Neuer OVG-Termin 16.+17.11

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den nächsten Verhandlungstermin in Sachen Betriebszeitverlängerung auf den 16.11. und 17.11.2021 gelegt.

Hinweis: Eine Teilnahme an der Verhandlung ist möglich – eine Rückmeldung ist erforderlich.
Ursprünglich war beabsichtigt, die von der Schutzgemeinschaft Fluglärm unterstützte Klage von fünf Anwohner und der Stadt Unna gegen die von der Bezirksregierung Münster erteilte Genehmigung zur Durchführung von Nachtflügen am Dortmunder Flughafen am 19. Mai 2021 zu behandeln. Diese Verhandlung wurde vom OVG mit Hinweis auf die zunehmenden Corona-Neuinfektionen abgesagt. Auch unter Wahrung von Hygieneschutzmaßnahmen hätte eine Gefährdung der teilnehmenden Personen nicht sichergestellt werden können, so das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) in seiner damaligen Begründung.

Mit Blick auf die bisher erzielten Impfquoten sieht sich das OVG in der Lage die mündliche Verhandlung jetzt am 16. und bei Bedarf am 17. November 2021 durchzuführen. Der Versammlungsort steht noch nicht fest. Wir gehen davon, dass der Zugang zur mündlichen Verhandlung für Personen entsprechend den 3-G-Regeln ( Geimpft, genesen oder getestet) möglich ist.

Wer Interesse zur Teilnahme an der Verhandlung hat, sollte sich bitte bei der SGF-Geschäftsstelle per Email (info@schutzgemeinschaft-fluglaerm.de) oder telefonisch melden.

Auf Grundlage unserer Rückmeldung wird dann das OVG den Versammlungsort festlegen.

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