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Mitgliederversammlung am Dienstag, 07. Mai (nicht am 08. Mai) 2024, 19:00 Uhr

Leider hat uns der „Fehlerteufel“ überlistet. Am Dienstag, den 07.Mai 2024 (nicht am 8. Mai), findet um 19:00 Uhr unsere diesjährige Mitgliederversammlung im Gemeindehaus der Evang. Kirche, Kleistrasse 8 in Unna-Massen statt.

Wir bitten dies zu entschuldigen.

Auf eine erneute Versendung der Einladung mit korrigiertem Datum an alle SGF-Mitglieder möchte wir angesichts der Kosten von rund 1.700 € für Druck, Briefumschläge, Kuvertierung und Porto verzichten. Die Tagesordnung mit korrigiertem Datum findet Ihr hier: 2024_04_13_Druckvorlage_Mitglieder-Einladung_Korrektur

Selbstverständlich werden wir auf unsere Mitgliederversammlung noch einmal pressemäßig hinweisen.

Über ein zahlreiches Kommen zu unseren diesjährigen Mitgliederversammlung und einen fruchtbaren Austausch freuen sich Eure SGF-Vorstandsleute Uli Begemann, Ralph Bürger, Sascha Elsner, Patrick Fuchs, Roland Kleine-Wiskott, Remo Licandro, Derick Meßling und Mario Krüger.

Der Übeltäter: Der Fehlerteufel, Quelle: De Rietvog (https://de-rietvogl.de/2020-%CE%B9-12-%E2%86%92-der-fehlerteufel-war-da)
Der Übeltäter: Der Fehlerteufel, Quelle: De Rietvog (https://de-rietvogl.de/2020-%CE%B9-12-%E2%86%92-der-fehlerteufel-war-da

Fußball-EM 2024 – kein Sommermärchen für Flughafenanwohner – SGF übt scharfe Kritik an Aufhebung des Nachtflugverbots

Pressemitteilung 09. Februar 2024

Fußball-Europameisterschaft 2024 ein Sommermärchen? Fußball die schönste Nebensache der Welt? Nicht so für die lärmgeplagten Anwohner im Flughafenumfeld.
Der Zuschlag für Dortmund als Austragungsort der EM 2024 ist mit scharfen Auflagen seitens der UEFA
verknüpft und lässt schon jetzt insbesondere die Flughafenanwohner um ihren Schlaf fürchten.
Der Grund: Eine der gravierendsten UEFA-Bedingungen an die Stadt Dortmund als Spielstätte war die
Aufhebung des Nachtflugverbotes. Für alle anstehenden sechs Spiele soll das Nachtflugverbot komplett
aufgehoben werden. Im Klartext heißt das: Flugverkehr jeweils 24 Stunden vor, nach und am eigentlichen
Spieltag selbst. Folglich müssen 18 Tage lang mehr als 150.000 Anwohner in Unna und den Dortmunder
Stadtbezirken Aplerbeck, Brackel und Hörde auf einen ungestörten Schlaf verzichten. Die betroffenen
Anwohner allein zahlen den Tribut dem „besonderen Reiseverhalten der Fußballfans“ (Zitat der UEFA)
Rechnung zu tragen.
Durchaus brisant der frühe Zeitraum dieser Zustimmung. Der Deal wurde schon am 05.07.2017 -also vor 7 Jahren- ausgehandelt. Der damalige Oberbürgermeister Ulrich Sierau hatte sich schriftlich diesen UEFA-
Bedingungen unterworfen.
Ob aktuell schon entsprechende Anträge oder sogar Genehmigungen durch die Bezirksregierung Münster als zuständiger Luftaufsichtsbehörde zur Aufhebung des Nachtflugverbotes für einzelne Fluggesellschaften vorliegen ist uns nicht bekannt.
Wir, die  Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna e.V., haben daher unseren Anwalt Karsten
Sommer beauftragt in Münster den aktuellen Sachstand anzufragen (siehe Anlage). Sollte die
Bezirksregierung Münster entsprechende Bescheide zur Aufhebung des Nachtflugverbotes erstellt haben
bzw. beabsichtigen diese vorzunehmen, wollen wir aktiv werden. Wir würden dann umgehend beim
zuständigen Verwaltungsgericht Anträge zum Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Aufhebung dieser
Bescheide einreichen.
Es ist während der EM realistisch mit erhöhtem Flugaufkommen zu rechnen – doch das 18 Tage „round
about the Clock“? Nein, wir werden es nicht hinnehmen, dass die Flughafenanwohner um ihren Schlaf
gebracht werden, nur damit Mannschaften, VIPs und auswärtige Fußballfans möglichst bequem mit dem
Flieger anreisen können.
Natürlich sind auch wir begeisterte Fußballfans. Doch wir sehen keine zwingenden Gründe für die
Aufhebung des Nachtflugverkehrs. Denn, es gibt Alternativen: Mit den Flughäfen Paderborn,
Münster/Osnabrück und Köln/Bonn stehen drei Flughäfen zur Verfügung, die aufgrund ihrer Standorte und Lage zur Wohnbebauung keine Einschränkungen für Nachtflüge haben und per ÖPNV erreichbar sind.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Krüger

