Immobilienverluste durch Fluglärm

Immobilienverluste durch Fluglärm

 

Abhängig von der Lage der Immobilie wird deren Wert durch zusätzlichen Fluglärm herabgesetzt!

 

Zwei Aussagen:

 

(1) Herr Hermann Thiemeyer, Gebietsleiter der Landsbausparkasse (LBS),  in einem Interview in den Ruhrnachrichten am 13. März 2007 auf die Frage, was z. B. in  Schüren beim Verkauf eines Hauses abgezogen werden muss, bedingt durch zusätzlichen Fluglärm: “Bis zu -10% sind hinzunehmen”.

 

 

(2) Wohnimmobilien verlieren an Wert, wenn der Fluglärm zunimmt – so eine Studie der TU Chemnitz für das Rhein-Main Gebiet. Was bisher nur vermutet und allenfalls im Ausland untersucht wurde, konnten die Autoren jetzt auch für Deutschland nachweisen.  Beispielhaft haben sie die Grundstücksmakler in der Rhein-Main-Region befragt, wie sich der Preis einer Standardimmobilie bei steigendem Fluglärm verändern würde.

 

Quelle:„Marktgerechte Bepreisung von Immobilien mit Fluglärm“ aus Immobilien & Finanzierung,  Jahrgang: 57, Nr.3, 2006,  Thießen und Schnorr, TU Chemnitz.

 

Download hier: Studie mit freundlicher Unterstützung der TU Chemnitz

 

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