, Anreize für einen schnellen Umstieg auf strombasierte Treibstoffe zu schaffen, das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 einzuhalten und Steuergerechtigkeit mit anderen Verkehrsträgern herzustellen. Darüber hinaus müssen Steuerprivilegien und Subventionen für den Flugverkehr schrittweise abgebaut werden. Dazu gehören insbesondere die Steuerfreiheit auf Kerosin und auf internationale Flugtickets und die Deckelung der Luftverkehrssteuer.

Um innerdeutsche Flüge sowie Flüge ins europäische Ausland auf die Bahn zu verlagern, sind attraktive Zugangebote nötig. Die künftige Regierung muss den notwendigen Rahmen für den Ausbau von Bahnverbindungen auf den Hauptflugrouten schaffen – mit attraktiven Tag- und Nachtzugverbindungen.

Darüber hinaus müssen auch die Lärmbelastung sowie der Ausstoß von Ultrafeinstaub durch Flugzeuge verringert werden. Dazu wird ein strengeres Fluglärmschutzgesetz benötigt, das die Anwohner*innen in der Nähe von Flughäfen besser schützt. Außerdem fordern die Verbände eine Initiative auf europäischer Ebene, um den Schwefel- und Aromaten-Gehalt von Kerosin zu begrenzen. Schwefelarmes Kerosin verringert nicht nur den Feinstaubausstoß, sondern auch die Nicht-CO2-Effekte vor allem durch verminderte Bildung von Kondensstreifen.

Statt die Herausforderungen anzugehen, jammert die Luftfahrtindustrie über angeblich hohe Kosten und fordert die Abschaffung der Luftverkehrsteuer. Dabei erhöht diese den Ticketpreis für europäische Flüge um gerade einmal drei Euro, was niemanden vom Fliegen abhält. Die Politik darf sich nicht zum Steigbügelhalter kurzsichtiger Profitinteressen der Luftfahrtbranche machen, sondern sollte mit einem klugen Gesamtkonzept den Weg für klimaneutrales Fliegen ebnen sowie die Lärm- und Abgasbelastung reduzieren. Anknüpfungspunkte hierfür liegen in den Wahlprogrammen der demokratischen Parteien vor.

Nachruf zum Tod von Ursula Wirtz

Die Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund-Kreis Unna e. V. trauert um ihre langjährige Vorsitzende Ursula Wirtz und blickt dankend auf ihre großen Verdienste für die Betroffenen und die Stadtgesellschaft zurück. Über Jahrzehnte war sie die treibende Kraft gegen den Dortmunder Flughafen und das bekannteste Gesicht der Schutzgemeinschaft.

Die Dortmunder Ratsentscheidung 1969 für einen Generalausbau zum Flughafen und der Ersatz der ehemaligen „Graspiste“ durch eine 650m lange Asphaltbahn war 1974 die Initialzündung für Gründung des Vereins – zwei Jahre später trat auch sie ein. Typisch für „Ulla“ war, dass sie sehr schnell Verantwortung übernahm und sich akribisch in die komplexe Materie von Gesundheits- und Umweltschutz bis hin zu technischen Details einarbeitet und den Flughafen als „Millionengrab“ anprangerte. Zunächst als Schriftführerin und stellvertretende Vorsitzende war sie von 1990 bis zu ihrem selbstbestimmten Rücktritt 2019 die allseits geschätzte Vorsitzende und prägendes Gesicht des schnell wachsenden Vereins.

Ursula WirtzKarikatur Subventionen für den Luftverkehr
© Rita-Maria Schwalgin
Ursula Wirtz
© Rita-Maria Schwalgin

Freundlich, motivierend, hartnäckig. Parteiunabhängig, mit hoher Kompetenz brillierend, war sie eine unerschrockene Kämpferin mit klaren Zielen und Visionen. Selbst in hochkarätigen Diskussionsrunden, politischen Gremien oder gar vor Gericht konnte sie selbst kaum aus der Fassung gebracht werden – brachte aber dank ihres scharfen, doch stets fairen Stils immer wieder die Flughafenbefürworter in Argumentationsnöte. Ob bei öffentlichwirksamen, provokanten Aktionen oder bei Unterschriftensammlungen werbend am Stand – sie war immer dabei. In Dortmund und auch überregional war der Verein bekannt und dank Ursula Wirtz hervorragend vernetzt und geschätzt.