Vorsitzender Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna

Veranstaltungen

Liebe SGF-Mitglieder und Interessierte,

der nächste SGF-Treff steht an, erneut im Unnaer AWO-Treff, diesmal aber

am Aschermittwoch,14. Februar 2024, 19:00 Uhr im AWO-Treff, Massener Hellweg,  

59427 Unna-Massen

Zu diskutieren bzw. zu besprechen gibt es einiges.



Erweiterung Terminalgebäude & Vorfeld, neues Parkhauses
Diesmal wollen wir uns mit den Zeitungsmeldungen zur Erweiterung des Terminalgebäude und des Vorfeldes sowie dem Neubau eines Parkhauses beschäftigen. Bis 2026/2027 sollen die Baumaßnahmen fertiggestellt werden. Die Investitionen sollen aus eigener Kraft finanziert werden, so der Flughafengeschäftsführer Ludger van Bebber. Was ist hiervon zu halten?

Klage gegen den Nachtflugbetrieb
Inzwischen ist die Stellungnahme der Bezirksregierung Münster zu unser Klageschrift eingegangen. Zur Zeit bereiten wir eine Erwiderung unter Einbeziehung von Gutachtern durch unseren Rechtsanwalt Karsten Sommer vor. Gleichzeitig stehen wir im engen Austausch mit der Stadt Unna. Hierüber wollen wir Euch berichten.

Verlagerung der östlichen Landebahnschwelle
Hier zeichnet sich eine erfreuliche Entwicklung ab, über die wir Euch unterrichten wollen.

Fußball-Europameisterschaft 2024
Vier Vorrundenspiele, ein Achtelfinale und ein Viertelfinale sollen anlässlich der EM 2024 im Dortmunder-Westfalenstadium ausgetragen werden. Viele auswärtige Fußballfans werden nach Dortmund kommen. Manche auch per Flieger. Und diese sollen über den Dortmunder Flughafen abgewickelt werden. Selbstverständlich auch nachts, so die UEFA in ihren Forderungen an die Austragungsorte und zwar über insgesamt 18 Tage. Das sollten wir verhindern!

50- jähriges SGF-Jubiläum
Als unsere Vorgänger 1974 unseren Verein gegründet hatten, hatten sie wohl nicht erwartet, dass dieser im Jahr 2024 noch bestehen und sogar erforderlich sein würde. Wir wollen diesen 50 Jahrestag für ein gemeinsames, geselliges Treffen am 25. August am Wasserschloss Haus Rodenberg zum Anlass nehmen – auch wenn es eigentlich ein Tag der Trauer ist. Vieles muss hierzu noch vorbereitet werden. Hier können sich speziell die von Euch einbringen, denen die eher sachliche Vereinsarbeit nicht so liegt, denen aber organisieren von Festen und mögliche Standbetreuungen Spaß macht. Über eine Unterstützung würden wir uns freuen!

Weitere Termine
Last but not least wollen wir uns über weitere Aktionen austauschen. Besonders wichtig ist die Jahresmitgliederversammlung 2024 – bitte Termin notieren! Wir freuen uns natürlich auch immer über Eure Themenvorschläge. Hierzu nachfolgende Terminübersicht:   

14.02.2024SGF-TreffAWO-TreffUnna-MassenMassener Hellweg 12
12.03.2023SGF-TreffAWO-BegegnungsstätteDortmund-AplerbeckRodenbergstraße 70
09.04.2024SGF-TreffAWO-TreffUnna-MassenMassener Hellweg 12
07.05.2024MitgliederversammlungEvang. KirchengemeindeUnna-MassenKleistraße 8
11.06.2024SGF-TreffAWO-BegegnungsstätteDortmund-AplerbeckRodenbergstraße 70
13.08.2024SGF-TreffAWO-TreffUnna-MassenMassener Hellweg 12
25.08.2024 SGF-SommerfestHaus Rodenberg,Dortmund-AplerbeckRodenbergstraße 36
10.09.2024SGF-TreffAWO-BegegnungsstätteDortmund-AplerbeckRodenbergstraße 70
08.10.2024SGF-TreffAWO-TreffUnna-MassenMassener Hellweg 12
12.11.2024SGF-TreffAWO-BegegnungsstätteDortmund-AplerbeckRodenbergstraße 70


Im Namen des SGF-Vorstandes grüßt Euch/Sie recht herzlich

Mario Krüger
Vorsitzender Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna

Ultrafeinstaub durch Flugverkehr

Neben dem Lärm und der Klimaerwärmung durch hohe CO2-Emissionen greift der Flugbetrieb durch Ultrafeinstaubbelastung die menschliche Gesundheit direkt an.

