Schwellenverlegung

Schwellenverlegung: Durchsichtige Taktik des Flughafens hin zu mehr Flugverkehr

„Die Bezirksregierung Münster hat auf Antrag des Flughafens Dortmund ein
Plangenehmigungsverfahren eröffnet, um die östliche Landeschwelle und damit den Aufsetzpunkt 300 m in Richtung Unna zu verlegen. Die verfügbare Landestrecke aus Richtung Osten wird damit auf 2000 m verlängert. In der Folge wird der Landeanflug über Unna ca. 15 m niedriger und für die
Anwohner belastender stattfinden.

Das Genehmigungsverfahren wird ohne Beteiligung der Anwohner durchgeführt, nur die Stadt Unna und die Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren beteiligt. Die SGF war insoweit beteiligt, als dass sie dem Bund für Umwelt und Naturschutz NRW (BUND) diverse Hinweise zum Planverfahren gemacht hat.

Stattdessen fordert die SGF und andere Mitstreiter ein Planfeststellungsverfahren: Das hätte eine breite Beteiligung und maximale Transparenz ermöglicht. So stellt sich die SGF die Frage: Hat die Bezirksregierung keinen Mut zu einer öffentlichen Auseinandersetzung?
Und warum soll die Schwelle verlegt werden?

Im Antrag des Flughafens an die Bezirksregierung wird ausgeführt, dass bei „nicht trockener Piste“ ein Sicherheitszuschlag von 15% zur Landestreckenlänge gemacht werden muss, damit keine Nutzlasteinschränkungen vorgenommen werden müssen. Mit einer längeren Landestrecke soll dies bei Landungen aus Richtung Osten umgangen werden.

Eine Verlängerung der Landebahn für Landungen aus Richtung Westen (Dortmund) ist wegen baulichen Hindernissen (Stromtrasse) nicht möglich.
Schon im Zeitungsinterview von Oktober 2016 deutete Flughafenchef Udo Mager an, dass Dank der Anti-skid-Oberfläche der Landebahn die Witterung keine Rolle für die nutzbare Länge der Landebahn spielen dürfte. Auch der Hersteller des Oberflächenbelags wirbt damit, dass nach der EU OPS1 bei
Verwendung seines Materials der 15%ige Zuschlag zur Landestrecke für eine nicht trockene Piste entfallen kann. In seiner Liste von Flughäfen, die über eine solche Ausstattung verfügen, ist auch Dortmund enthalten.

Es gibt für das Verfahren damit nur eine Erklärung, so die Einschätzung der SGF: Die Landebahnverlängerung muss als ein Vorgriff auf zukünftige Verkehre mit größerem Landestreckenbedarf gesehen werden, die dann weit größere Belastungen für alle Anwohner des Dortmunder Flughafens bringen werden.
Die ganze Aktion ist also ein taktisch durchsichtiges Manöver. Die Salamitaktik geht weiter.

Doch auch, wenn die Betroffenen formal nicht am Plangenehmigungsverfahren beteiligt werden, sollten sie eine Änderung des Verfahrens fordern und ihre Bedenken äußern.

Die Anschrift der Luftfahrtbehörde der Bezirksregierung Münster ist:
Domplatz 1-3 in 48143 Münster

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