Flughafenpolitik in Dortmund – eine kleine Chronik (2010 – 2014)

Februar 2014

Sie können den Rundbrief hier laden. Lesen Sie, welche Geschacher um den Nachtflug und in Brüssel stattfanden. Lesen Sie was demnächst auf den Bürger zukommt.

Januar 2015, der Status Quo

Die EU veröffentlichte ihre neuen Leitlinien am 4. April 2014. Bis zu diesem Datum ließ die EU Gnade vor Recht walten. Zukünftig sind Hilfen zum Ausbau der Infrastruktur im Falle Dortmund nur noch zu 50% förderfähig. Bisher wurden die Auswirkungen in Form von daraus resultierenden Verlustanteilen zu 100% von den Stadtwerken getragen. Nach unseren Berechnungen sind das bisher ca. 9 Mio. Euro. Kosten für Sicherheitsvorkehrungen (Polizei, Zoll, Tower, Luftsicherung, …) sind keine Beihilfen im Sinne des EU-Rechts. Nach unseren Berechnungen sind das ca. 4 Mio. Euro.
Operative Beihilfen müssen nach einer Übergangsfrist von 10 Jahren komplett entfallen. Dies sind Verlustanteile, die nicht auf den historischen Ausbau der Infrastruktur und nicht durch die Sicherheitsvorkehrungen zurückzuführen sind. Nach unseren Berechnungen sind das ca. 6 Mio. Euro. Die EU blieb mit ihrer Entscheidung (23.07.2014) zum Airport Dortmund damit weit hinter unseren Erwartungen zurück. Die Reduzierung der 6 Mio. Euro operativer Beihilfen werten wir als unseren Erfolg. Ebenso die zukünftige Teilförderung bei Ausbauten am Airport.
In 2014 verlor der Flughafen die Luftsicherheitsdienstleistungen an einen privaten Betreiber. Fluggesellschaften hatten die zuständige Behörde zu einer Ausschreibung der Leistungen gezwungen.
Bei Erreichen der 2. Mio. Passagiergrenze müssen such die Bodendienstleistungen ausgeschrieben werden. Es droht eine weitere Verschiebung von Jobs an private Investoren,
Wir erwarten die Neulauflage des Landesentwicklungsplanes. Der LEP legt die Rahmenbedingungen für die Zukunft fest. Bisher stellt der LEP auf des Status Quo ab, also einem Flughafen Dortmund im derzeitigen Bestand, ohne weitere Ausbauten.
Der Flughafen beabsichtigt die Anerkennung als “landesbedeutsamer Flughafen”. Damit will sich Dortmund von anderen Flughäfen absetzen und Kosten sparen.
Wir erwarten, dass die zuständige Luftaufsichtsbehörde in Münster ihren Verpflichtungen nachkommt. Dazu gehört auch eine Genehmigung der Preise, die Fluggesellschaften für bestimmte Dienstleistungen zu zahlen haben. Seit der letzten genehmigten Entgeltordnung aus Okt. 2000 wurden die Preise nicht mehr überprüft bzw. genehmigt. Es gab Absprachen auf ministerieller Ebene, die eine Prüfung bisher verhinderten. Alle Beteiligten verschanzten sich hinter der noch ausstehenden EU-Entscheidung in den lfd. Beihilfeverfahren. Die EU entschied in den Verfahren am 23.07.2014.
Der Flughafen erhielt nach zähem Ringen die Erweiterung der Flugzeiten (Nachtflug). Gegen diese Genehmigung gehen wir gerichtlich vor.
Der Flughafen steht in den Startlöchern, er will den Ausbau der Start- und Landbahn in die politische Diskussion einbringen. Kostenpunkt 35 Mio. Euro. Mit Erreichen der Kapazitätsgrenze (2,5 Mio. Gäste) sind weitere 35 Mio. Euro für die Abfertigungskapazitäten notwendig. In Zeiten leerer Kassen ein Schlag ins Gesicht aller Steuerzahler. Gemäß der neuen Leitlinien der EU kann nur die Hälfte der Kosten gefördert werden.