Wenngleich der Airport nicht verhindert werden konnte, hat Ursula Wirtz mit ihren Mitstreitern -insbesondere unterstützt durch ihren Mann Werner- entscheidend dazu beigetragen, dass der Flughafen nicht noch schneller und größer expandierte, die Zahl der Flugbewegungen reduziert, technische Verbesserungen eingefordert und umgesetzt wurden. Eindeutig konnte so die Lebensqualität für die betroffenen Anwohner*innen (z. B. durch bauliche Maßnahmen) verbessert und deren Rechte gestärkt werden. Kritische Stimmen werden lauter: Nicht nur aus fiskalischen Gründen hat die Euphorie für den Flughafen speziell und den Flugverkehr allgemein stark abgenommen und es ist in der Gesellschaft grundsätzlich eine Sensibilisierung bzgl. Gesundheits- und Umweltgefahren zu vermerken.

Die Schutzgemeinschaft dankt ganz herzlich Ursula Wirtz für ihr ehrenamtliches, zeitintensives Engagement. In ihrem Sinne werden wir weiter für Lebensqualität, Gesundheits-, Klima- und Umweltschutz kämpfen. Unser Mitgefühl gilt ihrem Mann und engeren Familie- und Freundeskreis.

Mach’s gut Ulla

Die Trauerfeier findet statt Mittwoch, den 22. Januar um 11 Uhr in der Lutherkirche, Asselner Hellweg 118a

Mario Krüger, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna e.V.

SGF-Treff am 14. Januar 2025, 19:00 Uhr in Aplerbeck

Liebe SGF-Mitglieder und Interessierte,

der zweite Dienstag im Monat steht vor der Tür und damit auch unser nächster SGF-Treff. Diesmal treffen wir uns im Neuen Jahr am Dienstag, 14. Januar 2025, 19:00 Uhr in der

AWO-Begegnungsstätte,
Rodenbergstraße 70,
44287 Dortmund-Aplerbeck


Bundestagswahl, Positionen der Parteien zum Luftverkehr:

Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt. Die Union dürfte nach den aktuellen Umfragen klar stärkste Kraft und Friedrich Merz neuer Kanzler werden. Die bisherigen Bundesregierungen und die zuständigen Ministerien haben so gut wie nichts unternommen, um die Situation der von Fluglärm betroffenen Menschen zu verbessern und die Emissionen zu reduzieren, die vom Luftverkehr ausgehen. Ob sich dies mit einem CDU/CSU-Wahlsieg ändern wird, wollen wir gemeinsam mit Ihnen/Euch diskutieren. Als Gesprächspartner haben wir Herrn Michael Depenbrock, Hörder Bezirksbürgermeister und Dortmunder Bundestag-Direktkandidat für die CDU angefragt.

Karikatur Subventionen für den Luftverkehr © Atelier Wilinski, Mainz 2024
Karikatur: Subventionen für den Luftverkehr
© Atelier Wilinski, Mainz 2024


Klagen der Luftverkehrs-Lobby und die Auswirkungen auf den Dortmunder Regionalflughafen:

Obwohl der Luftverkehr mit rund 13 Milliarden Euro allein im Jahr 2018 bundesweit subventioniert wurde, ist Deutschland als Luftverkehrs-Standort nach Auffassung der Luftverkehrs-Lobby zu teuer. Dies ist nachzulesen in den Presseerklärungen der Billig-Carriers Ryanair, Eurowings und auch des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Ryanair zieht sich vom Flughafen Dortmund komplett zurück, Eurowings streicht die Münchener Verbindung. Die tatsächlichen Gründe sind allerdings andere. Hierüber wollen wir uns mit Ihnen/Euch austauschen und eine Einschätzung zu den Auswirkungen auf den Dortmunder Flughafen vornehmen.

Darüber hinaus können Sie / könnt Ihr auch wie immer weitere Themen einbringen.


