Europawahl 2024: Was sagen die Parteien zur den Umweltfolgen des Luftverkehrs?

Anlässlich der Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 hat die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) die Bundesgeschäftsstellen von CDU, CSU, SPD, Grüne und FDP gebeten, Stellung zu Fragen im Zusammenhang mit den Umweltfolgen des Flugverkehrs zu nehmen. Geantwortet haben CDU/CSU, Grüne, SPD, FDP und Linke.

Hier finden Sie die Antworten: 240500 BVF Wahlpruefsteine Europawahl Antworten

Friday-for-future-Aktivistin macht auf die klimaschädliche Wirkung des Luftverkehrs aufmerksam.Bildnachweis: Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF)
Friday-for-future-Aktivistin macht auf die klimaschädliche Wirkung des Luftverkehrs aufmerksam.
Bildnachweis: Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF)


Erklärung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF) zu den Wahlen zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024:

Europaparlament muss die Mobilitätswende im Luftverkehr vorantreiben!

„Das kommende Europaparlament muss sich einer Mobilitätswende im Luftverkehr annehmen. Wie bei anderen Verkehrsformen auch, muss der Luftverkehr angesichts der enormen Belastungen, die von ihm für die Menschen und die Umwelt ausgehen künftig an dem Dreiklang „Vermeiden, verlagern und verbessern“ orientiert werden.

Luftverkehr ist der klimaschädlichste Verkehrsträger und schädigt durch Lärm und Emissionen die Gesundheit von Millionen von Menschen. Technische Lösungen haben bisher nicht dazu beigetragen, die Gefahren des Luftverkehrs für Mensch und Umwelt nennenswert zu mindern. Deshalb ist eine Mobilitätswende notwendig, die zu einer deutlichen Reduzierung des Luftverkehrs in Europa führt.

Die Bundesvereinigung erwartet von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments, dass sie sich für die folgenden Forderungen einsetzen:

1.   Festlegung europäischer Lärmreduktionsziele für den Luftverkehr im Rahmen der Weiterentwicklung der Umgebungslärmrichtlinie, orientiert an den Empfehlungen der WHO;

2.  Einführung der Besteuerung von Kerosin in der Union, um zu einer gerechteren Belastung unterschiedlicher Verkehrsträger zu kommen;

3.  Die Einführung einer Verpflichtung zur Reduzierung des Schwefelgehalts im Kerosin zur Senkung der Umwelt- und Gesundheitsbelastung;

4.  Einbeziehung der Nicht-CO2- Effekte und von Privatflugzeugen in den Europäischen Emissionshandel;

5.  Festlegung von Grenzwerten für den gesundheitsschädlichen Ultrafeinstaub (UFP) in der Luftqualitätsrichtlinie;

6.  Förderung des Ausbaus des Europäischen Nachtzugnetzes und Senkung der Trassenpreise.

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