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Nachruf zum Tod von Ursula Wirtz
Die Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund-Kreis Unna e. V. trauert um ihre langjährige Vorsitzende Ursula Wirtz und blickt dankend auf ihre großen Verdienste für die Betroffenen und die Stadtgesellschaft zurück. Über Jahrzehnte war sie die treibende Kraft gegen den Dortmunder Flughafen und das bekannteste Gesicht der Schutzgemeinschaft.
Die Dortmunder Ratsentscheidung 1969 für einen Generalausbau zum Flughafen und der Ersatz der ehemaligen „Graspiste“ durch eine 650m lange Asphaltbahn war 1974 die Initialzündung für Gründung des Vereins – zwei Jahre später trat auch sie ein. Typisch für „Ulla“ war, dass sie sehr schnell Verantwortung übernahm und sich akribisch in die komplexe Materie von Gesundheits- und Umweltschutz bis hin zu technischen Details einarbeitet und den Flughafen als „Millionengrab“ anprangerte. Zunächst als Schriftführerin und stellvertretende Vorsitzende war sie von 1990 bis zu ihrem selbstbestimmten Rücktritt 2019 die allseits geschätzte Vorsitzende und prägendes Gesicht des schnell wachsenden Vereins.
Freundlich, motivierend, hartnäckig. Parteiunabhängig, mit hoher Kompetenz brillierend, war sie eine unerschrockene Kämpferin mit klaren Zielen und Visionen. Selbst in hochkarätigen Diskussionsrunden, politischen Gremien oder gar vor Gericht konnte sie selbst kaum aus der Fassung gebracht werden – brachte aber dank ihres scharfen, doch stets fairen Stils immer wieder die Flughafenbefürworter in Argumentationsnöte. Ob bei öffentlichwirksamen, provokanten Aktionen oder bei Unterschriftensammlungen werbend am Stand – sie war immer dabei. In Dortmund und auch überregional war der Verein bekannt und dank Ursula Wirtz hervorragend vernetzt und geschätzt.
Wenngleich der Airport nicht verhindert werden konnte, hat Ursula Wirtz mit ihren Mitstreitern -insbesondere unterstützt durch ihren Mann Werner- entscheidend dazu beigetragen, dass der Flughafen nicht noch schneller und größer expandierte, die Zahl der Flugbewegungen reduziert, technische Verbesserungen eingefordert und umgesetzt wurden. Eindeutig konnte so die Lebensqualität für die betroffenen Anwohner*innen (z. B. durch bauliche Maßnahmen) verbessert und deren Rechte gestärkt werden. Kritische Stimmen werden lauter: Nicht nur aus fiskalischen Gründen hat die Euphorie für den Flughafen speziell und den Flugverkehr allgemein stark abgenommen und es ist in der Gesellschaft grundsätzlich eine Sensibilisierung bzgl. Gesundheits- und Umweltgefahren zu vermerken.
Die Schutzgemeinschaft dankt ganz herzlich Ursula Wirtz für ihr ehrenamtliches, zeitintensives Engagement. In ihrem Sinne werden wir weiter für Lebensqualität, Gesundheits-, Klima- und Umweltschutz kämpfen. Unser Mitgefühl gilt ihrem Mann und engeren Familie- und Freundeskreis.
Mach’s gut Ulla
Die Trauerfeier findet statt Mittwoch, den 22. Januar um 11 Uhr in der Lutherkirche, Asselner Hellweg 118a
Mario Krüger, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna e.V.
SGF-Treff am 14. Januar 2025, 19:00 Uhr in Aplerbeck
Liebe SGF-Mitglieder und Interessierte,
der zweite Dienstag im Monat steht vor der Tür und damit auch unser nächster SGF-Treff. Diesmal treffen wir uns im Neuen Jahr am Dienstag, 14. Januar 2025, 19:00 Uhr in der
AWO-Begegnungsstätte,
Rodenbergstraße 70,
44287 Dortmund-Aplerbeck
Bundestagswahl, Positionen der Parteien zum Luftverkehr:
Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt. Die Union dürfte nach den aktuellen Umfragen klar stärkste Kraft und Friedrich Merz neuer Kanzler werden. Die bisherigen Bundesregierungen und die zuständigen Ministerien haben so gut wie nichts unternommen, um die Situation der von Fluglärm betroffenen Menschen zu verbessern und die Emissionen zu reduzieren, die vom Luftverkehr ausgehen. Ob sich dies mit einem CDU/CSU-Wahlsieg ändern wird, wollen wir gemeinsam mit Ihnen/Euch diskutieren. Als Gesprächspartner haben wir Herrn Michael Depenbrock, Hörder Bezirksbürgermeister und Dortmunder Bundestag-Direktkandidat für die CDU angefragt.
Klagen der Luftverkehrs-Lobby und die Auswirkungen auf den Dortmunder Regionalflughafen:
Obwohl der Luftverkehr mit rund 13 Milliarden Euro allein im Jahr 2018 bundesweit subventioniert wurde, ist Deutschland als Luftverkehrs-Standort nach Auffassung der Luftverkehrs-Lobby zu teuer. Dies ist nachzulesen in den Presseerklärungen der Billig-Carriers Ryanair, Eurowings und auch des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Ryanair zieht sich vom Flughafen Dortmund komplett zurück, Eurowings streicht die Münchener Verbindung. Die tatsächlichen Gründe sind allerdings andere. Hierüber wollen wir uns mit Ihnen/Euch austauschen und eine Einschätzung zu den Auswirkungen auf den Dortmunder Flughafen vornehmen.