SGF-Termine zum Notieren:

Weiterhin möchten wir Ihnen/Euch unsere Terminplanung für das neue Jahr vorstellen. Hiernach sind folgende SGF-Treffs jeweils ab 19:00 Uhr geplant:

11. Februar 2025             AWO-Treff Unna-Massen, Massener Hellweg 12,
11. März 2025                  AWO-Begegnungsstätte Dortmund-Alperbeck, Rodenbergstr. 70
08. April 2025                  AWO-Treff Unna-Massen, Massener Hellweg 12
13. Mai 2025                    Jahreshauptversammlung
17. Juni 2025                   AWO-Begegnungsstätte Dortmund-Aplerbeck, Rodenbergstr. 70
08. Juli 2025                    AWO-Treff Unna-Massen, Massener Hellweg 12
Juli-August 2025             Sommerferien
09. September 2025        AWO-Begegnungsstätte Dortmund-Aplerbeck, Rodenbergstr. 70
14. Oktober 2025             AWO-Treff Unna-Massen, Massener Hellweg 12
11. November 2025         AWO-Begegnungsstätte Dortmund-Aplerbeck, Rodenbergstr. 70
09. Dezember 2025        AWO-Treff Unna-Massen, Massener Hellweg 12,

Die diesjährige SGF-Jahreshauptversammlung wird am 13.05.2025, 19:00 Uhr im Gemeindehaus der Ev. Georgs-Kirchengemeinde Aplerbeck, Ruinenstr. 37 stattfinden. U.a. stehen Vorstandswahlen an. Wir würden uns freuen, wenn Jemand Interesse an einer Mitarbeit –z.B. als Beisitzer- hat und sich deshalb schon vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand meldet.

Einen guten Start ins neue Jahr wünscht Euch/Ihnen
Mario Krüger. Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna e.V.

Lärmaktionsplan der Stadt Dortmund, SGF nimmt Stellung

Im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens ist die Stadt Dortmund verpflichtet alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Zunächst ist der Umgebungslärmpegel in Lärmkarten zu erfassen und im Anschluss daran ein entsprechender Lärmaktionsplan zur Verminderung von Geräuschbelastungen zu erstellen. Dieses Planwerk ist in enger Abstimmung mit der betroffenen Öffentlichkeit zu erarbeiten, so die Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft. Den Entwurf des Lärmaktionsplan finden Sie über diesen Link: LAP_DO_2024_Entwur-1

Figur aus dem OVG Münster
Figur aus dem Oberverwaltungsgericht; © Rita-Maria Schwalgin

Die Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna e.V. (SGF) hat angesichts der dürftigen Hinweise des Dortmunder Umweltamtes zum Thema Fluglärm eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet, die heute mit Ablauf der Einwendungsfrist in das Verfahren eingebracht worden ist.

Im Einzelnen haben wir hierzu folgenden Sachverhalt ausgeführt:

Der Standort Flughafen Dortmund-Wickede belastet Mensch und Umwelt in erheblichem Maße. Es ist zwingend erforderlich einen Ausgleich zwischen der wirtschaftlichen Bedeutung und den steigenden Mobilitätsbedürfnissen auf der einen Seite sowie dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm auf der anderen Seite zu schaffen.

Für den Stadtteil Dortmund-Aplerbeck liegen Berechnungen über die Lärmbelastung durch Fluglärm vor. Danach sind Teile des Stadtteils Dortmund Aplerbeck mit Durchschnittswerten zwischen 55 und 59 dB(A) belastet. Dies gilt auch für Teile nördlich des Flughafens Dortmund gelegenen Gewerbegebietes Dortmund-Wickede. Die gleichen Durchschnittswerte gelten für westlich gelegene Siedlungen von Unna-Massen am östlichen Rand der Stadt Dortmund.

Seit 2022 werden alle Lärmkarten in der EU nach neuen, einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse zwischen den Mitgliedsstaaten vergleichbar sind. Erfahrungsgemäß werden damit deutlich mehr durch Fluglärm belastete Menschen ausgewiesen. Im Entwurf des LAP der Stadt Dortmund wird nicht auf die Umstellung der Lärmkartierung hingewiesen – geschweige denn, die daraus resultierenden Änderungen für potenziell Betroffene ersichtlich!

Was den Fluglärm vom Straßenlärm unterscheidet:

Bei Einzelflugereignissen treten in den genannten Gebieten erhebliche Lärmspitzen mit extrem hohem Belästigungspotential mit anzunehmenden gesundheitlichen Folgen und starker Minderung der Wohnqualität auf.

Diese Tatsache unterscheidet Fluglärm von Straßenlärm, der dauerhaft relativ niedrige Pegel aufweist. Dass die Fluggesellschaften „zunehmend lärmärmere Flugzeugtypen“ (6.6.2) einsetzen, ist statistisch nicht begründet. Auf die Angabe von Zahlen wird im LAP-Entwurf verzichtet.