05.11.2014

Bundesvereinigung gegen Fluglärm begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Luftverkehrssteuer
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 5.11.2014 entschieden, dass die Luftverkehrssteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist und nicht die Grundrechte der Luftverkehrsunternehmen oder der Passagiere verletzt. Dazu erklärt Helmut Breidenbach, Vorsitzender der Bundesvereinigung gegen Fluglärm: „Wir sind froh, dass die Luftverkehrssteuer bleiben kann. Diese Steuer ist ein wichtiger Schritt in Richtung Kostenwahrheit und Subventionsabbau. Denn ausgerechnet das Flugzeug als umweltschädlichstes Fortbewegungsmittel wird bislang steuerlich privilegiert und schafft damit eine auch ökonomisch bedenkliche Wettbewerbsverzerrung zu Lasten von Bus und Bahn. Der gewerbliche Luftverkehr ist befreit von der Mineralölsteuer, der Ökosteuer und der Mehrwertsteuer auf internationale Tickets. Für einen großen Teil der durch Fluglärm oder Abgase verursachten Schäden muss die Allgemeinheit aufkommen. Da ist es nur konsequent, wenn die Nutzer des Verkehrsmittels „Flugzeug“ einen Kostenbeitrag leisten.“

Nachtflug wurde für Dortmund genehmigt.
Die Bezirksregierung hat den Antrag der Flughafen Dortmund GmbH genehmigt und ihre Entscheidung am 23. Mai 2014 veröffentlicht. Der Nachtflug in Dortmund kommt. Die komplette Textfassung finden Sie über den nachfolgenden Link:
http://www.bezreg-muenster.de/startseite/abteilungen/abteilung2/Dez_26_Luftverkehr/Verfahren_Flughafen_Dortmund/Genehmigungsbescheid_Endfassung_gezeichnet.pdf

Kurzform: Die Bezirksregierung Münster hat heute die Genehmigung zur Erweiterung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund erteilt. Flugzeuge dürfen nun in Dortmund planmäßig bis 22.30 Uhr starten und bis 23.00 Uhr landen. “Die Genehmigung erfolgte unter umfangreichen Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm”, erklärte Regierungspräsident Prof. Dr. Klenke. So ist insbesondere die Zahl der monatlich zugelassenen Verspätungsflüge begrenzt. Für verspätete Flüge sollen nach vorheriger Genehmigung durch den Platzhalter Starts bis 23:00 Uhr und Landungen bis 23:30 Uhr möglich sein. Für die Verspätungen ist dieses Kontingent auf maximal 20 Flugbewegungen pro Monat beschränkt.

Unser aktueller Rundbrief
Ausbau der Start- und Landbahn angedacht, Entscheidung aus Münster zum Nachflug erwartet. Entscheidung als Brüssel eingetroffen. Die Salamitaktik – alles wie gehabt … Download hier

“Wenn die Europäische Kommission in Anwendung von Art. 108 Abs. 3 AEUV das in Abs. 2 dieses Artikels vorgesehene förmliche Prüfverfahren hinsichtlich einer in der Durchführung begriffenen nicht angemeldeten Maßnahme eröffnet hat, ist ein mit einem Antrag auf Unterlassung der Durchführung dieser Maßnahme und auf Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen befasstes nationales Gericht verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Konsequenzen aus einem eventuellen Verstoß gegen die Pflicht zur Aussetzung der Durchführung dieser Maßnahme zu ziehen.

Zu diesem Zweck kann das nationale Gericht beschließen, die Durchführung der in Rede stehenden Maßnahme auszusetzen und die Rückforderung der bereits gezahlten Beträge anzuordnen. Es kann auch beschließen, einstweilige Maßnahmen zu erlassen, um zum einen die Interessen der beteiligten Parteien und zum anderen die praktische Wirksamkeit der Entscheidung der Europäischen Kommission, das förmliche Prüfverfahren zu eröffnen, zu wahren.

Nationale Gereichte müssen sich bei Anzeige mit den möglicherweise rechtswidrigen Beihilfen auseinander setzen, auch wenn die EU-Kommission noch keine abschließende Entscheidung getroffen hat! Ausreichend ist demnach bereits die Eröffnung eines Hauptprüfverfahrens, wenn die Beihilfen zuvor nicht angemeldet wurden. Gegen die Bundesrepublik Deutschland bzw. die Flughafen Dortmund GmbH wurden bereits 2007 und 2010 zwei Hauptprüfverfahren eröffnet. Die möglichen Beihilfen wurden zuvor nicht ordnungsgemäß angemeldet”.

Oktober 2013

Der Flughafen wartet immer noch auf die Genehmigung für den Nachflug in Dortmund. Die SGF wehrt sich nach Kräften. Eine Entscheidung der Bezirksregierung lässt auch sich auf sich warten, man spricht von einer Entscheidung aus Münster zum Jahresende 2013. Daran glauben wir nicht, denn es gibt schwerwiegende Gründe, die nach unserer Ansicht einer Genehmigung im Wege stehen. So zieht der neue Flughafenchef, Herr Udo Mager, schon durch die Dortmunder Parteienlandschaft und verkündet die Absicht, jetzt auch die Start- und Landebahn in Dortmund zu verlängern. Damit sind alle Prognosen, die in das Verfahren zum Nachflug eingebracht wurden, jetzt schon wieder hinfällig. Ein dummer Fehler oder Kalkül – wir wissen es nicht.