Darüber hinaus können Sie / könnt Ihr auch wie immer weitere Themen einbringen.
SGF-Termine zum Notieren:
Weiterhin möchten wir Ihnen/Euch unsere Terminplanung für das neue Jahr vorstellen. Hiernach sind folgende SGF-Treffs jeweils ab 19:00 Uhr geplant:
11. Februar 2025 AWO-Treff Unna-Massen, Massener Hellweg 12,
11. März 2025 AWO-Begegnungsstätte Dortmund-Alperbeck, Rodenbergstr. 70
08. April 2025 AWO-Treff Unna-Massen, Massener Hellweg 12
13. Mai 2025 Jahreshauptversammlung
17. Juni 2025 AWO-Begegnungsstätte Dortmund-Aplerbeck, Rodenbergstr. 70
08. Juli 2025 AWO-Treff Unna-Massen, Massener Hellweg 12
Juli-August 2025 Sommerferien
09. September 2025 AWO-Begegnungsstätte Dortmund-Aplerbeck, Rodenbergstr. 70
14. Oktober 2025 AWO-Treff Unna-Massen, Massener Hellweg 12
11. November 2025 AWO-Begegnungsstätte Dortmund-Aplerbeck, Rodenbergstr. 70
09. Dezember 2025 AWO-Treff Unna-Massen, Massener Hellweg 12,
Die diesjährige SGF-Jahreshauptversammlung wird am 13.05.2025, 19:00 Uhr im Gemeindehaus der Ev. Georgs-Kirchengemeinde Aplerbeck, Ruinenstr. 37 stattfinden. U.a. stehen Vorstandswahlen an. Wir würden uns freuen, wenn Jemand Interesse an einer Mitarbeit –z.B. als Beisitzer- hat und sich deshalb schon vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand meldet.
Einen guten Start ins neue Jahr wünscht Euch/Ihnen
Mario Krüger. Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna e.V.
Lärmaktionsplan der Stadt Dortmund, SGF nimmt Stellung
Im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens ist die Stadt Dortmund verpflichtet alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Zunächst ist der Umgebungslärmpegel in Lärmkarten zu erfassen und im Anschluss daran ein entsprechender Lärmaktionsplan zur Verminderung von Geräuschbelastungen zu erstellen. Dieses Planwerk ist in enger Abstimmung mit der betroffenen Öffentlichkeit zu erarbeiten, so die Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft. Den Entwurf des Lärmaktionsplan finden Sie über diesen Link: LAP_DO_2024_Entwur-1
Die Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna e.V. (SGF) hat angesichts der dürftigen Hinweise des Dortmunder Umweltamtes zum Thema Fluglärm eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet, die heute mit Ablauf der Einwendungsfrist in das Verfahren eingebracht worden ist.
Im Einzelnen haben wir hierzu folgenden Sachverhalt ausgeführt:
Der Standort Flughafen Dortmund-Wickede belastet Mensch und Umwelt in erheblichem Maße. Es ist zwingend erforderlich einen Ausgleich zwischen der wirtschaftlichen Bedeutung und den steigenden Mobilitätsbedürfnissen auf der einen Seite sowie dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm auf der anderen Seite zu schaffen.
Für den Stadtteil Dortmund-Aplerbeck liegen Berechnungen über die Lärmbelastung durch Fluglärm vor. Danach sind Teile des Stadtteils Dortmund Aplerbeck mit Durchschnittswerten zwischen 55 und 59 dB(A) belastet. Dies gilt auch für Teile nördlich des Flughafens Dortmund gelegenen Gewerbegebietes Dortmund-Wickede. Die gleichen Durchschnittswerte gelten für westlich gelegene Siedlungen von Unna-Massen am östlichen Rand der Stadt Dortmund.
Seit 2022 werden alle Lärmkarten in der EU nach neuen, einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse zwischen den Mitgliedsstaaten vergleichbar sind. Erfahrungsgemäß werden damit deutlich mehr durch Fluglärm belastete Menschen ausgewiesen. Im Entwurf des LAP der Stadt Dortmund wird nicht auf die Umstellung der Lärmkartierung hingewiesen – geschweige denn, die daraus resultierenden Änderungen für potenziell Betroffene ersichtlich!
Was den Fluglärm vom Straßenlärm unterscheidet:
Bei Einzelflugereignissen treten in den genannten Gebieten erhebliche Lärmspitzen mit extrem hohem Belästigungspotential mit anzunehmenden gesundheitlichen Folgen und starker Minderung der Wohnqualität auf.
Diese Tatsache unterscheidet Fluglärm von Straßenlärm, der dauerhaft relativ niedrige Pegel aufweist. Dass die Fluggesellschaften „zunehmend lärmärmere Flugzeugtypen“ (6.6.2) einsetzen, ist statistisch nicht begründet. Auf die Angabe von Zahlen wird im LAP-Entwurf verzichtet.
Unter diesem Aspekt erfolgt im Dortmunder Lärmaktionsplan eine nicht nachzuvollziehende und völlig einseitige Beurteilung des Straßenlärms.