Ultrafeinstäube sind Partikel kleiner als 100 Nanometer. Durch die geringe Größe können Ultrafeinstäube besonders tief in die Lunge eindringen und sogar in den Blutkreislauf gelangen. Viele der vom Flugverkehr emittierten Partikel sind noch kleiner als 10 nm.

Aufnahme von Feinstaub in den Atemwegen
Bildnachweis: Stadt Zürich, Gesundheits- und Umweltdepartment 2023

Zur Veranschaulichung:

Ein Nanometer ist der millionste Teil eines Millimeters, ein menschliches Haar – rund 60 000 nm – wäre damit 6.000 mal dicker als die meisten Partikel des Ultrafeinstaubs mit Größen von 7 bis 15 nm.

Größenvergleich menschliches Haar gegenüber Ultrafeinstaubkorn Bildnachweis: micronairblue.com
Größenvergleich menschliches Haar gegenüber Ultrafeinstaubkorn
Bildnachweis: micronairblue.com

Der meiste Ultrafeinstaub wird bei Starts und Landungen emittiert, die Menschen im Umkreis eines Flughafens sind somit am stärksten gefährdet. Nirgendwo tritt Ultrafeinstaub so großflächig und konzentriert auf wie an und um Flughäfen.

Als Hauptquellen für den Ultrafeinstaub wurden die Turbinen-Abgase bei Betrieb auf dem Boden ermittelt mit einem Anteil von 90 Prozent der nichtflüchtigen ultrafeinen Partikel. Die Hälfte davon entfällt auf Rollbewegungen der Flugzeuge am Boden, die andere Hälfte auf Start- und Landevorgänge.

Der meiste Ultrafeinstaub wird bei Starts und Landungen emittiert, die Menschen im Umkreis eines Flughafens sind somit am stärksten gefährdet. Nirgendwo tritt Ultrafeinstaub so großflächig und konzentriert auf wie an und um Flughäfen.

Als Hauptquellen für den Ultrafeinstaub wurden die Turbinen-Abgase bei Betrieb auf dem Boden ermittelt mit einem Anteil von 90 Prozent der nichtflüchtigen ultrafeinen Partikel. Die Hälfte davon entfällt auf Rollbewegungen der Flugzeuge am Boden, die andere Hälfte auf Start- und Landevorgänge.

Messungen und Berechnungen am Frank­furter Flughafen ergaben:

In einem Kilometer Entfernung von der Flughafengrenze hat der Flughafen einen Anteil von bis zu 25 Prozent an der Gesamtbelastung durch ultrafeine Partikel. Auf den Straßenverkehr entfallen nur etwa fünf Prozent. In einem Umkreis von 17 km wurden am Flughafen München noch deutlich überhöhte Werte an Ultrafeinstaub gemessen > 10 000 p/cm³, laut WHO einem hohen Tagesmittelwert.

Ultrafeinstaubbelastung
Beispiel:  Belastung in Eitting, ca. 8 km  des Münchener Flughafens entfernt. Grundbelastung: 5 bis 7.000 Partikel/cm³ Luft, Spitzenwert: 90.000 Partikel/cm³ Luft

Am Flughafen Dortmund werden laut DFL täglich rund 600 kg Ultrafeinstaub und Abgase emittiert.

Folgende Wirkungen lösen Feinstäube aus:

–  Entzündungsreaktionen des Herz-Kreislauf-Systems
–  Entzündungen des Lungengewebes
–  Verstärkende Wirkung bei Vorerkrankungen wie Heuschnupfen, Asthma oder Allergien
–  Höheres Risiko einer Typ-2-Diabeteserkrankung
–  Negative Entwicklung auf die fötale Entwicklung

Insbesondere die im Abgasstrom enthaltenen polyzyklische aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAKs) wie Benzo(a)pyren, Benzo[a]anthracen, Chrysen gelten als krebserregend, können das Erbgut verändern und besitzen fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften.

Ultrafeine Partikel können in das Blutgefäßsystem gelangen, das Herz Kreislauf-System beeinträchtigen, indem sie die Gerinnungsneigung des Blutes beeinflussen, zu vermehrtem oxidativen Stress führen und Thrombozyten aktivieren und damit die Bildung von Thrombosen begünstigen. Ultrafeinstäube können die Blut-Hirn-Schranke überwinden und neurokognitive Fehlfunktionen im Alter (Erkrankung an Demenz) auslösen sowie die neurokognitive Entwicklung von Kindern verzögern.

