Verlagerung Landebahnschwelle droht: SGF bereitet Klageverfahren vor

Voraussichtlich wird auch in Kürze eine Entscheidung der Bezirksregierung Münster zur beantragten Verlagerung der östlichen Landebahnschwelle erfolgen. Angesichts der bisherigen Genehmigungspraxis ist davon auszugehen, dass auch diesem Begehren des Flughafens gefolgt wird. Die verfügbare Landestrecke aus Richtung Osten wird damit auf 2000 Meter verlängert. In der Folge wird der Landeanflug über Unna circa 15 Meter niedriger und für die Anwohner belastender durch eine Zunahme von Fluglärm und Wirbelschleppen sein.

Bild: Schematischer Aufbau der Landebahn,
Bildnachweis: GfL Gesellschaft für Luftverkehrsforschung mbH, Dresden

Wer sich hiergegen wehren möchte, der soll sich bei uns melden. Insbesondere Anwohner aus Unna-Massen, die entweder SGF-Mitglieder bereits sind oder aber dies werden wollen, unterstützen wir im Bedarfsfall sowohl inhaltlich aber auch hinsichtlich einer Abdeckung der Prozesskosten in einem möglichem Klageverfahren.

Betroffene Anwohner können sich per E-Mail an info@schutzgemeinschaft-fluglaerm.de, per Fax an 0231 – 35 13 72 oder per Telefon 0231 – 16 20 99 an uns wenden

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