Unter der Überschrift „Die Freiheit über den Wolken sei grenzenlos“, werden Rundflüge über Wohngebiete angeboten, um aus „der Vogelperspektive per Panoramablick das Ruhrgebiet erleben“ zu können. Hier kann man auch eine Verletzung der Privatsphäre ableiten. Wollen wir das als Stadtgesellschaft?
Die Flugschulen Essen/Mülheim und Dortmund nutzen regelmäßig den Dortmunder Flughafen, um Übungsflüge durchzuführen. Dabei werden regelmäßig in niedriger Höhe mehrfach Schleifen über Wohngebieten der Stadtbezirke Aplerbeck, Brackel, Hörde und Unna geflogen. Besonders lärmintensiv sind die sogenannten “Go-Arounds”, bei denen ein Flugzeug in der Endphase des Landeanflugs wieder Schub gibt und zügig aufsteigt, anstatt auf der Landebahn zu landen.
Rund 10 % aller Flugbewegungen sind Hubschrauberflüge. Im Jahr 2022 waren dies rund 3.500 Flüge insbesondere der Polizeifliegerstaffel und der Deutschen Luftrettung. Ab den 1. Januar 2025 wird der bisher nur tagsüber eingesetzte Hubschrauber „Christoph“ der Deutschen Luftrettung im 24h- Betrieb, d.h. auch nachts eingesetzt. Die eingesetzten Hubschrauber fliegen in alle Himmelsrichtungen, zumeist in Flughöhen von 100 bis 300 m direkt über die angrenzenden Wohngebiete wie Wickede, Asseln, Brackel, Massen. Demgegenüber wird bei der Fluglärmberechnung die Flugrichtung 24/6 (Ost-Westrichtung) vornehmlich zugrunde gelegt.
Mit dem angekündigten Rückzug von Ryanair und der Streichung der Verbindung nach München durch Eurowings werden künftig ca. 3.500 Flugzeuge jährlich weniger Dortmund anfliegen. Dies ist ein begrüßenswerter Beitrag zur Lärmminimierung.
Gemäß § 32b, Nr. 3 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sollen die Mitglieder der Fluglärmkommission Maßnahmen den Genehmigungsbehörden, dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sowie der Flugsicherungsorganisation beraten, zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge vorschlagen. Bisher ist der Vertreter der Stadt Dortmund ausschließlich als Interessenvertreter des Dortmunder Flughafens aufgefallen. Dies widerspricht den Zielen des Luftverkehrsgesetzes.
Hieraus ergeben sich folgende Empfehlungen:
Änderung der Lärmkartierung:
Die Lärmkartierung für die Ausweisung von fluglärmbelasteten Gebieten wird auf die von der EU seit 2022 vorgeschriebene einheitliche Form umgestellt.
Zu Punkt 0.2 „Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung“:
Die Ergebnisse der Lärmkartierung des Umgebungslärmportals NRW für den Fluglärm werden in den Text übernommen.
Zu Punkt 0.3 „Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung“:
Die Reduzierung der Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Straßenverkehr ist völlig unzureichend. Hier ist eine Ergänzung um den Punkt Beschwerden zum Dortmunder Fluglärm erforderlich.
Weiterhin hätte die Stadt Dortmund im Rahmen ihrer Verantwortung für die Fluglärmemissionen in östlicher Richtung, namentlich im Gebiet des Unnaer Stadtteils Unna-Massen, auch dort eine Öffentlichkeitsbeteiligung – ggfs. in Zusammenarbeit mit der Kreisstadt Unna- durchführen müssen. Dies ist offensichtlich unterlieben!
Zu Punkt 6.6.5 „Passiver Schallschutz – Schallschutzfenster“
Freiwilliges Lärmschutzprogramm
Über ein freiwilliges Lärmschutzprogramm soll der Einbau von Schallschutzfenstern in allen Aufenthaltsräumen unterstützt werden, wenn die vorhandenen Fenster ein Schalldämmmaß <35 dB erbringen, sowie Schalldämmlüfter oder alternativ eine Nachrüstung von programmierbaren automatischen Fensterschließeinrichtungen in Schlaf- und Kinderzimmern. Die Finanzierung des Programms erfolgt durch die Verursacher, den Dortmunder Flughafen gemeinsam mit den Fluggesellschaften, die regelmäßig von und nach Dortmund fliegen. Als Finanzrahmen wird eine jährliche Summe von mind. 500 T€ für erforderlich gehalten. Nutznießer des Programms sollen vornehmlich Grundstückseigentümer bzw. Bewohner innerhalb der Tag-Schutzzone 2 sein. Über den Mittelabruf ist der Fluglärmkommission jährlich zu berichten.
Zu Punkt 4.3 „Festlegung der ruhigen Gebiete“
Ziel ist die Vermeidung der Lärmzunahme in innerstädtischen Bereichen, in denen Erholungssuchende möglichst frei von Lärmbelästigungen „zur Ruhe kommen“ können, unter Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus sowie der Erhalt und die Steigerung der Lebensqualität. Behördenübergreifend und unter Einbeziehung der örtlichen Umweltverbände sind geeignete Flächen intensiv zu prüfen. Als ruhige Gebiete sind ausschließlich Bereiche zu definieren, in denen tagsüber 45 dB(A) bzw. nachts 35 dB(A) als Summenpegel aller Lärmquellen im Außenbereich entsprechend den Vorgaben der TA Lärm für Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten nicht überschritten werden. Darüber hinaus sind Einzelschall-Ereignisse durch Überflüge hinsichtlich Anzahl und Höhe miteinzubeziehen. Die in der Tabelle 6 genannten Flächen sind dahingehend zu überprüfen.