Unter diesem Aspekt erfolgt im Dortmunder Lärmaktionsplan eine nicht nachzuvollziehende und völlig einseitige Beurteilung des Straßenlärms.

Unter der Überschrift „Die Freiheit über den Wolken sei grenzenlos“, werden Rundflüge über Wohngebiete angeboten, um aus „der Vogelperspektive per Panoramablick das Ruhrgebiet erleben“ zu können. Hier kann man auch eine Verletzung der Privatsphäre ableiten. Wollen wir das als Stadtgesellschaft?

Die Flugschulen Essen/Mülheim und Dortmund nutzen regelmäßig den Dortmunder Flughafen, um Übungsflüge durchzuführen. Dabei werden regelmäßig in niedriger Höhe mehrfach Schleifen über Wohngebieten der Stadtbezirke Aplerbeck, Brackel, Hörde und Unna geflogen. Besonders lärmintensiv sind die sogenannten “Go-Arounds”, bei denen ein Flugzeug in der Endphase des Landeanflugs wieder Schub gibt und zügig aufsteigt, anstatt auf der Landebahn zu landen.

Rund 10 % aller Flugbewegungen sind Hubschrauberflüge. Im Jahr 2022 waren dies rund 3.500 Flüge insbesondere der Polizeifliegerstaffel und der Deutschen Luftrettung. Ab den 1. Januar 2025 wird der bisher nur tagsüber eingesetzte Hubschrauber „Christoph“ der Deutschen Luftrettung im 24h- Betrieb, d.h. auch nachts eingesetzt. Die eingesetzten Hubschrauber fliegen in alle Himmelsrichtungen, zumeist in Flughöhen von 100 bis 300 m direkt über die angrenzenden Wohngebiete wie Wickede, Asseln, Brackel, Massen. Demgegenüber wird bei der Fluglärmberechnung die Flugrichtung 24/6 (Ost-Westrichtung) vornehmlich zugrunde gelegt.

Mit dem angekündigten Rückzug von Ryanair und der Streichung der Verbindung nach München durch Eurowings werden künftig ca. 3.500 Flugzeuge jährlich weniger Dortmund anfliegen. Dies ist ein begrüßenswerter Beitrag zur Lärmminimierung.

Gemäß § 32b, Nr. 3 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sollen die Mitglieder der Fluglärmkommission Maßnahmen den Genehmigungsbehörden, dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sowie der Flugsicherungsorganisation beraten, zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge vorschlagen. Bisher ist der Vertreter der Stadt Dortmund ausschließlich als Interessenvertreter des Dortmunder Flughafens aufgefallen. Dies widerspricht den Zielen des Luftverkehrsgesetzes.

SGF-Protestaktion anlässlich der Schließung des WizzAir-Standortes, © Rita-Maria Schwalgin
SGF-Protestaktion anlässlich der Schließung des WizzAir-Standortes, © Rita-Maria Schwalgin

 

Hieraus ergeben sich folgende Empfehlungen:

Änderung der Lärmkartierung:

Die Lärmkartierung für die Ausweisung von fluglärmbelasteten Gebieten wird auf die von der EU seit 2022 vorgeschriebene einheitliche Form umgestellt.

Zu Punkt 0.2 „Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung“:

Die Ergebnisse der Lärmkartierung des Umgebungslärmportals NRW für den Fluglärm werden in den Text übernommen.

Zu Punkt 0.3 „Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung“:

Die Reduzierung der Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Straßenverkehr ist völlig unzureichend. Hier ist eine Ergänzung um den Punkt Beschwerden zum Dortmunder Fluglärm erforderlich.

Weiterhin hätte die Stadt Dortmund im Rahmen ihrer Verantwortung für die Fluglärmemissionen in östlicher Richtung, namentlich im Gebiet des Unnaer Stadtteils Unna-Massen, auch dort eine Öffentlichkeitsbeteiligung – ggfs. in Zusammenarbeit mit der Kreisstadt Unna- durchführen müssen. Dies ist offensichtlich unterlieben!