Juli 2013

“Die Schlinge zieht sich zu” – EU veröffentlicht neuen Leitlinien für Flughäfen und Fluggesellschaften, schränkt Subventionen erheblich ein
Während nach Außen das Beihilferisiko immer noch herunter gespielt wird, ergeben Berechnungen des Airport selbst 6-8 Mio. Beihilfen pro Jahr, 6 Jahre sind seit Eröffnung des Verfahrens vergangen. Für die laufenden zwei Hauptprüfverfahren der EU-Kommission gilt das Prinzip Hoffnung, Schwamm drüber, vergessen. Ob das gelingen wird, wo wie man seit sechs Jahren stoisch Steuergelder in Dortmund verbrannt hat?

18.04.2013

Einladung zur öffentlichen Jahreshauptversammlung der SGF
Kommen Sie uns am 18. April 2013 um 19.30 Uhr in das Melanchthon-Gemeindehaus, Kleistraße 8 * , Unna-Massen
Einladung zum Download hier

22.04.2013 bis 26.04.2013

Anhörung gegen den Nachtflug in Dortmund
Haben SIE im Sommer 2011 per Unterschrift  auf einer  Liste  oder mit einem persönlichen Schreiben an die Bezirksregierung Münster

E i n s p r u c h

gegen die beantragte Betriebszeitverlängerung (Nachtflug) am Dortmunder Flughafen eingelegt?  Dann gehören Sie zu dem Personenkreis, dessen Argumente von der Genehmigungsbehörde angehört und diskutiert werden müssen. Wahren Sie Ihre Rechte und kommen Sie ihrem Personalausweis zur Anhörung, Uhrzeit  9.00 – 18 Uhr, Westfalenhalle 8, in Dortmund, Rheinlanddamm 200.

04.09.2012

Die Stadtwerke wehren sich gegen das Rückforderungsrisiko von Beihilfen durch die EU.  Immerhin 8 Mio. Euro werden von den Stadtwerken selbst in einem internen Papier eingeräumt. Und was machen die Stadtwerke konkret? Sie verlangen, dass die EU die ca. 120 Mio. Beihilfen ab dem Jahr 2000 vergessen soll und verlangen weiter, dass die EU auch in Zukunft die Beihilfen zulässt. Einzig sind die Stadtwerke bereit die Beihilfen in den nächsten 8 Jahren zu verringern. Wir werden im Herbst 2012 erleben, ob dieser absurde Vorschlag von der EU akzeptiert wurde.

31. August 2012

Die Schutzgemeinschaft Fluglärm lädt Sie ein. Am 31. August findet um 19.30 Uhr unsere jährliche Hauptversammlung in der ev.-luth. Kirchengemeinde in Dortmund-Asseln, Asselner Hellweg 163, statt. Wir wollen Sie informieren über die beabsichtige Verlängerung der Betriebszeiten (Nachtflug) und den Stand des Genehmigungsverfahrens. Wir wollen Sie informieren über den Stand in den beiden laufenden EU-Beihilfeverfahren. Wir haben viel erreicht, sind aber noch lange nicht am Ziel. Weiterhin werden bei schlechter Kassenlage Millionenausbauten am Flughafen geplant. Gleichzeitig zeichnen sich erhebliche juristische Risiken ab, die möglicherweise das Modell Billigflug in Dortmund in Frage stellen. Wir wollen mit Ihnen ins Gespräch kommen. Die Einladung können Sie hier laden.

17. Mai 2012

Wie erwarten streicht die easyJet gegen Ende der Vertragslaufzeit die Flügel in Dortmund und orientiert sich anderswo in Europa. Wir wissen um die besonderen Bedingungen, unter denen die easyJet nach unserer Meinung hochsubventioniert in Dortmund starten und landen kann. Das Verhalten haben wir im Nov. 2006 zur Prüfung an die EU gemeldet. Ein Beurteilung zeichnet sich nach 6 Jahren in Brüssel ab. Hintergründe lesen Sie unter Das mögliche EU_Urteil
Glaubt man dem Flughafen, ist das halb so schlimm. Warum aber dann eine Sanierung? Und überhaupt, die easyJet geht nur wegen der zu kurzen Star- und Landbahn. Bleibt die Frage: Wie lang war die Piste, also die easyJet nach Dortmund kam? Ist die Bahn heute kürzer als Mitte 2004?

