Dortmunder Flughafen: Nachtflug erneut beantragt

Möglichst geräuschlos und ohne großes Aufsehen möchte offensichtlich der Flughafen Dortmund seine Scharte im verlorenen Rechtsstreit beim Oberverwaltungsgericht in Sachen Nachtflug  auswetzen. Erneut hat er jetzt zum dritten Mal einen Antrag zur Ausweitung der Betriebszeiten über 22.00 Uhr hinaus in die Nacht gestellt. Das wollen wir verhindern. Nachfolgend unsere Presserklärung sowie der neue Nachtflug-Antrag des Flughafens.


Presseerklärung vom 03. November 2022:


Dortmunder Flughafen: Nachtflug erneut beantragt

Trotzig versucht der Flughafen Dortmund nun zum dritten Mal die Betriebszeiten über 22.00 Uhr hinaus in die Nacht auszuweiten.

Bereits zweimal hat das Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) die von der Bezirksregierung Münster erteilten Genehmigungen für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Erfolgreich geklagt hatten Mitglieder der Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund Kreis Unna e.V. (SGF). Da das OVG eine Revision nicht zugelassen hat, reichte der Flughafen eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Ergebnis dieses Verfahrentricks ist, dass die rechtwidrig erteilte und nicht vollziehbare Nachtflug-Genehmigung zu Lasten der Anwohnerinnen weiterhin ausgeschöpft werden kann solange nicht über die Beschwerde entschieden worden ist.

Aber offensichtlich ist der Flughafen Dortmund vom Erfolg seiner Beschwerde nicht sonderlich überzeugt. Denn mit Antrag vom 30. September 2022 sollen jetzt in einem neuen Genehmigungsverfahren die vom OVG gerügten Mängel geheilt werden. So eine Mitteilung der Bezirksregierung Münster vom 26. Oktober 2022.

Selbst nach Aussagen des Flughafens werden mit Einstieg in den Nachtflug 12.400 Anwohnerinnen mit Dauer-Schallpegeln von 45 dB(A) bis > 55 dB(A) in ihrer Nachtruhe dauerhaft gestört. Die Nachtruhe der Anwohner –die gesetzliche Nachtruhe gilt von 22.00 bis 6.00 Uhr – ist dem Flughafen unwichtig, lieber hofiert er in Dortmund tätige Billigfluggesellschaften. Tausende Anwohner in Unna und Dortmund müssen dies dann ausbaden. Für die Dortmunder gilt zusätzlich: Wer die negativen Folgen wie z.B. Lärm erleidet, muss auch als Steuer- und Gebührenzahler die Kosten des defizitären Flughafens tragen.

Und um es Betroffenen möglichst schwer zu machen, werden in den auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster eingestellten Unterlagen eine Vielzahl von Verweisen auf frühere Anlagen gemacht, die nicht Gegenstand der veröffentlichen Unterlagen sind. 

Transparenz sieht anders aus. Der SGF-Vorstand fordert daher die Bezirksregierung Münster auf eine allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung mit entsprechenden Bekanntmachungen unter Einbeziehung aller Unterlagen durchzuführen.

Und selbstverständlich werden wir die Interessen unserer Mitglieder weiterhin tatkräftig unterstützen.


Hinweis:
Die veröffentlichen Antragsunterlagen finden Sie unter den nachfolgenden Link: https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/flughafen/flughafen_dortmund_2/index.html

sowie über die nachfolgende Links:
2022_09_30_Antragsschreiben Dortmunder Flughafen
2022_06_27_lärmmedizinische Stellungnahme Prof. Penzel
2022_08_01_Ermittlung der Fluglärmbetroffenen_Dr. Dröscher
Anlage 01_Karte_A_
Anlage 02_Karte_B_
Anlage 03_Karte_C_
Anlage 04_Tabelle_Anzahl Überflüge
Anlage 05_Tabelle_Erwartende Lärmpegel
Anlage 07_Anhang_Wissensstand Dr. Penzel u.a.

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