Zu Punkt 6.6 „Maßnahmen Flugplätze“
Der Maßnahmenkatalog ist um folgende Punkte zu ergänzen:
• Einführung einer öffentlich zugänglichen Dokumentation über den Einsatz lärmarmer Flugzeuge und Maßnahmen zur technischen Reduzierung von Fluglärm.
• Als „aktive Schallschutzmaßnahme“ ist auf Rundflüge über Dortmunder und Unnaer Siedlungsgebiete zu verzichten. Übungsflüge von Flugschulen sind zur Minimierung der erheblichen Beeinträchtigung der benachbarten Wohnbebauung einzustellen. Aufsichtsrat und Geschäftsführung des Dortmunder Flughafens werden aufgefordert, den Linienflugbetrieb auf die Betriebszeit von 06:00 bis 22:00 Uhr zu beschränken. Auf eine Akquisition von neuen Flugverbindungen zur Kompensation der in 2025 entfallenden Flugziele ist zu verzichten.
• Bei der Bewertung von Fluglärm für künftige bzw. nicht abgeschlossene Planungen ist entsprechend den Empfehlungen der WHO, des Umweltbundesamtes und des Sachverständigenrates der Bundesregierung die Höhe der Unbedenklichkeitsschwelle für Nachtflüge auf 40 dB(A) anzusetzen.
• Auf eine Verlagerung der bestehenden östlichen Landebahnschwelle um 300 m ist zu verzichten.
• Die Berechnungen des Fluglärms sind auf die tatsächlichen Bewegungsprofile der Hubschraubereinsätze der Deutschen Luftrettung bzw. der Polizeifliegerstaffel abzustellen.
• Die Planungen zur Erweiterung des Flughafenvorfeldes und des Terminalgebäudes und zum Neubau eines weiteren Parkhauses sind aufzugeben.
• Der Maßnahmenbericht des Lärmaktionsplans ist zu ergänzen um die bisher von den Mitgliedern der Fluglärmkommission eingebrachten Maßnahmen. Dies gilt insbesondere für die Hinweise der von der Stadt Dortmund entsandten Vertreter in der Fluglärmkommission.
Drastische Geldstrafe entlarvt Billigflieger Rynair
Mit Superschnäppchen und Dumpingpreisen locken Airlines Passagiere. Doch diese Mogelpackungen bekommen die Reisenden vielfach zu spüren, denn mit versteckten Kosten zahlen sie später vielfach wieder drauf. Um mehr Umsatz zu generieren sind die Airlines durchaus erfinderisch: Beim Handgepäck, der überteuerten Berechnung bei Mehrgepäck, jeder Erfrischung oder Snack wird Kasse gemacht.
Seit langem hat die SGF dies als unlauteres Gebaren thematisiert. Nun gibt es eine Entscheidung aus Spanien zulasten von fünf Billig-Airlines, wo gegen diverse unzulässige Gebühren für Handgepäck und z. B. bei Reservierungen drastische Strafen verhängt wurden. Die höchste Strafe mit 107,7 Millionen Euro wurde gegen Ryanair ausgesprochen, die auch in Dortmund noch stationiert ist. Dass die Airline Wiederspruch einlegen will war zu erwarten. Dennoch ist die SGF gespannt, inwieweit diese Entscheidung Auswirkungen auf die Preispolitik der Billigflieger haben wird. Denn sicher ist, dass Dumpingpreise nur zulasten der Qualität von Dienstleistungen und aufgrund Quersubventionierung zu halten sind.
Zum Hintergrund:
Die spanische Verbraucherschutzorganisation Facua hatte Ende Mai Beschwerde gegen die Gesellschaften Ryanair, Vueling, Easyjet und Volotea eingereicht. Neben den Gebühren fürs Handgepäck bemängelten die Verbraucherschützer auch Aufschläge, welche die Airlines für eine Sitzplatz-Reservierung für eine Begleitperson eines Kindes oder eines Behinderten berechnen, sowie für das Ausdrucken der Bordkarte am Flughafen und das Verbot von Barzahlungen am Schalter. Das Verbraucherschutzministerium in Madrid wies den Einspruch der betroffenen Unternehmen zurück und erließ am Freitag (22. November 2024) einen entsprechenden Bescheid.
Ryanair soll nun 107,7 Millionen Euro zahlen, Vueling 39,3 Millionen, Easyjet 29,1 Millionen und Volotea 1,2 Millionen. Hinzu kommt außerdem ein Bußgeld in Höhe von 1,6 Millionen Euro für Norwegian.
Ryanair-Chef Michael O‘Leary kritisierte diese Entscheidung. Das Ministerium habe sie aus „politischen Gründen“ verhängt und verstoße gegen europäisches Recht. Er kündigte rechtliche Mittel an und will Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen.