Säuglinge und Kleinkinder reagieren empfindlicher auf Schadstoffe in der Luft, da sie eine höhere Aktivität aufweisen (mehr Bewegung führt zu häufiger erhöhter Atemfrequenz), die Lungen weniger ausgereift sind und sich ihr Immunsystem erst noch entwickelt. Das gilt auch für die Exposition gegenüber Partikeln.

Generell sind für die Gesundheitswirkungen von Feinstäuben keine Schwellenwerte ableitbar, unterhalb derer keine Effekte auftreten. Deshalb führen auch Minderungen bei moderaten Belastungen zu positiven Gesundheitseffekten.

Hierzu wird auf das Sondergutachten des “Sachverständigenrates der Bundesregierung für Umweltfragen” vom Juni 2023, Seite 49 ff. verwiesen.

Entsprechenden Messungen von Ultrafeinstäuben sind anspruchsvoll, da Ultrafeinstaub je nach Flugroute, – höhe und Windrichtung auftritt. Am Dortmunder Flughafen gab es entsprechende valide Messungen noch nicht. Diese sind zur genaueren Abschätzung der Gesundheitsgefahren  erforderlich.

Maßnahmen zum Vermeiden oder zumindest Minimieren von UFP- Emissionen ist dringend erforderlich!

  • 20 % weniger Flugverkehr bis 2030 – s. Kampagne der Bundesvereinigung Fluglärm
  • Keine Kurzstreckenflüge
  • APU-Ersatz (Auxiliary Power Unit = Gasturbinentriebwerk, das im Heckkegel eines Flugzeugs montiert ist und autark elektrische und mechanische Energie für parkende Flugzeuge bereitstellt) durch eine bodenseitige elektrische Versorgung
  • Emissionsfreier Bodenverkehr auf den Vorfeldern
  • Emissionsfreies Schleppen der Flugzeuge vom und zum Gate – sofort umsetzbar
  • Schwefelfreies Kerosin – sofort umsetzbar

Wäre die Luft doch so rein wie das Bier!

Warum die Dekarbonisierung des Luftverkehrs bis 2050 nicht möglich ist.

Ein Argumentationspapier

In einer aktuellen Studie, die in der Zeitschrift Nature veröffentlicht wurde, haben Wissenschaftler verschiedene Szenarien durchgerechnet (1). In jedem Szenario wird der Flugverkehr auch 2050 noch Emissionen verursachen – umso mehr, je stärker die Zahl der Flüge zunimmt. Auch die Industrie geht davon aus, dass auch 2050 noch ein Großteil aller Flugzeuge mit klassischen Verbrenner-Triebwerken unterwegs sein werden – angetrieben jedoch mit immer mehr nachhaltigen Kraftstoffen, vorerst vor allem mit Bio-Kerosin. In Kleinstmengen wird es bereits produziert. Wie viel in Zukunft zur Verfügung stehen wird, ist unsicher. Denn die verfügbare Biomasse ist begrenzt. Konkurrenzen zur Produktion von Nahrungsmitteln sind vorprogrammiert. Zudem führt der Anbau zu einem hohen Flächenverbrauch (2).

Ptl-Anlage in Werlte, Emsland, Produktionskapazität: 1 Tonne Rohkerosin pro Tag, Zum Vergleich: Verbrauch Airbus A320: 2.700 l Kerosin/h Fotonachweis: https://www.atmosfair.de/de/klimaschutzprojekte/ptl-e-kerosin/ptl-anlage/
Ptl-Anlage in Werlte, Emsland, Produktionskapazität: 1 Tonne Rohkerosin pro Tag, Zum Vergleich: Verbrauch Airbus A320: 2.700 l Kerosin/h
Fotonachweis: https://www.atmosfair.de/de/klimaschutzprojekte/ptl-e-kerosin/ptl-anlage/

Die Vorgaben der Europäischen Union, Kerosin mit nachhaltigen Flugkraftstoffen zu versetzen, gehen davon aus, dass 2030 sechs Prozent Biokerosin (SAF) beigemischt werden müssen und auch Mitte des Jahrhunderts noch mindestens 30 Prozent fossiles Kerosin genutzt wird. Ob Biokerosin in den nächsten Jahren in der notwendigen Menge zur Verfügung stehen wird, ist zweifelhaft.

So setzt die Branche mittelfristig vor allem auf synthetisch hergestelltes Kerosin – produziert aus erneuerbaren Energien, Wasser und CO2. Für synthetische Kraftstoffe gilt in der Europäischen Union eine Quote von 1,2 Prozent ab 2030, die 2050 auf 35 Prozent angehoben wird (3). Ob 2050 so große Mengen synthetischer Kraftstoffe produziert werden können wie nötig, scheint deshalb mehr als fraglich. Das Umweltbundesamt (UBA) rechnet jedenfalls nicht damit. Das Hauptproblem ist die gigantische Menge an Energie, die zur Herstellung von synthetischem Kerosin benötigt wird. Würde man den heutigen Bedarf komplett synthetisch herstellen wollen, wäre mindestens dreimal so viel nachhaltig produzierter Strom nötig, wie 2021 weltweit von allen Solar- und Windkraftanlagen zusammen hergestellt wurden.

