Hinweis: Eine Teilnahme an der Verhandlung ist möglich – eine Rückmeldung ist erforderlich.
Rückblick: Im Dezember 2015 stellte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) fest, dass die von der Bezirksregierung Münster erteilte Genehmigung zur Durchführung von Nachtflügen rechtswidrig war. Hintergrund war eine unzureichende Abwägung der wirtschaftlichen Interessen des Flughafens gegenüber den Schutzbedürfnissen der in der Einflugschneise lebenden Bürger/innen. Insbesondere konnte der Flughafen keinen zwingenden Bedarf zur Ausweitung der bestehenden Betriebszeitenregelung nachweisen, der eine Verletzung der Lärmschutzinteressen der Anwohner rechtfertigen würde. Gleichzeitig machte das OVG den Flughafen darauf aufmerksam, dass es dem Flughafen selbstverständlich frei steht einen überarbeiteten Antrag einzureichen.
Diese Möglichkeit hat der Flughafen aufgegriffen. Auf dieser Grundlage hat die Bezirksregierung Münster im August 2018 den Nachtflugverkehr wieder genehmigt.
Nach Auffassung der von der Schutzgemeinschaft Fluglärm unterstützten Kläger sind die Abwägungsmängel keinesfalls behoben. Hierzu vom Flughafen vorgelegte Gutachten und Unterlagen sind nach Einschätzung der Kläger bzw. deren Anwälte einseitig und unvollständig. Über diese Klagen will das Oberverwaltungsgericht in einer mündlichen Verhandlung am 19. Mai 2021 beraten.
Die Verhandlung ist öffentlich, die Teilnehmerzahl jedoch aufgrund der Covid19-Pandemie bedingten Auflagen beschränkt.
Wer Interesse zur Teilnahme an der Verhandlung hat, sollte sich bitte kurzfristig bei der SGF-Geschäftsstelle per eMail (info@schutzgemeinschaft-fluglaerm.de) oder telefonisch melden.
Auf Grundlage unserer Rückmeldung wird dann das OVG den Versammlungsort festlegen.