Zu Punkt 6.6.5 „Passiver Schallschutz – Schallschutzfenster“
Freiwilliges Lärmschutzprogramm

Über ein freiwilliges Lärmschutzprogramm soll der Einbau von Schallschutzfenstern in allen Aufenthaltsräumen unterstützt werden, wenn die vorhandenen Fenster ein Schalldämmmaß <35 dB erbringen, sowie Schalldämmlüfter oder alternativ eine Nachrüstung von programmierbaren automatischen Fensterschließeinrichtungen in Schlaf- und Kinderzimmern. Die Finanzierung des Programms erfolgt durch die Verursacher, den Dortmunder Flughafen gemeinsam mit den Fluggesellschaften, die regelmäßig von und nach Dortmund fliegen. Als Finanzrahmen wird eine jährliche Summe von mind. 500 T€ für erforderlich gehalten. Nutznießer des Programms sollen vornehmlich Grundstückseigentümer bzw. Bewohner innerhalb der Tag-Schutzzone 2 sein. Über den Mittelabruf ist der Fluglärmkommission jährlich zu berichten.

Zu Punkt 4.3 „Festlegung der ruhigen Gebiete“

Ziel ist die Vermeidung der Lärmzunahme in innerstädtischen Bereichen, in denen Erholungssuchende möglichst frei von Lärmbelästigungen „zur Ruhe kommen“ können, unter Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus sowie der Erhalt und die Steigerung der Lebensqualität. Behördenübergreifend und unter Einbeziehung der örtlichen Umweltverbände sind geeignete Flächen intensiv zu prüfen. Als ruhige Gebiete sind ausschließlich Bereiche zu definieren, in denen tagsüber 45 dB(A) bzw. nachts 35 dB(A) als Summenpegel aller Lärmquellen im Außenbereich entsprechend den Vorgaben der TA Lärm für Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten nicht überschritten werden. Darüber hinaus sind Einzelschall-Ereignisse durch Überflüge hinsichtlich Anzahl und Höhe miteinzubeziehen. Die in der Tabelle 6 genannten Flächen sind dahingehend zu überprüfen.

Zu Punkt 6.6 „Maßnahmen Flugplätze“

Der Maßnahmenkatalog ist um folgende Punkte zu ergänzen:

• Einführung einer öffentlich zugänglichen Dokumentation über den Einsatz lärmarmer Flugzeuge und Maßnahmen zur technischen Reduzierung von Fluglärm.

• Als „aktive Schallschutzmaßnahme“ ist auf Rundflüge über Dortmunder und Unnaer Siedlungsgebiete zu verzichten. Übungsflüge von Flugschulen sind zur Minimierung der erheblichen Beeinträchtigung der benachbarten Wohnbebauung einzustellen. Aufsichtsrat und Geschäftsführung des Dortmunder Flughafens werden aufgefordert, den Linienflugbetrieb auf die Betriebszeit von 06:00 bis 22:00 Uhr zu beschränken. Auf eine Akquisition von neuen Flugverbindungen zur Kompensation der in 2025 entfallenden Flugziele ist zu verzichten.

• Bei der Bewertung von Fluglärm für künftige bzw. nicht abgeschlossene Planungen ist entsprechend den Empfehlungen der WHO, des Umweltbundesamtes und des Sachverständigenrates der Bundesregierung die Höhe der Unbedenklichkeitsschwelle für Nachtflüge auf 40 dB(A) anzusetzen.

• Auf eine Verlagerung der bestehenden östlichen Landebahnschwelle um 300 m ist zu verzichten.

• Die Berechnungen des Fluglärms sind auf die tatsächlichen Bewegungsprofile der Hubschraubereinsätze der Deutschen Luftrettung bzw. der Polizeifliegerstaffel abzustellen.

• Die Planungen zur Erweiterung des Flughafenvorfeldes und des Terminalgebäudes und zum Neubau eines weiteren Parkhauses sind aufzugeben.

• Der Maßnahmenbericht des Lärmaktionsplans ist zu ergänzen um die bisher von den Mitgliedern der Fluglärmkommission eingebrachten Maßnahmen. Dies gilt insbesondere für die Hinweise der von der Stadt Dortmund entsandten Vertreter in der Fluglärmkommission.

Drastische Geldstrafe entlarvt Billigflieger Rynair

Mit Superschnäppchen und Dumpingpreisen locken Airlines Passagiere. Doch diese Mogelpackungen bekommen die Reisenden vielfach zu spüren, denn mit versteckten Kosten zahlen sie später vielfach wieder drauf. Um mehr Umsatz zu generieren sind die Airlines durchaus erfinderisch: Beim Handgepäck, der überteuerten Berechnung bei Mehrgepäck, jeder Erfrischung oder Snack wird Kasse gemacht.