25. Jan 2012

Der Flughafen ist nicht laut.
Die Stadt Dortmund ist verpflichtet, eine Lärmkartierung für ihr Stadtgebiet vorzunehmen. Der Fluglärm ist kein Lärm! Zu diesem Ergebnis muss der Bürger kommen, wenn er für die Lärmkartierung in Dortmund lesen muss:  „Der Flug-, Industrie- und Gewerbelärm bleibt unberücksichtigt, da die Interventionswerte nicht erreicht wurden“. Die Ermittlung von Fluglärm erfolgt zudem zu Mittelwerten. So einfach “umfliegt” der Gesetzgeber das Problem Lärm: Kein Lärm, keine Probleme und auch keine teuren Aktionen.
Lärmminderung ist sicher ein wertvolles Ziel zur Steigerung der Lebensqualität. Warum  aber gleichzeitig der Nachtflug im Rat der Stadt beschlossen wurde, versteht der Bürger sicher nicht.

8. Dez 2011

Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund-Kreis Unna e.V.
Presseerklärung zum angekündigten Abzug von „Air Berlin“

Für die Beobachter der Luftfahrtbranche ist die Entwicklung am Dortmund „airport21“ nicht überraschend – und es ist erst der Anfang.
Da sind die Scheuklappen, die die Befürworter aus Politik und Wirtschaftsvertretung tragen, wenig hilfreich. Ganz im Gegenteil, verhindern sie nämlich den unverstellten Blick auf die Lawine, die ins Rollen gekommen ist. Und wir wissen, vor der Lawinengefahr kann man warnen – verhindern kann man sie nicht!
Auch wenn aktuell Wunschzettel geschrieben werden,  wird es für die Flughafenbefürworter  höchste Zeit für eine realitäts- und zukunftsorientierte Betrachtung. Dazu benötigt man nicht einmal die von Herrn Kossack früher gern zitierte „Glaskugel“, um die Zukunft vorherzusagen. Da reicht schon, so vorhanden, der einfache und dennoch so kluge Menschenverstand.
Ursula Wirtz

Juni 2011

Bisher war die Auslegung der Antragsunterlagen zur Verlängerung der Betriebszeiten am Flughafen in Dortmund an nur einer Stelle in der Innenstadt geplant.  Die SGF beschwerte sich darüber. Nach Auskunft der Ombudsfrau Michaela Bonan vom 6. Juni 2011 erfolgt die Auslegung jetzt auch in den Bezirksverwaltungsstellen Brackel, Aplerbeck, Hörde und Hombruch, sobald die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen! Das wird noch etwa 1 Woche dauern. Die Adressen, wo ausgelegt wird, finden Sie hier oder im Newsletter. Hier noch ergänzende Informationen zu einer Veranstaltungen der Bezirksvertretung Brackel am  29. Juni 2011 in Asseln. Information/Einladung hier.

Mai 2011

Was können Sie tun gegen die Verlängerung der Betriebszeiten?
Die Antragsunterlagen des Flughafens werden in der Zeit vom 06. Juni 2011 bis einschließlich 19. Juli 2011 in den Städten Dortmund, Unna, Kamen, Schwerte, Fröndenberg, Herdecke sowie den Gemeinden Bönen und Holzwickede zur Einsichtnahme ausgelegt.  Bereits ab dem 24. Mai 2011 sind sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster einsehbar auf folgender WEB-Seite:

http://www.bezirksregierung-muenster.de/startseite/abteilungen/abteilung2/Dez_26_Luftverkehr/Flughafen-Dortmund/index.html

Wir als Schutzgemeinschaft werden Sie bei Anträgen gegen die Verlängerung der Betriebszeiten unterstützen. Gegenanträge können Sie selbst  formfrei und ohne anwaltliche Unterstützung an die Luftaufsichtsbehörde stellen bis 2 Wochen nach der Auslegung, also bis ca. Mitte Juli 2011. Den Antrag richten Sie bitte an:

Bezirksregierung Münster
Dezernat 26 (Luftfahrt)
Domplatz 1 – 3
48143 Münster

April 2011

Ein Rückfrage bei der für die Veränderungen am Flughafen Dortmund zuständigen Luftaufsichtsbehörde in Münster ergab, dass das Anhörungsverfahren für die Verlängerung der Betriebszeiten (Nachflug) zwischen den Oster- und Sommerferien stattfinden soll. Wir sind überrascht, hatten erst Ende des Jahres mit der Anhörung gerechnet. Die Anhörung bietet jedem Bürger die Möglichkeit eines begründeten Einspruchs. Inwieweit die Einsprüche Erfolg haben werden, können wir derzeit nicht beantworten. Mindestens versprechen wir uns davon eine Zeit verzögernde Wirkung. Nichtsdestotrotz werden wir alles versuchen, um möglichst viele Einsprüche auf die Beine zu stellen.