Spanien ist nicht das einzige Land, das gegen die Geschäftspraktiken von Billigfluglinien vorgeht. In Italien entschied die Wettbewerbsbehörde AGCM kürzlich, dass Ryanair Passagieren mehr als 1,5 Millionen Euro rückerstatten muss. Grund hierfür war eine unzureichende Information über Zusatzkosten beim Check-in. Betroffene Fluggäste zahlten zwischen 2021 und 2023 teils 55 Euro, wenn sie nicht rechtzeitig online eingecheckt hatten. Ähnlich wie in Spanien wurde auch hier die automatische Übernahme von Extrawünschen beim Rückflug kritisiert.
Auch in Österreich läuft ein Verfahren gegen Ryanair, initiiert durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI). Die Klage richtet sich gegen Zusatzgebühren für den Check-in und Sitzplatzreservierungen. Eine Entscheidung wird bis Mitte 2025 erwartet. Ryanair bestreitet die Vorwürfe. Gleichzeitig wurde der irische Anbieter auch für umstrittene Gebühren für Kleinkinder, die auf dem Schoß eines Erwachsenen reisen, kritisiert.
Im Übrigen:
Experten zufolge wäre es in Deutschland ebenfalls möglich, Billig-Airlines für die Gepäck-Gebühren zu bestrafen. Uns ist nicht bekannt, ob die deutschen Verbraucher-Ministerien in den Bundesländer bzw. der Bundesregierung tätig werden wollen.
Noch im Jahr 2012 verlangte Rynair von seinen Kunden eine Administrationsgebühr in Höhe von 6 €, um die Kosten für den Betrieb der Ryanair-Homepage zu decken.. Wenn Sie selbst einen Eindruck von der äußerst kreativen Rynair-Gebührenpolitik verschaffen wollen, dann empfehlen wir Ihnen folgenden Link: https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/service-center/gebuhren
SGF-Treff am Dienstag, 19. November 2024, 19:00 Uhr im AWO-Treff, Massener Hellweg 1
Das Ampel-Aus auf Bundesebene hat voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Luftverkehrs- und Klimapolitik und Konsequenzen auf die Betriebsergebnisse sowie die strategische Ausrichtung des Dortmunder Flughafens. Auf mögliche Szenarien will sich die SGF vorbereiten, die potenziellen Entwicklungen ausloten und hinsichtlich möglicher Erwartungen sowie Forderungen an die Parteien diskutieren.
Ursprünglich standen beim monatlichen Treffen der SGF eher „regionale“ Themen auf der Tagesordnung, worüber natürlich auch informiert und diskutiert wird.
Im Fokus steht die zukünftige Entwicklung am Dortmund Flughafen nach Rückzug und Stornierung diverser Verbindungen bzw. konkreter Flugziele ab Sommer 2025. Die SGF sieht sich hierbei bestätigt, dass die Unternehmensziele und fiskalische Unterstützung durch die Politik -speziell die Quersubventionierung Dortmunder Tochterunternehmen- nicht zu rechtfertigen sind. Diskutiert wird die Frage, was von den Billigflug-Carriern am Dortmunder Flughafen zukünftige zu erwarten ist und ob sie politisch überhaupt noch tragbar sind.
Drittes Thema betrifft den Stand des Genehmigungsverfahrens zur Verlagerung der östlichen Landebahnschwelle und das OVG-Verfahren zum Thema Nachtflug. Hier soll das weitere Vorgehen und mögliche Engagement durch die SGF ausgelotet werden.
Berichte aus der Fluglärmkommission bei der Bezirksregierung Münster sowie Planungen für Aktivitäten für das nächste Jahr stehen ebenfalls auf der Tagesordnung.
Interessierte sind herzlich willkommen.
Klage gegen den Einstieg in den Nachtflug: Pyrrhussieg für den Flughafen
Die Klagen der von der Schutzgemeinschaft Fluglärm unterstützten Kläger gegen die Ausweitung der Betriebszeiten in die Nachtstunden hinein wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster am 23. 8. 2024 zurückgewiesen.
Die Klage scheiterte an einer zumindest fragwürdigen gerichtlichen Festsetzung des für die Rechtslage entscheidenden Zeitpunktes. Also : Ab wann müssen die heute gültigen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung rechtlich berücksichtigt werden.
Zentraler Punkt in der Verhandlung war:
Welche Lärmbelastungen sind für Anwohner in den Nachtstunden zumutbar?
Flughafen und Bezirksregierung Münster sahen die sog. Geringfügigkeitsschwelle – also die zumutbare Lärmbelastung bei 45 dB(A). Die Schutzgemeinschaft Fluglärm und die von ihr unterstützten Anwohner argumentierten mit den von der WHO 2018 veröffentlichen Lärmrichtlinien für Europa, die eine Geringfügigkeitsschwelle von 40 dB(A) vorsehen. Diese Ansicht teilt auch das Umweltbundesamt.
Die auf der neueren Lärmforschung basierenden WHO Richtlinien wurden am 10.Oktober 2018 veröffentlicht. Das Gericht setzte aber den 1. August 2018 als den für die Rechtsbetrachtung entscheidenden Zeitpunkt fest. Von diesem Tag datiert die „Änderungsgenehmigung für den Flughafen Dortmund im ergänzenden Verfahren“ durch die Bezirksregierung Münster. Damit wurde dem Flughafen der heute praktizierte Einstieg in den Nachtflug genehmigt.
Das Gericht argumentierte nun:
Die danach veröffentlichen Erkenntnisse der Lärmmedizin sind für die rechtliche Bewertung der Genehmigung außer Betracht zu bleiben.