Seit langem hat die SGF dies als unlauteres Gebaren thematisiert. Nun gibt es eine Entscheidung aus Spanien zulasten von fünf Billig-Airlines, wo gegen diverse unzulässige Gebühren für Handgepäck und z. B. bei Reservierungen drastische Strafen verhängt wurden. Die höchste Strafe mit 107,7 Millionen Euro wurde gegen Ryanair ausgesprochen, die auch in Dortmund noch stationiert ist. Dass die Airline Wiederspruch einlegen will war zu erwarten. Dennoch ist die SGF gespannt, inwieweit diese Entscheidung Auswirkungen auf die Preispolitik der Billigflieger haben wird. Denn sicher ist, dass Dumpingpreise nur zulasten der Qualität von Dienstleistungen und aufgrund Quersubventionierung zu halten sind.

Weihnachtsmänner der Jobvermittlung der Bundesagentur für Arbeit Bremen/Bremerhaven winken bei einem Fototermin von der Gangway einer Ryanair-MaschineQuelle: dpa/iwa fdt
Weihnachtsmänner der Jobvermittlung der Bundesagentur für Arbeit Bremen/Bremerhaven winken bei einem Fototermin von der Gangway einer Ryanair-Maschine. Quelle: dpa/iwa fdt

 

Zum Hintergrund:
Die spanische Verbraucherschutzorganisation Facua hatte Ende Mai Beschwerde gegen die Gesellschaften Ryanair, Vueling, Easyjet und Volotea eingereicht. Neben den Gebühren fürs Handgepäck bemängelten die Verbraucherschützer auch Aufschläge, welche die Airlines für eine Sitzplatz-Reservierung für eine Begleitperson eines Kindes oder eines Behinderten berechnen, sowie für das Ausdrucken der Bordkarte am Flughafen und das Verbot von Barzahlungen am Schalter. Das Verbraucherschutzministerium in Madrid wies den Einspruch der betroffenen Unternehmen zurück und erließ am Freitag (22. November 2024) einen entsprechenden Bescheid.

Ryanair soll nun 107,7 Millionen Euro zahlen, Vueling 39,3 Millionen, Easyjet 29,1 Millionen und Volotea 1,2 Millionen. Hinzu kommt außerdem ein Bußgeld in Höhe von 1,6 Millionen Euro für Norwegian.

Ryanair-Chef Michael O‘Leary kritisierte diese Entscheidung. Das Ministerium habe sie aus „politischen Gründen“ verhängt und verstoße gegen europäisches Recht. Er kündigte rechtliche Mittel an und will Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen.

Spanien ist nicht das einzige Land, das gegen die Geschäftspraktiken von Billigfluglinien vorgeht. In Italien entschied die Wettbewerbsbehörde AGCM kürzlich, dass Ryanair Passagieren mehr als 1,5 Millionen Euro rückerstatten muss. Grund hierfür war eine unzureichende Information über Zusatzkosten beim Check-in. Betroffene Fluggäste zahlten zwischen 2021 und 2023 teils 55 Euro, wenn sie nicht rechtzeitig online eingecheckt hatten. Ähnlich wie in Spanien wurde auch hier die automatische Übernahme von Extrawünschen beim Rückflug kritisiert.

Auch in Österreich läuft ein Verfahren gegen Ryanair, initiiert durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI). Die Klage richtet sich gegen Zusatzgebühren für den Check-in und Sitzplatzreservierungen. Eine Entscheidung wird bis Mitte 2025 erwartet. Ryanair bestreitet die Vorwürfe. Gleichzeitig wurde der irische Anbieter auch für umstrittene Gebühren für Kleinkinder, die auf dem Schoß eines Erwachsenen reisen, kritisiert.

Im Übrigen:
Experten zufolge wäre es in Deutschland ebenfalls möglich, Billig-Airlines für die Gepäck-Gebühren zu bestrafen. Uns ist nicht bekannt, ob die deutschen Verbraucher-Ministerien in den Bundesländer bzw. der Bundesregierung tätig werden wollen.

Noch im Jahr 2012 verlangte Rynair von seinen Kunden eine Administrationsgebühr in Höhe von 6 €, um die Kosten für den Betrieb der Ryanair-Homepage zu decken.. Wenn Sie selbst einen Eindruck von der äußerst kreativen Rynair-Gebührenpolitik verschaffen wollen, dann empfehlen wir Ihnen folgenden Link: https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/service-center/gebuhren