OVG-Urteil Nachtflüge: Eine schallende Ohrfeige für Flughafen und Bezirksregierung

Als vollen Erfolg bewertet die Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna e.V. (SGF) die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zu den Klagen von fünf SGF-Mitgliedern gegen den Nachtflugverkehr des Dortmunder Flughafens. Bereits Ende 2015  war der Flughafen mit seinem ersten Anlauf zur Durchführung von Nachtflugverkehr vor dem OVG gescheitert. Damals war kein objektiver Bedarf für Nachtflüge nachgewiesen worden, der vorrangig gegenüber dem Schutzbedürfnis der Anwohner nach ungestörter Nachtruhe abzuwägen war.

Diesmal musste sich die Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde und der Flughafen vorhalten lassen, dass die Lärmbelange der Flughafenanwohner nicht angemessen berücksichtigt worden sind. Der Flughafen hatte argumentiert, dass nächtliche Lärmbelastungen als Dauerschallpegel von weniger als 45 dB(A) mit Blick auf die allgemeine Vorbelastung als geringfügig hinzunehmen seien.  Dieser Auffassung hatte sich die Genehmigungsbehörde angeschlossen. Sowohl die Bezirksregierung Münster als auch der Flughafen hatten es unterlassen, diese Behauptung an Hand von Einzelfallumständen zu belegen, geschweige denn, sich mit den Lärmereignissen einzelner Überflüge auseinanderzusetzen, so das Oberverwaltungsgericht in seiner heutigen Entscheidung.

„Das ist eine schallende Ohrfeige für die Genehmigungsbehörde sowie den Flughafen Dortmund. Offensichtlich sind die Beteiligten nicht bereit zu akzeptieren, dass der mitten in einer gewachsenen Wohnbebauung liegende Flughafen besondere Rücksicht auf die Flughafenanwohner zu nehmen hat“, so der SGF-Vorsitzende Mario Krüger.

Das Urteil hat auch gravierende Folgen für die geplante Verlegung der östlichen Landebahnschwelle und die damit einhergehende Absenkung der Überflughöhen.

Die pauschal angesetzten, nicht auf den individuellen Fall ausgelegten Lärmprognosen bzgl. der geplanten Absenkung der derzeitigen Überflughöhen um rund 115 m und dem damit in Verbindung stehenden Verzicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind ab heute hinfällig.

D.h. aber auch, dass die Bezirksregierung noch einmal zu prüfen hat, ob ohne Einbeziehung der Flughafenanwohner*innen die Wünsche des Flughafens in einem vereinfachten Plangenehmigungs-Verfahren erfüllt werden können. Wir zweifeln daran und werden in diesem Zusammenhang darauf drängen, dass die Zulässigkeit dieser Ausbaumaßnahme nur in einem qualifizierten Planfeststellungsverfahren -d.h. mit einer Anwohnerbeteiligung- geprüft werden sollte.

Die Wichtigkeit von kritischer und wie hier langjährig sachorientierten Bürgerinitiativarbeit im Rahmen einer Solidargemeinschaft hat sich bewährt. Und diese kritische Begleitung des Dortmunder Flughafens wird sich die „älteste und größte“ Bürgerinitiative Dortmunds auch weiterhin als Aufgabe annehmen.

Nachweis Foto: Oberverwaltungsgericht Münster

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