Zugespitzt formuliert heißt das:
Die Kläger haben wohl recht mit ihrer Sorge um ihre Gesundheit und Lebensqualität. Dummerweise kam die Veröffentlichung der WHO-Richtlinien um wenige Wochen für ein Urteil zu ihren Gunsten zu spät.
Allerdings war die Geringfügigkeitsschwelle von 45 dB(A) auch im Jahr 2022 Thema rechtlicher Erörterungen. Warum dieses Jahr nicht als entscheidender Zeitpunkt für die rechtliche Bewertung gewählt wurde – das können Laien nicht verstehen und mag Anlass zum Streit unter Juristen werden.
Aber ebenfalls:
aus der gerichtlichen Erörterung lässt sich herleiten, dass die Geringfügigkeitsschwelle von 40 dB(A) nun als gültig erachtet werden kann. Der 10. Oktober 2018 liegt nun weit zurück.
So war die Gegenseite zwar aktuell erleichtert, aber nicht wirklich erfreut über das Urteil.
Die SGF wartet nun die schriftliche Urteilsbegründung ab. Mit RA Carsten Sommer wird dann das weitere Vorgehen besprochen werden können.
Europawahl 2024: Was sagen die Parteien zur den Umweltfolgen des Luftverkehrs?
Anlässlich der Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 hat die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) die Bundesgeschäftsstellen von CDU, CSU, SPD, Grüne und FDP gebeten, Stellung zu Fragen im Zusammenhang mit den Umweltfolgen des Flugverkehrs zu nehmen. Geantwortet haben CDU/CSU, Grüne, SPD, FDP und Linke.
Hier finden Sie die Antworten: 240500 BVF Wahlpruefsteine Europawahl Antworten
Erklärung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF) zu den Wahlen zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024:
Europaparlament muss die Mobilitätswende im Luftverkehr vorantreiben!
„Das kommende Europaparlament muss sich einer Mobilitätswende im Luftverkehr annehmen. Wie bei anderen Verkehrsformen auch, muss der Luftverkehr angesichts der enormen Belastungen, die von ihm für die Menschen und die Umwelt ausgehen künftig an dem Dreiklang „Vermeiden, verlagern und verbessern“ orientiert werden.
Luftverkehr ist der klimaschädlichste Verkehrsträger und schädigt durch Lärm und Emissionen die Gesundheit von Millionen von Menschen. Technische Lösungen haben bisher nicht dazu beigetragen, die Gefahren des Luftverkehrs für Mensch und Umwelt nennenswert zu mindern. Deshalb ist eine Mobilitätswende notwendig, die zu einer deutlichen Reduzierung des Luftverkehrs in Europa führt.
Die Bundesvereinigung erwartet von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments, dass sie sich für die folgenden Forderungen einsetzen:
1. Festlegung europäischer Lärmreduktionsziele für den Luftverkehr im Rahmen der Weiterentwicklung der Umgebungslärmrichtlinie, orientiert an den Empfehlungen der WHO;
2. Einführung der Besteuerung von Kerosin in der Union, um zu einer gerechteren Belastung unterschiedlicher Verkehrsträger zu kommen;
3. Die Einführung einer Verpflichtung zur Reduzierung des Schwefelgehalts im Kerosin zur Senkung der Umwelt- und Gesundheitsbelastung;
4. Einbeziehung der Nicht-CO2- Effekte und von Privatflugzeugen in den Europäischen Emissionshandel;
5. Festlegung von Grenzwerten für den gesundheitsschädlichen Ultrafeinstaub (UFP) in der Luftqualitätsrichtlinie;
6. Förderung des Ausbaus des Europäischen Nachtzugnetzes und Senkung der Trassenpreise.
Samstag, 08. Juni 2024 ab 11:00 Uhr: SGF mit Infostand beim Hörder Brückenfest
Die SGF mal kreativ und informativ:
Erstmalig nehmen wir diesen Samstag von 11 bis 18 Uhr am diesjährigen Brückenfest in Hörde teil. Es wird ein fröhliches Fest zum Kennenlernen, dem nachbarschaftlichen Austausch, klönen und die Seele baumeln lassen. An der lange „Tafel“ bespielen auch wir, die Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna, einen 3m langen Tisch (Bierzeltgarnitur). Die Ursprungsidee stammt von RUHR2010, dem riesigen Picknick-Still-Leben auf der gesperrten A40 und teils A52.
Unser Angebot ist speziell an Kinder gerichtet. Wir werden bunte Papierflieger und Schmetterlinge basteln und um die Wette fliegen lassen. Gut ist, wenn die Eltern, Omas und Opas ihre Kids hierbei unterstützen und persönliche Kindheitserinnerungen auffrischen. Welche Bauform, welche Faltung ist die Beste?
Kreativ werden und zugleich sich informieren über neue Entwicklungen am Flughafen: Über einen Besuch am Tisch oder sogar Mithilfe bei Aufbau und Betreuung des Tisches würden wir uns sehr freuen! Wer etwas zum Stand in Form von Fingerfood etc. beisteuern will, ist gerne gesehen. Prima wäre es daher, wenn wir speziell zur Unterstützung Rückmeldungen erhalten.
Standort SGF-Biertischgarnitur:
Rudolf-Platte-Weg, fast an der Hörder-Bach-Allee im unteren Bereich. Nachbarstände: das Jugendrotkreuz, die Projekte von WIR in Dortmund und Frau Hinrichsen mit einem Malprojekt.