Verbrennungsprodukte Turbine eines Flugzeuges, Quelle: BV Freising e.V.
Verbrennungsprodukte Turbine eines Flugzeuges,
Quelle: BV Freising e.V.

Deshalb ist zu befürchten, dass der Luftverkehr auch 2050 noch zu einem wesentlichen Anteil mit fossilem Kerosin betrieben wird. Auch aus einem weiteren Grund: Neue Flugzeuge haben eine Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren. Oftmals werden sie auch länger geflogen. Selbst wenn es gelänge, klimaneutrale Flugzeuge zu bauen, werden über die Mitte des Jahrhunderts hinaus „alte“ Maschinen mit fossilem Treibstoff, bestenfalls mit Biokerosin gemischt, fliegen.

Entgegen anderslautenden Botschaften in öffentlichen Kampagnen geht auch die Luftfahrtindustrie selbst nicht davon aus, dass sie den CO2-Ausstoß komplett verhindern kann.

Verschiedene Verbände und Unternehmen, darunter Airbus, Boeing und die Internationale Luftfahrtvereinigung (IATA), haben im September 2021 einen gemeinsamen Bericht veröffentlicht, wie sie die Emissionen reduzieren wollen (5). In sämtlichen Szenarien bleiben demnach teils erhebliche Restmengen an CO2, die auf anderem Wege kompensiert werden sollen.

Auch bei der Herstellung von synthetischem Kerosin entstehen große Mengen CO2. Doch selbst, falls es gelingen sollte, die Kohlendioxid-Emissionen, die heute bei der Verbrennung in den Turbinen entstehen zu eliminieren, bliebe immer noch ein anderes Problem. CO2 ist nur für etwa ein Drittel der klimaschädlichen Wirkungen des Fliegens verantwortlich – etwa drei bis fünfmal so stark tragen die sogenannten Nicht-CO2- Effekte zur Erderhitzung bei, die auch bei der Verbrennung von synthetischem Kerosin, wenngleich in etwas geringerem Maße anfallen werden. Die klimaschädlichen Wirkungen des Fliegens würden auch im Falle des vollständigen Verzichts auf fossiles Kerosin nur um ein Drittel bis maximal die Hälfte sinken.

Bereits das erste Zwischenziel, das die Bundesregierung gesetzlich festgelegt hat, wird wohl verfehlt. Ab 2026 muss eigentlich 0,5 Prozent des in Deutschland getankten Kerosins synthetisch hergestellt sein. Doch das werde “nicht zu schaffen sein”, schreibt die “Aviation Initiative for Renewable Energy in Germany” (aireg) auf Anfrage von Panorama (6). In dem Verband haben sich große Unternehmen der Luftfahrtindustrie und Forschungseinrichtungen zusammengeschlossen.


Beitrag entnommen aus der Kampagnen-Website “Minus20 bis 2030”

der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, siehe https://minus20bis2030.info/


Quellen-Hinweise:

(1) Bergero, C., Gosnell, G., Gielen, D. et al. Pathways to net-zero emissions from aviation. Nat Sustain 6, 404–414 (2023). https://doi.org/10.1038/s41893-022-01046-9

(2) „Ohne ehrgeizige Reduzierungen der Luftverkehrsnachfrage und Verbesserungen der Energieeffizienz von Flugzeugen wird die Dekarbonisierung der Luftfahrt erhebliche Mengen an nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAFs) erfordern, insbesondere angesichts der Anzahl und langen Lebensdauer von Verkehrsflugzeugen (~23.000 und >25 Jahre). Bis zu 19,8 EJ an SAFs – fast das Fünffache der Gesamtmenge an Biokraftstoffen, die 2019 weltweit produziert wurden – könnten erforderlich sein, um Netto-Null-CO2-Emissionen bei unveränderter Nachfrage und Energieintensität zu erreichen. Eine solche Größenordnung würde erfordern, dass die Ethanol- und Biodieselindustrie viermal schneller wächst als Anfang der 2000er Jahre. Darüber hinaus würden biobasierte Düsentreibstoffe in einer Netto-Null-Welt mit anderen schwer zu dekarbonisierenden Sektoren und mit der Stromerzeugung aus Bioenergie mit Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (die eine Quelle negativer Emissionen darstellen würde) um Rohstoffe konkurrieren.“ Bergero, C., Gosnell, G., Gielen, D. et al. Pathways to net-zero emissions from aviation. Nat Sustain 6, 404–414 (2023). https://doi.org/10.1038/s41893-022-01046-9