Dezember 2010

Der Dortmund Airport hat die Änderung der Betriebsgenehmigung bei der Bezirksregierung in Münster beantragt. Demnach soll die Betriebszeit am Flughafen Dortmund um eine halbe beziehungsweise für stationierte Flugzeuge um eine ganze Stunde – auf dann 23 Uhr plus Verspätungsregel – erweitert werden … und folgt damit einem Ratsbeschluss der Stadt Dortmund von Mitte November. Geladen  unter http://www.dortmund-airport.de/2596.html am 05.03.2011, 18.54 Uhr
Derzeit kann zwischen 6.00 Uhr und 22.00 geflogen werden. Hinzu kommt eine Verspätungsregelung für max. 20 Landungen bis 23.00 Uhr, wenn diese Maschinen im Linienverkehr vor 22.00 Uhr gelandet wären. Weitere Landungen können nach begründeten Anträgen der Fluggesellschaften von der Luftaufsicht bei der Bezirksregierung Münster genehmigt werden. Eine Praxis, die sich bewährt hat in der Vergangenheit. Zudem fielen knapp 60% aller verspäteten Landungen auf eine Maschine der Air Berlin, die planmäßig um 21.55 landet. Die Maschinen kommt aus Mallorca.

Was fällt auf?

  1. In Richtung Unna werden die Lärmschutzzonen erweitert, aber nicht großflächig. Über Unna erfolgen ca. 70% aller Landungen. Unterstellen wir die Kosten der Vergangenheit ergeben sich nach dem jetzigen Kostenansatz neue Lärmschutzmaßnahmen in Unna für ca. 100 Objekte. Gemessen an der engen Wohnbebauung ist das fast nichts.
  2. Die jetzigen Lärmschutzgebiete in Richtung Dortmund sollen nicht erweitert werden, geht es nach dem Antrag des Flughafens. Hatten uns nicht Politiker dieser Stadt nicht den besten Lärmschutz zugesagt. Vor Nachflug ohne Lärmschutz hatten wir immer gewarnt. Schon am “runden Tisch” hieß es vom Chef der Stadtwerke: “Wir zahlen nicht mehr, als wir vom Gesetz her müssen”.  Das Gesetz zum Schutz gegen den Fluglärm sieht einen erweiterten Lärmschutz nur vor, wenn durchschnittlich mehr als 6 Lärmereignisse mit min. 72 dB(A) ab 22 Uhr stattfinden. Nun raten Sie mal, von wie vielen Lärmereignissen (Starts und/oder Landungen) die Gutachter in Richtung Dortmund ausgehen. Richtig, es sind keine 6 Lärmereignisse. Über Unna werden die Lärmschutzgebiete erweitert. Dort finden mehr 6 und mehr Lärmereignisse statt.
  3. Die Maschinen, die möglicherweise bis 23.30 Uhr noch in Dortmund landen, fliegen am nächsten Morgen auch wieder ab. Es ist daher mit einem Mehr an Flugbewegungen ab 6.00 zu rechnen.
  4. Der Flughafen schreibt selbst, dass keine nachhaltigen Impulse zu erwarten sind, auch weil für den Antrag mit einer zweijährigen Bearbeitungszeit gerechnet wird. Die Stadt wird damit weiterhin pro Jahr mindestens 20 Mio. Euro Einnahmen aus Steuern und Abgaben am Flughafen verbrennen.

Fazit
Die Verlängerung der Betriebszeiten verlängert nur den Sterbeprozess des Flughafens und verschlingt weiterhin pro Jahr mehr öffentliche Gelder als Umsätze am Airport erwirtschaftet werden. Wir werden möglicherweise erleben, dass innerhalb des Genehmigungsprozesses für die verlängerten Betriebszeiten das Thema der Verlängerung der Start- und Landbahn auch wieder akut wird. Nach unserer Ansicht spielt hier der Flughafen auf Zeit. Die Verlängerung der Betriebszeiten verkürzt die Schlafzeiten von Hunderttausenden von Bürgern zum Wohl einiger Billig-Airlines, die hochsubventioniert Billigfluggäste an die Warmwasserziele transportieren.

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