Das kleine Fest-Team grüßt ganz herzlich.
Viele Grüße
Rita-Maria Schwalgin, Ralph Bürger und Mario Krüger
Fluglärm, wie er gemessen und wie er von den Genehmigungsbehörden gewichtet wird
Alle Flughäfen sind gemäß § 19a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verpflichtet Messstellen zur Erfassung des auftretenden Fluglärms zu betreiben. Die jeweiligen Standorte werden in Abstimmung mit der zuständigen Luftaufsichtsbehörde, für den Dortmunder Flughafen ist dies die Bezirksregierung Münster, und der örtlichen Fluglärmkommission festgelegt.
Der Dortmunder Flughafen betreibt insgesamt drei stationäre Fluglärmmessanlagen. Diese befinden sich in Unna-Massen, Siegfriedstraße 28a und Dortmund-Aplerbeck, Schleefstraße 12, jeweils unterhalb der Anfluggrundlinie, sowie seitlich des Flughafens in Dortmund-Wickede, Langschedestraße 41.
In monatlichen Abständen werden die Messewerte der vom Flughafen betriebenen Messstationen veröffentlicht. Siehe hierzu den Link:
Aber Vorsicht: In der Regel ist man/frau nach Durchsicht dieser Tabellen mehr verwirrt als informiert.
Die Schutzgemeinschaft betreibt demgegenüber 5 Lärm-Messstationen und zwar an den Standorten:
– Glatbekenweg in Dortmund
– Auf der Horte in Dortmund
– Meinbergstraße in Dortmund
– Birkenweg in Unna
– Karlstraße in Unna
Weitere SGF-Messstationen werden demnächst in Hörde, Berghofen und Brackel errichtet. Weitere Stationen insbesondere im Unnaer Raum können folgen, sobald sich Interessenten melden.
Startende und landende Flugzeuge erzeugen im Gegensatz zum Straßenverkehr einzelne sehr laute Lärm-Ereignisse. Beispielsweise wurde am 16.05.2024 durch die von der SGF betriebene Messstation an der Sonnen-Grundschule, Unna-Massen Überfluggeräusche von bis zu 85 dB(A) ermittelt. Ein geordneter Schulbetrieb ist damit bei geöffneten Fenstern eigentlich nicht mehr möglich gewesen.
Demgegenüber wird durch den Autoverkehr ein geringeres, aber aufgrund der Vielzahl der Fahrzeugbewegungen ein andauerndes Geräusch erzeugt. Als Vergleich sei der Abstand zwischen der Sonnen-Grundschule und der Bundesstraße B1 mit ca. 800 m genannt. Demgegenüber beträgt der Abstand zwischen der Schule und dem Aufsetzpunkt der landenden Flugzeuge am Dortmunder Flughafen rund 1,8 km. Die Sonnen-Grundschule wird allerdings in einer Höhe von 300 m regelmäßig überflogen. Dieser Fluglärm breitet sich ungestört in allen Richtungen aus, während der Lärm des nahe liegende B1- Autoverkehrs durch den Gebäudebestand abgeschirmt wird. Daher auch die größere Sensibilität von Flughafenanwohner gegenüber anderen Lärmquellen.
Das deutsche Regelwerk zur Beurteilung von Lärm wird diesem Aspekt nur unzureichend gerecht. Gegenübergestellt werden in der Regel gemittelte Dauerschallpegel, man spricht vom sogenannten äquivalenter Dauerschallpegel (LAeq). Als Beispiel wird auf das nachfolgende Bild verwiesen, welches aus der Website „Das Fluglärm Portal“, herausgegeben vom Lobbyverein „Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V.“, entnommen worden ist.
Die Botschaft soll lauten: Fluglärm ist im Durchschnitt nicht lauter als der Autoverkehr ist. Und der wird ja von uns allen verursacht wird.
Das aber bereits zwei bis drei Überflüge völlig ausreichen, um die Anwohnerschaft aus ihren gewohnten Schlafrhythmen zu reißen, wird dabei geflissentlich übersehen.
Aus den Daten des Flughafens lässt sich nicht entnehmen, welches Flugzeug konkret für eine Störung der Nachtruhe verantwortlich war.