(3) Fit for 55: Parliament and Council reach deal on greener aviation fuels, 25.04.2023,
https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20230424IPR82023/fit-for-55-parliament-and- council-reach-deal-on-greener-aviation-fuels

(4) Umweltbundesamt, Power-to-Liquids. A scalable and sustainable fuel supply perspective for aviation, Januar 2022, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/background_paper_po wer-to-liquids_aviation_2022.pdf

(5) IATA, Net-Zero Carbon Emissions by 2050, 04.10.2021, https://www.iata.org/en/pressroom/pressroom-archive/2021-releases/2021-10-04-03/

(6) NDR, Panorama, Klimaneutrales Fliegen: Eine Illusion, 16.03.2023,
https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2023/Klimaneutrales-Fliegen-eine-Illusion,klima574.html

Neue Nachfluggenehmigung Flughafen Dortmund: Diskussionsrunde zu den Erfolgsaussichten einer neuen Klage am 29. Juni

Unmittelbar nach Bekanntgabe des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig hat die Bezirksregierung Münster eine neue Änderungsgenehmigung zur Durchführung von Nachtflügen erlassen. Damit wird unser beim Oberverwaltungsgerichts Münster erfolgreich im Januar 2022 erstrittenes Urteil wieder einkassiert. Die neue Änderungsgenehmigung findet Ihr hier: 2023_06_09_Änderungsgnehmigung_Bezirksregierung_Münster.

SGF-Protestaktion anlässlich der Schließung des WizzAir-Standortes, © Rita-Maria Schwalgin
SGF-Protestaktion anlässlich der Schließung des WizzAir-Standortes, © Rita-Maria Schwalgin

Gegen diese neue Änderungsgenehmigung können nur die bisherigen erfolgreichen Kläger Rechtsmitteln einlegen. Um die Erfolgsaussichten einer neuen Klage einzuschätzen zu können, ist eine Diskussionsrunde zwischen SGF-Vorstand, unseren Klägern und Vertretern der Stadt Unna am Donnerstag, 29. Juni 2023, 18:00 Uhr im Unnaer Rathaus geplant. Unser Rechtsanwalt Karsten Sommer wird aus Berlin per Video-Konferenz zugeschaltet.

Wer Interesse hat sich hieran zu beteiligen, ist herzlichst eingeladen. Aus Gründen der begrenzten Anzahl an Sitzplätzen ist eine vorherige Anmeldung bis Mittwoch, 28. Juni 2023 erforderlich. Diese kann per E-Mail an info@schutzgemeinschaft-fluglaerm.de, per Fax an 0231 – 35 13 72 oder per Telefon 0231 – 16 20 99 erfolgen.

Verlagerung Landebahnschwelle droht: SGF bereitet Klageverfahren vor

Voraussichtlich wird auch in Kürze eine Entscheidung der Bezirksregierung Münster zur beantragten Verlagerung der östlichen Landebahnschwelle erfolgen. Angesichts der bisherigen Genehmigungspraxis ist davon auszugehen, dass auch diesem Begehren des Flughafens gefolgt wird. Die verfügbare Landestrecke aus Richtung Osten wird damit auf 2000 Meter verlängert. In der Folge wird der Landeanflug über Unna circa 15 Meter niedriger und für die Anwohner belastender durch eine Zunahme von Fluglärm und Wirbelschleppen sein.

Bild: Schematischer Aufbau der Landebahn,
Bildnachweis: GfL Gesellschaft für Luftverkehrsforschung mbH, Dresden

Wer sich hiergegen wehren möchte, der soll sich bei uns melden. Insbesondere Anwohner aus Unna-Massen, die entweder SGF-Mitglieder bereits sind oder aber dies werden wollen, unterstützen wir im Bedarfsfall sowohl inhaltlich aber auch hinsichtlich einer Abdeckung der Prozesskosten in einem möglichem Klageverfahren.

Betroffene Anwohner können sich per E-Mail an info@schutzgemeinschaft-fluglaerm.de, per Fax an 0231 – 35 13 72 oder per Telefon 0231 – 16 20 99 an uns wenden

Flughafen Dortmund behauptet Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts hat keine Auswirkungen

Nun ist die Verwirrung komplett: Der Flughafen hat eine Pressemitteilung (siehe nachfolgende Mitteilung) herausgeschickt, in der er nicht von Änderungen der Betriebszeiten ausgeht. Die aktuellen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) ignorierend, verweist er in diesem Zusammenhang auf eine inzwischen vorliegende Genehmigung der Bezirksregierung Münster zu seinem Nachbesserungsantrag vom September 2022, der die vom Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) aufgezeigten Mängel beseitigen soll.

