Urteil OVG Münster vom 3. Dez. 2015
bestritten hatten wir die Nachfluggenehmigung aus Mai 2014,
verhandelt wurde am 2. Dez. 2015 in Münster, das Urteil wurde am 3. Dez. 2015 verkündet
Wir haben gewonnen, -erstmal- (Entscheidung)
das Gericht hat den privaten Klägern und Mitgliedern der SGF, der Partei der LINKEN und der Stadt Unna Recht gegeben, Nachtflüge werden untersagt – eine Schlafzeitverkürzung findet nicht statt mit Rechtskraft des Urteils.
Wir bedanken uns bei Frau Rechtsanwältin Franziska Heß und Herrn Rechtsanwalt Karsten Sommer.