Daher auch die damalige Entscheidung des früheren SGF-Vorstandes in eigener Regie Messstationen zu betreiben. Mit Unterstützung unserer Partnerorganisation „Deutscher Fluglärmdienst e.V.“ erfassen wir von über die Transpondersignale der einzelnen Maschinen folgende Daten :
– Typ der Maschine und Fluggesellschaft
– Start- und Ziel-Flughafen
– Flughöhe und -geschwindigkeit
– Flugroute mit Datum und Uhrzeit
– Überfluggeräusche an den einzelnen Messstationen
Damit haben wir die Möglichkeit selbst im Nachgang auf Grundlage eigener Messwerte sämtliche Vorfälle rund um den Flughafen zu recherchieren. Seien es Wirbelschleppenvorfälle, verspätete Starts oder Landungen, abgebrochene Landungen, Abweichungen von der eigentlich Flugrouten, die häufig vergessenen Hubschrauberflüge, Trainingsflüge von Fluggesellschaften und vieles mehr…
Klage gegen den Nachtflug: SGF gewinnt Prof. Münzel und Dr. Schreckenberg als Gutachter
Dreh- und Angelpunkt der SGF-Klage gegen die erneut nachgebesserte Genehmigung des Nachtflugbetriebs am Dortmunder Flughafen ist die Frage, ab welchen Schallpegel von einer Belastung der Anwohner auszugehen ist. Die Weltgesundheitsbehörde WHO hat den Schwellenwert aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse mit 40 dB(A) nachts festgelegt. Dieser Empfehlung haben sich das deutsche Umweltbundesamt sowie der Sachverständigenrat der Bundesregierung angeschlossen. Nichts desto trotz hält die dem GRÜNEN NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer unterstellte Luftaufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Münster, an den überholten, weit höheren Schallpegel von 45 dB(A) fest. Sie stützt ihre Argumentation auf das Parteien-Gutachten des Flughafens Dortmund, welche Herrn Prof. Dr. Thomas Penzel von der Charité Berlin als Gutachter beauftragt haben. Herr Prof. Penzel ist kein Unbekannter bei Fluglärminitiativen, er ist bundesweit als Lobbyist für die Luftfahrtbranche tätig.
Die Bezirksregierung Münster sah als Genehmigungsbehörde bisher keine Veranlassung ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben.
Wir haben uns daher entschieden, externen Sachverstand für unsere Klage einzuholen. Gewinnen konnten wir Herrn Univ.-Prof. Dr. med. Thomas Münzel aus Mainz sowie Dr. Schreckenberg.
Zur Person von Prof. Dr. Münzel
Seit 2011 konzentriert sich die Forschungsgruppe von Prof. Dr. Münzel auf umweltbedingte Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Im Jahr 2017 leitete er ein vom Boehringer Ingelheim Fonds unterstütztes Forschungskonsortium mit dem Titel “Neuartige und vernachlässigte kardiovaskuläre Risikofaktoren mit Schwerpunkt auf Lärm, Luftverschmutzung und Herz-Kreislauf-Erkrankungen”.
Im Rahmen der Seniorprofessor liegt der Forschungsschwerpunkt in erster Linie auf Untersuchungen zu dem Thema “Kombinierte Effekte verschiedener Umweltstressoren wie Lärm und Feinstaub auf die kardiovaskuläre Gesundheit”.
Anzahl der Publikationen: mehr als 1206
Wer über Herrn Prof. Dr. Münzel verwiesen, dem werden folgende Links empfohlen:
https://www.thomasmuenzel.de/
https://www.zdf.de/nachrichten/ratgeber/gesundheit/dauerlaerm-gesundheit-laermbelastung-kardiologe-interview-100.html
https://www.youtube.com/watch?v=QNvQLAkAlrg
https://www.youtube.com/watch?v=NDDSsZDDWuo
https://www.ardmediathek.de/video/report-mainz/report-mainz-fragt-prof-dr-thomas-muenzel/das-erste/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzEyMzY1MzA
Zur Person von Herrn Dr. Dirk Schreckenberg
Herr Herrn Dr. Schreckenberg war als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Zeus GmbH, Zentrum für angewandte Psychologie, Umwelt- und Sozialforschung tätig. Seit 1998 ist er Senior Researcher und geschäftsführender Gesellschafter von ZEUS.
Dirk Schreckenberg arbeitet seit rund 28 Jahren an Forschungsprojekten zur Bewertung der Auswirkungen von Umgebungslärm. Er war an mehreren hochkarätigen Feldstudien, Gutachten und Übersichten über die Reaktion der Bevölkerung auf Umgebungslärm beteiligt. Er koordinierte und führte große angelegte Feldstudien wie die deutsche NORAH-Studie durch, war Forschungspartner im BMBF/BMWI-Forschungsverbund „Leiser Verkehr“ und an mehreren von der Europäischen Kommission finanzierten lärmbezogenen Forschungsvorhaben und Projekten zu sozialen und physischen Umweltrisiken und deren Effekte auf die gesunde Entwicklung von Kindern beteiligt.
Herr Schreckenberg hat als Mitglied der WHO Systematic Review Teams zur wissenschaftlichen Grundlage der WHO-Umgebungslärmrichtlinien von 2018 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beigetragen. Derzeit ist Dr. Schreckenberg zeitweiliger Berater der WHO, Region Europa und Region West-Pazifik und befasst sich mit Folgemaßnahmen zu den WHO-Umgebungslärmrichtlinien in Bezug auf Umsetzung und methodischen Überlegungen zur Bewertung lärmbedingter Gesundheitsauswirkungen sowie mit Grundlagen für die WHO-Umgebungslärmrichtlinien für den asiatischen Raum.
http://www.schreckenberg-cr.de/index.html
Finanzierung der Gutachter:
Als gemeinnütziger Verein haben wir keinen Protegé wie der Dortmunder Flughafen, der aus dem Säckel seines Hauptgesellschafter, die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) regelmäßig Zuwendungen zum Ausgleich ihrer Verluste erhält.
Wir sind auf Spenden angewiesen.
Umso erfreuerlichweise ist die finanzielle Unterstützung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BvF), für die wir uns an dieser Stelle recht herzlich bedanken möchten.
Weitere Gespräche mit anderen Fördergeber werden geführt. Sobald diese erfolgreich abgeschlossen sind, werden wir hierüber berichten.