Wir können dies nicht bestätigen. Eine entsprechende Entscheidung über diesen Nachbesserungsantrag der Bezirksregierung Münster liegt uns, unseren Anwälten und den erfolgreichen SGF-Klägern nicht vor. Eine sonst übliche Mitteilung der Bezirksregierung auf ihrer Internetseite oder im Amtsblatt der Bezirksregierung gibt es ebenfalls nicht.

Gemäß Flugplan beabsichtigt der Flughafen in den nächsten Tagen folgende Flüge außerhalb der genehmigten Betriebszeiten abzuwickeln:

Samstag, 10.06.2023:
– Landungen
Fluggesellschaft Eurowings, Flugnummer EW4049 aus Catania/Sizilien, geplante Ankunft: 22:15 Uhr
Fluggesellschaft Eurowings, Flugnummer EW4083 aus Split/Kroatien, geplante Ankunft: 22:35 Uhr

Sonntag, 11.06.2023
– Landungen
Fluggesellschaft Eurowings, Flugnummer EW4063 aus München/Deutschland, geplante Ankunft: 22:05 Uhr

Montag, 12.06.2022
– Landungen
Fluggesellschaft Eurowings, Flugnummer EW4077 aus Rhodos/Griechenland, geplante Ankunft: 22:15 Uhr
Fluggesellschaft Eurowings, Flugnummer EW4075 aus Thessaloniki/Griechenland, geplante Ankunft: 22:20 Uhr

Dienstag, 13.06.2022
– Landungen
Fluggesellschaft Eurowings, Flugnummer EW4063 aus München/Deutschland, geplante Ankunft: 22:05 Uhr
Fluggesellschaft Eurowings, Flugnummer EW4099 aus Palma de Mallorca/ Spanien, geplante Ankunft: 22:20 Uhr

Wenn Ihr Euch jeweils live den genauen Flugverlauf anschauen wollt, dann empfehlen wir Euch die App flightradar24. Und, wenn nachträglich Flugverläufe recherchiert werden sollen, dann sind die Informationen des Deutschen Fluglärmdienstes sehr hilfreich. Entsprechende Informationen für den Flughafen-Standort Dortmund findet Ihr hier.

Logo "Deutscher Fluglärmdienst e.V."
Logo “Deutscher Fluglärmdienst e.V.”

Verspätungsflüge oder geplante Flüge außerhalb der genehmigten Betriebszeiten sollten wir genau registrieren und melden, denn das müsst Ihr Euch nicht gefallen lassen! Wir empfehlen Euch jeweils eine Beschwerde bei den zuständigen Stellen einzureichen. Hierzu haben wir Euch einige Informationen auf unserer SGF-Website sowie einen Musterbrief beigefügt. Noch einfacher geht es über das Online-Formular des Deutschen Fluglärmdienstes, wo wir Mitglied sind.

Nur wenn sich möglichst viele von Euch beschweren, wird der Handlungsdruck für die Aufsichtsbehörden zunehmen. Sie müssen sich nämlich jeweils rechtfertigen.

Wir bleiben am Ball…


Nachtrag vom 12.06.2023

Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Münster wurde eine solche Ergänzungsgenehmigung am 09.06.2023 erteilt. Dem Nachbesserungsantrag des Flughafens zur Heilung der vom OVG aufgezeigten Abwägungsmängel wurde entsprochen. Eine Veröffentlichung der Ergänzungsgenehmigung erfolgt in den nächsten Tagen. Somit gelten wieder die bisherigen Betriebszeiten am Flughafen, wonach

– Landungen
in der Zeit von 06:00 bis 23:00 Uhr durchgeführt werden. Planmäßige Landungen im Zeitfenster von 22:00 bis 23:00 Uhr werden auf nicht mehr als 4 pro Tag und 16 im Monat beschränkt. Wird die Zahl von 16 Landungen nach 22:00 Uhr überschritten, dann ist die Genehmigung der örtlichen Luftaufsicht einzuholen. Verspätete Landungen dürfen bis 23:30 Uhr durchgeführt werden. Hinsichtlich der Anzahl der zulässigen Verspätungen gelten die vorgenannten Regelungen von 4 Landungen pro Tag und max. 16 Verspätungen im Monat.  Darüber hinaus sind verspätete Landungen nur mit Genehmigung der örtlichen Luftaufsicht möglich.

– Starts
Für Starts gelten die Betriebszeiten von 06:00 bis 22:00 Uhr. Flugzeuge deren planmäßiger Start gemäß Flugplan bis 22:00 Uhr vorgesehen war, dürfen nach vorheriger Genehmigung durch den Flughafen noch bis 22:30 Uhr (Ortszeit) starten.

