Subventionsfall 2: Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge  

In Europa ist der grenzüberschreitende Luftverkehr von den Mehrwertsteuern der beteiligten Länder befreit. Einige Länder besteuern den inländischen Luftverkehr, so auch Deutschland. Die Steuerbefreiung begünstigt den Luftverkehr gegenüber anderen Verkehrsträgern und ist daher abzubauen. Aus Umweltschutzsicht ist dies ebenfalls dringend erforderlich, da es sich bei dem Flugzeug um das klimaschädlichste Verkehrsmittel handelt. Die Subventionierung des Luftverkehrs durch die Mehrwertsteuerbefreiung betrug im Jahr 2018 nach Berechnungen des Umweltbundesamts rund

4,0 Mrd. EUR.

Das Europäische Mehrwertsteuersystem beruht auf dem Grundsatz, dass auf alle Dienstleistungen eine allgemeine Verbrauchsteuer erhoben wird. Nach Auffassung des Umweltbundesamtes ist für die Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung des internationalen Luftverkehrs eine EU-weite Lösung sinnvoll, um einheitliche Rahmenbedingungen für die Verkehrsträger zu schaffen und Wettbewerbsverzerrungen durch Abwanderung von Passagieren zu vermeiden. Möglich wäre dies durch eine Reform der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie. Würde die Gesetzeslage so verändert, dass im Land des Abfluges die Mehrwertsteuer für den gesamten Flug erhoben werden könnte, so hätte dies eine beträchtliche ökologische Lenkungswirkung bei geringem administrativem Aufwand. Eine Doppelbesteuerung im europäischen Raum würde dadurch ausgeschlossen.

Es gibt keine völkerrechtlich verbindlichen Regelungen, die einer Aufhebung der Steuerbefreiung entgegenstehen, so die frühere Bundesregierung von CDU/CSU und SPD. Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien von SPD, Grüne und FDP ist hierzu nichts vereinbart worden.

Fotonachweis:  Bundesregierung

Print Friendly, PDF & Email