Flughafen Dortmund: Nachtflugbetrieb nicht zulässig; Bundesverwaltungsgericht verwirft Beschwerde gegen das OVG-Urteil

Der Versuch des Flughafen-Chef Ludger van Bebber in Abstimmung mit seinem Hauptgesellschafter, die Dortmunder Stadtwerke, – hier in Person des Stadtwerkechefs Pehlke – sämtliche Rechtsmittel auszuschöpfen, um die Umsetzung des vom Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) erlassenen Urteils vom Januar 2022 zur rechtswidrigen Genehmigung von Nachtflügen zu verzögern, ist gescheitert.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVG) hat die Beschwerde des Flughafens gegen die Nichtzulässigkeit einer Revision – wie nicht anders zu erwarten war – als unbegründet verworfen.

Mit der Zustellung des Urteils hat die Verschleppungstaktik des Flughafens ein Ende gefunden. Denn, solange das Bundesverwaltungsgericht Leipzig nicht über die Zulässigkeit der Beschwerde entschieden hatte, konnte die rechtswidrig erteilte Genehmigung von Nachtflügen zum Nachteil der lärmgeplagten Anwohner weiter vollzogen werden.

Somit gelten wieder die alten Betriebszeiten, wonach Landungen und Starts nur zwischen 06:00 bis 22:00 Uhr abgewickelt werden dürfen und im Ausnahmefall max. 16 verspätete Landungen im Monat bis 23:00 Uhr dem Flughafen zugestanden werden.

Damit bleibt unser Erfolg im Verfahren gegen die Änderung der Betriebsgenehmigung erhalten.

Auch der Erfolg bei den Kosten bleibt erhalten: die Kosten sind von der Gegenseite zu tragen. Wir werden daher über unsere Anwälte die Kostenfestsetzung umgehend beantragen, damit unsere bisherigen Vorauszahlungen erstatten werden können.

Airbus A320 beim Start, Foto: Oliver Schaper
Airbus A320 beim Start, Foto: Oliver Schaper

Allerdings rechnen wir damit, dass die Flughafengesellschaft nun bei der Bezirksregierung darauf drängen wird, dass die Genehmigung mit einer ausführlichen Begründung zu diesem Punkt geändert wird. Ein entsprechender Nachbesserungsantrag ist eingereicht worden. Ob dem gefolgt wird und wenn ja, wie die geänderte Genehmigung aussehen wird, bleibt abzuwarten. Und auch, ob sich die Bezirksregierung Münster den NRW-Koalitionsvertrag zwischen CDU und B90/Die Grünen zur Einschränkung des Nachtfluges an NRW-Flughäfen zu Eigen macht.

Bild Bundesverwaltungsgericht, Foto: Michael Moser

Die SGF trauert um Thomas Quittek

Wir sind betroffen über den frühen Tod von Thomas Quittek, der nach langer Krankheit mit 67 Jahren verstarb.

Wir haben Thomas viel zu verdanken. Wir haben ihn nicht nur als Mitglied, sondern auch als hoch motivierten, engagierten und überaus kompetenten Berater und Freund verloren.

Thomas Quittek, Träger des Bundesverdienstkreuzes, ist verstorben. Fotonachweis: BUND Dortmund
Thomas Quittek, Träger des Bundesverdienstkreuzes, ist verstorben. Fotonachweis: BUND Dortmund

Thomas war seit vielen Jahren der SGF eng verbunden und hat sich für unsere Interessen eingesetzt. In seiner Funktion hat als langjähriger Vorsitzender des „Beirats der unteren Landschaftsbehörde“ wesentlich zur Sensibilisierung der Politik für den Umwelt- und Naturschutz beigetragen und so auch zukunftsorientierte, nachhaltige Änderungen im Flächennutzungs- und Regionalplan verankern und wichtige Impulse setzen können. Für die SGF war er jederzeit Ansprechpartner und hat u.a. als Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände alle früheren Genehmigungsverfahren rund um den Flughafen kritisch begleitet. Vielfach konnten aufgrund seiner akribisch recherchierten Argumente entsprechende Einwendungen als Träger öffentlicher Belange untermauert und zum Erfolg geführt werden. Auch die fundierte Stellungnahme zum Beispiel zur geplanten Verlegung der östlichen Landebahnschwelle stammte im Wesentlichen von ihm. Hart in der Sache, rhetorisch gewandt blieb er dennoch immer freundlich und fair im Ton und Argumenten aufgeschlossen. So war er geschätzter, überparteilich und überregional anerkannter Ansprech- und Verhandlungspartner.

Seine freundliche Art, seine Begeisterung und Optimismus etwas bewegen zu können motivierte Jung und Alt. Vielfach nahm er an Aktionen der SGF teil und war auch bei Demonstrationszügen immer vorne zu finden (z. B. der Spaziergang rund um den Flughafen am 19.07.2020).

Sein Tod reißt eine große Lücke. Wir vermissen ihn als Freund und Mensch und sind überaus dankbar für sein großes Engagement im langwierigen Kampf gegen den Flughafen Dortmund.